Muss bei einem Coversong die Plattenfirma angegeben werden?

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Rossini

Rossini

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Hallo Homerecoding-Anwälte,


kurze Frage:
Wenn ich einen Coversong auf ein Album mit draufpacke, muss ich logischerweise entsprechende Informationen mit angeben. stellt sich nur die Frage welche und wie das ganze angegeben werden muss ???

1. Den/Die Komponist(en)
Soweit ich weiß, reicht nicht der Bandname, sondern die Nachnamen müssen angegeben werden. Wie siehts mit den Vornamen aus? Reicht ein Kürzel (z. B. "M. Meier") oder kann man auch nur den Nachnamen hinschreiben ("Meier")?

2. Plattenfirma:
MUSS man die Plattenfirma erwähnen oder nicht? Hab bei einigen veröffentlichten CDs nachgeschaut und beide Varianten gefunden.

3. Erscheinungsjahr:
Pflicht oder nicht? Auch hier hab ich beides gefunden.



Beispiel:

"COVERSONG"
(Meier/Huber) (C) 1976 Warner Bros. Music


Passt das so???


Vielen dank,
ROSSINI ;)
 
Hallo Rossini,
die Nennung der Plattenfirma ist nicht nötig, da eine Plattenfirma immer die Rechte an einer AUFNAHME erwirbt. Die Nennung der Plattenfirma ist allerdings aus irgendeinem Grund üblich. Wahrscheinlich, um den Titel besser identifizieren zu können. Du solltest eher den Verlag nennen, der sich um die Auswertung der Rechte kümmert.

Grüße
Nils
P.S.: Hier noch einige Infos zum Thema:
http://www.coverversion.de/html/faq_coverversion.html
 
Vielen lieben Dank! :)
 

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