Musical oder Show oder Konzeptalbum aufführen

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Gonzo

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Hallo zusammen,

ich habe eine Frage, bei der ich trotz Recherchen im Netz nicht so richtig weiterkomme.

Wir planen folgendes Projekt:
Eine Aufführung in Form einer Show. Es geht ein bisschen Richtung Musical, d.h. Musikstücke mit geprochenen Texten dazwischen. Das ganze gibt es bereits als eine Art Konzeptalbum. Ich frage mich, was man dabei rechtlich beachten muss. Wenn ich nur Songs aufführe, dann reicht es doch, wenn ich alles der [g=119]GEMA[/g] melde, oder? Wie ist es aber, wenn ich ein ganzes Konzept aufführe? Wir könnten ja auch nur die Songs verwenden und alles andere ändern (d.h. neue Rahmenhandlung, neuer Text, ...).

Wir wären sehr dankbar, wenn wir vielleicht die ein oder andere Hilfestellung bekommen könnten.

Viele Grüße,

Gonzo
 
Wenn es von Anfang an als Show gedacht war und da bereits entsprechende Skripte vorliegen, ist es (meist) so, dass die Aufführungsrechte dafür bei den Autoren und/oder bei einem Verlag liegen.
Und das hat nichts mit der [g=119]GEMA[/g] zu tun! Also: Das sind zwei paar Schuhe.

Zum einen sind natürlich [g=119]GEMA[/g]-Gebühren zu zahlen; vorher muss aber erst einmal sichergestellt sein, dass man ein komplettes Werk überhaupt aufführen darf. Und dafür braucht man eine Genehmigung vom Urheberrechtsinhaber.

Ich weiß ja nicht, was genau ihr machen wollt, oder um welches Werk es sich handelt. Wenn es aber eine Amateur-Aufführung ist, drücken viele Verlage auch manchmal ein Auge zu, so dass man dann u.U. mit einigen Einschränkungen ein Werk zur Aufführung bringen darf. Aber wie gesagt: Das ist grundsätzlich und natürlich von Fall zu Fall unterschiedlich.
Ich würde einfach mal beim Urheberrechtsinhaber anfragen.
 
Vielen Dank für die Antwort.

Es ist schwer zu erklären ohne alles bis ins Detail zu verraten.
Ähnliches Beispiel: Die Band Dream Theater hat mal ein Konzeptalbum rausgebracht und das auch live aufgeführt, d.h. zwischen den Songs hat ein Erzähler die Geschichte erzählt. So etwa wäre das.

Oder als Beispiel ein Musical, z.B. We will rock you. Man kann es komplett aufführen oder die Songs in eine neue Geschichte einbauen oder nur die Songs spielen oder oder oder...

Wenn jemand nur einzelne Stücke live verwendet, benötigt man dann auch die Genehmigung des Urhebers? Dann reicht doch die [g=119]GEMA[/g] Meldung.

Wo ist die Grenze zwischen der Verwendung von den Songs und einer genehmigungspflichtigen Aufführung?

Wie finde ich denn den Urheber heraus und wie groß sind die Chancen, dass wir so eine Erlaubnis bekommen? Was für Kosten können da entstehen?

Vielen Dank im Voraus.
 
Spielt ihr die Songs selbst 1:1 nach oder sind die bearbeitet?
 
Prinzipiell würden wir die Songs so gut wie möglich 1:1 nachspielen. Allerdings wäre die Besetzung unterschiedlich, was eine teilweise Bearbeitung nicht vermeidbar macht, d.h. im Original gibt es einige Streicher, die wir durch andere Instrumente ersetzen würden.
 
Hat vielleicht jemand weitere Infos für mich. Ich wäre wirklich sehr dankbar.
Ich suche nämlich immer noch nach der Wahrheit. Ich hätte echt nicht gedacht, dass es so schwer ist, die rechtlichen Sachen definitiv abzuklären. Man will ja nicht ein paar Monate mit der Vorbereitung verbringen und dann ins offene Messer laufen.
 

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