Musical nach Buchvorlage

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Hallo,

ich liebäugele im Moment mit der Idee ein Musical nach einer Buchvorlage in Angriff zu nehmen.

Wie ist das denn in diesem Fall mit dem Urheberrecht? Kann ich die Geschichte des Buches einfach nutzen? Oder an wen müsste man sich in diesem Fall wenden? Sind dort hohe Kosten zu erwarten? In dem Fall könnte ich wohl gleich alle Überlegungen vergessen, es sollte ja eine reine Hobbysache sein.

Ciao,

herrNick
 
Moin.

Sehe das so:

Wenn Du die Geschichte im Buch nur als Vorlage nimmst, und der Titel des Buches nicht auch der Titel des Musicals sein soll, geht es wohl so. Musst halt ein Bisschen was verändern, um auf jeden Fall keine Probs zu bekommen.

Wenn Du aber exakt nach dem Buch vorgehen möchtest, und das Musical auch so heißen soll, dann müsstest Du Dir theoretisch die Aufführungsrechte sichern. Je nach Bekanntheitsgrad (Auflage) des Buches kann das natürlich teuer werden...

Ach ja, für die Aufführungsrechte wendest Du Dich am Besten an den Verlag.

VG,

Tomstein.
 
Hallo,

Danke für die Einschätzung. Mittlerweile habe ich meine groben Ideen mal ein bisschen verfeinert und es ist nicht viel von der Buchvorlage übrig geblieben :). Dann wäre ich
wohl auf der sicheren Seite und könnte mal loslegen.

Ciao,

herrNick
 
Wenn Du die Geschichte im Buch nur als Vorlage nimmst, und der Titel des Buches nicht auch der Titel des Musicals sein soll, geht es wohl so. Musst halt ein Bisschen was verändern, um auf jeden Fall keine Probs zu bekommen.

das glaube ich nicht! du solltest dich in jedem fall an den verlag wänden! denn die geschichte wird ja wahrscheinlich nicht verändert!
 
Hallo!

Ein Kollege von mir (ist Musiklehrer) hat auch mal aus einem Buch ein Musical gemacht.
Er hat den Buchautor angeschrieben und ihm seine Ideen vorgestellt.
Der war sehr angetan von der Sache und hat ihm die Erlaubnis gegeben. Kostenlos!
Ok, es war für ne Schulaufführung und im Endeffekt wars ja auch ne gute Werbung für sein Buch, außerdem wars ja Non-Kommerziell...
Ich würde empfehlen, den Autor freundlich anzuschreiben.

Gruß
Christoph
 
moin,

hört sich ganz gut an. Eine bloße Idee lässt sich nicht schützen (mal abgesehen von Patenten), und Du sagst, vom Werk ist so gut wie nichts übriggeblieben.

Dennoch würde ich mich unter den Stichworten Bearbeitung und Libretto mal schlau machen. Kann nichts schaden, und ist allemal besser als später mit einem fertigen Werk dazustehen und eine benötigte Genehmigung nicht zu erhalten.

Gruß Rainer

Edit: Ich sehe gerade oben den Einwand, ob die Handlung grundsätzlich gleich geblieben ist. Das spricht im grunde die Grenze zwischen Neuschaffung aufgrund Inspiration und Bearbeitung eines existierenden Werkes an. Das sollte wirklich geklärt werden.
 

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