synthpark
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Geringwertige Wirtschaftsgüter
Ich hab mich gefragt, ob man Mikrofone sofort abschreiben kann, wenn diese die 800 bzw 952 Grenze nicht überschreiten. Dem würde entgegensprechen, dass die Mikrofone unselbstständige Wirtschaftsgüter sind.
https://www.haufe.de/finance/buchfuehrung-kontierung/geringwertige-wirtschaftsgueter/merkmale-und-anschaffungskosten_186_93968.html#:~:text=Keine GWG: Unselbstständige Wirtschaftsgüter&text=Darunter fällt z.,Beleuchtungssystems, Softwareupdates oder die Computermaus.
So einen haarspalterischen Bullshit kann sich wieder nur Deutschland ausdenken.
"Hier wird zunächst nach „vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung“ entschieden, ob es sich bei dem unselbstständigen Wirtschaftsgut um nachträgliche Anschaffungskosten oder um Erhaltungsaufwand handelt. Trifft Ersteres ein, weil ein bestehendes Anlagegut verbessert oder erweitert wird, werden die neuen Kosten dem Anlagegut zum 1.1. zugeschrieben und gemeinsam mit diesem abgeschrieben. Wird hingegen das bestehende Anlagegut instand gehalten, gepflegt oder gewartet, ist das Wirtschaftsgut als Erhaltungsaufwand zu betrachten und damit sofort als Betriebsausgabe abziehbar."
So ein Schwachsinn. Nehmen wir an, eine Soundkarte ist schon abgeschrieben, oder wurde nie abgeschrieben. Ich erweitere das Recordingsystem ... und nu?
Ich hab mich gefragt, ob man Mikrofone sofort abschreiben kann, wenn diese die 800 bzw 952 Grenze nicht überschreiten. Dem würde entgegensprechen, dass die Mikrofone unselbstständige Wirtschaftsgüter sind.
https://www.haufe.de/finance/buchfuehrung-kontierung/geringwertige-wirtschaftsgueter/merkmale-und-anschaffungskosten_186_93968.html#:~:text=Keine GWG: Unselbstständige Wirtschaftsgüter&text=Darunter fällt z.,Beleuchtungssystems, Softwareupdates oder die Computermaus.
So einen haarspalterischen Bullshit kann sich wieder nur Deutschland ausdenken.
"Hier wird zunächst nach „vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung“ entschieden, ob es sich bei dem unselbstständigen Wirtschaftsgut um nachträgliche Anschaffungskosten oder um Erhaltungsaufwand handelt. Trifft Ersteres ein, weil ein bestehendes Anlagegut verbessert oder erweitert wird, werden die neuen Kosten dem Anlagegut zum 1.1. zugeschrieben und gemeinsam mit diesem abgeschrieben. Wird hingegen das bestehende Anlagegut instand gehalten, gepflegt oder gewartet, ist das Wirtschaftsgut als Erhaltungsaufwand zu betrachten und damit sofort als Betriebsausgabe abziehbar."
So ein Schwachsinn. Nehmen wir an, eine Soundkarte ist schon abgeschrieben, oder wurde nie abgeschrieben. Ich erweitere das Recordingsystem ... und nu?
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