Ich arbeite für eine Datenschutzaufsichtsbehörde (oberste Staatsbehörde, weisungsfrei). Als die Schrems 2 Entscheidung des EuGH kam, waren praktisch alle Datenübermittlungen in die USA von heute auf morgen in diesem Rahmen (also sozusagen das Geschäftsmodell dieser ganzen Unternehmen) rechtswidrig. Was ist passiert? Nichts. Das Problem bei diesen Unternehmen ist, dass sie eine Marktmacht haben, die es ihnen erlaubt, bestimmte Teile des Rechts zu ignorieren, weil sie lieber ein Bußgeld in Kauf nehmen (weil es für sie billiger ist), als ihr Geschäftsmodell umzustricken, was für sie teurer wäre.
Wenn Du es mir nicht glaubst, dann schau Dir an, was die DSK (Datenschutzkonfrenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden) zum Betrieb von Facebook-Fanpages schreibt. Selbstverständlich kann man diese nicht datenschutzkonform betreiben und man ist zusammen mit Meta dafür gemeinsam verantwortlich:
Sämtliche Webseiten, auf denen social plugins eingebunden sind, übermitteln diese Daten an Facebook, Google und co weiter. Bestell Dir was bei Deiner Onlineapotheke und wenn die ein entsprechendes plugin inkl. cookie gesetzt haben, werden die Daten direkt mit Deinen social media accounts zusammengeführt.
Begreifst Du das? Danke.
Ja.