Meta füttert KI mit Nutzerdaten: So geht der Widerspruch (nur bis 26.5!)

  • Ersteller notebynote
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Ich arbeite für eine Datenschutzaufsichtsbehörde (oberste Staatsbehörde, weisungsfrei). Als die Schrems 2 Entscheidung des EuGH kam, waren praktisch alle Datenübermittlungen in die USA von heute auf morgen in diesem Rahmen (also sozusagen das Geschäftsmodell dieser ganzen Unternehmen) rechtswidrig. Was ist passiert? Nichts. Das Problem bei diesen Unternehmen ist, dass sie eine Marktmacht haben, die es ihnen erlaubt, bestimmte Teile des Rechts zu ignorieren, weil sie lieber ein Bußgeld in Kauf nehmen (weil es für sie billiger ist), als ihr Geschäftsmodell umzustricken, was für sie teurer wäre.

Wenn Du es mir nicht glaubst, dann schau Dir an, was die DSK (Datenschutzkonfrenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden) zum Betrieb von Facebook-Fanpages schreibt. Selbstverständlich kann man diese nicht datenschutzkonform betreiben und man ist zusammen mit Meta dafür gemeinsam verantwortlich:




Sämtliche Webseiten, auf denen social plugins eingebunden sind, übermitteln diese Daten an Facebook, Google und co weiter. Bestell Dir was bei Deiner Onlineapotheke und wenn die ein entsprechendes plugin inkl. cookie gesetzt haben, werden die Daten direkt mit Deinen social media accounts zusammengeführt.
Begreifst Du das? Danke.

Ja.

Auf den Punkt. Top!
 
Als die Schrems 2 Entscheidung des EuGH kam, waren praktisch alle Datenübermittlungen in die USA von heute auf morgen in diesem Rahmen (also sozusagen das Geschäftsmodell dieser ganzen Unternehmen) rechtswidrig. Was ist passiert? Nichts. Das Problem bei diesen Unternehmen ist, dass sie eine Marktmacht haben, die es ihnen erlaubt, bestimmte Teile des Rechts zu ignorieren, weil sie lieber ein Bußgeld in Kauf nehmen (weil es für sie billiger ist), als ihr Geschäftsmodell umzustricken, was für sie teurer wäre.

Das ist eben ein weiteres Problem. Die Strafen für diese Rechtsverstöße sind viel zu gering (Portokasse). Denkbar wäre ja auch, dass sie schlicht nicht mehr hätten in der EU tätig sein dürfen (Um einmal eine drastische Folge zu nennen). Und das dann eventuell sogar noch kombiniert mit wirklich saftigen Bußgeldern. Aber so... zahnlos.. . .
 
Als maximales Bußgeld für DSGVO-Verstöße sind 4% des weltweiten Konzernumsatzes (für die allermeisten Unternehmen) nicht so ganz Portokasse, aber es gibt typischwerweise Deals. VIele Buden haben auch als Feigenblatt einen Sitz in Irland und 2 Maschinen innerhalb der EU, so dass sie eine DSGVO-konforme Umsetzung des Geschäfts behaupten können. Neben dem Umstand, dass sie trotzdem über den Teich telefonieren, ist v.a. das Durchgriffsrecht der US-Behörden auch auf Niederlassungen und Tochterunternehmen von US Unternehmen mit Sitz in der EU weiterhin ungebrochen.
 
Als maximales Bußgeld für DSGVO-Verstöße sind 4% des weltweiten Konzernumsatzes (für die allermeisten Unternehmen) nicht so ganz Portokasse, aber es gibt typischwerweise Deals. VIele Buden haben auch als Feigenblatt einen Sitz in Irland und 2 Maschinen innerhalb der EU, so dass sie eine DSGVO-konforme Umsetzung des Geschäfts behaupten können. Neben dem Umstand, dass sie trotzdem über den Teich telefonieren, ist v.a. das Durchgriffsrecht der US-Behörden auch auf Niederlassungen und Tochterunternehmen von US Unternehmen mit Sitz in der EU weiterhin ungebrochen.
Se wissen ja - der TACO (Trump Always Chickens Out) zahlt des gern so ne Vieh (fee).
 

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