Melodieausschnitt nachgesummt... Veröffentlichung erlaubt?

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kabel7777

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Hi,

bestimmt gab es die Frage hier schon öfter, ich hab aber nix gefunden.

Darf ich einen Song (nicht kommerziell) veröffentlichen in dem ich Ausschnitte einer Melodie aus einem anderen Lied benutze?

Also keine Originalamples sondern einfach einen Melodieausschnitt aus einem Song?

Ich summe da nur ein Stück dieser Melodie.

Wäre dankbar für Antworten.

Gruß
 
Moin.

Generell: Eher nein, es gibt den Melodieschutz. Ob der in Deinem Fall greift, kann ich Dir jetzt nicht sagen...

LG,

Tomstein.
 
ich weiß, das ist nicht sehr hilfreich, aber:


wenn Du so summst wie ich, dann ist das kein problem. dann erkennt die melodie nämlich eh keiner. :D
 
Schonmal danke euch.

Dann wird es wahrschinlich so sein wie du sagst Tomstein.

Wäre was von Pink Floyd gewesen und somit fällt das dann wohl unter den angesprochenen Melodieschutz.

Aber was solls.

@ InSomnius: Vielleicht magst du es ja dann für mich summen, damit man es nicht erkennt.

Ich dank euch für die schnellen Antworten.

Gruß
 
Es spielt keine große Rolle, ob man ein Stück, summt, pfeift, nachspielt, oder auf dem Kamm bläst ;) in jedem Fall verwendet man eine Idee eines anderen (selbst wenn es nur ein kurzer Ausschnitt ist) und muss den halt fragen, ob und unter welchen Bedingungen er damit leben kann.

Ob kommerziell oder nicht, ist auch nicht die Frage, es sei denn du verwendest es ausschließlich für dich alleine.

Wir haben mal ein Pink Floyd Cover veröffentlicht, bei dem wir nicht ganz sicher waren, ob das noch Cover, oder schon Bearbeitung ist und haben das dann über den deutschen Verlag (ich möchte meinen in Hamburg war das) geklärt.

Gerd
 

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