Materialien Schulungsunterlagen

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Audio-XP

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servus

habe folgende frage zur Erstellung von Schulungsunterlagen:
Wie sieht's aus, darf ich ausschnitte aus Bedienungsanleitungen, wie z.B. die Grafiken etc wo ein Kanalzug erklärt wird in meine Unterlagen integrieren? Bei der Anleitung von Soundcraft Spirit E-Series steht klar drin dass man nix kopieren darf und so, so was steht aber bei der vom alten Spirit 8 nirgens, darf ich von dort dann zeug nehmen?
Wie siehts generell mit Produktbildern zur Veranschaulichung etc... aus?
Was muss ich noch beachten, um rechtlich nicht irgendwelche Dummheiten zu machen?

lg Beni
 
Generell Erlaubniss vom Urheber einholen!!!!
--Urheberrecht an Text und Bild!!!
 
mal angenommen ich würde mein Mischpult selbst abfotografieren und dann die Erklärungsgrafik etc selbst entwerfen, dann bin ich auf der sicheren Seite, oder?

Weis jemand, ob Hersteller wie z.B. Soundcraft oder Yamaha so eine Erlaubnis einfach so rausrücken?
 
Hallo!

Dazu würde ich sagen: Nein, das Material ist urheberrechtlich geschützt.
Es steht auch nicht auf jedem Bauteil z. B. eines Autos, einer Steckkarte für den Computer oder eines Kaffeeservice drauf "Das ist Eigentum von X und darf nicht kopiert werden."
Was spricht gegen selber machen? Du willst ja wahrscheinlich eh einen allgemeinen Überblick über einen Kanalzug geben. Wenn Du zur Schulung speziell ein Pult der E-Serie verwenden möchtest, könntest Du auch einfach mal beim Hersteller anfragen. Das sollte nicht zu viel verlangt sein, schließlich möchtest Du Fremdinformationen in deinen Wertschöpfungsprozess einbinden. Generell würde ich Dir eh raten falls Du vorhast das professionell zu machen dir einen Rechtsbeistand zu suchen, der Dich bei diesen und ähnlichen Fragen beraten kann.


Schöne Grüße,

digital dominion
 
du meinst ich bastle mir ne kanalzuggrafik komplett selber?

Habe ich das so richtig verstanden? sobald ich auf nem foto ein produkt in der art mit einbinde gehts schon los mit rechtsfragen?

Wie siehts aus wenn ich eben z.B nur auf dem deckblatt ein bild von nem pult (welches is jetzt mal egal) hinmach bzw. bei ner powerpoint die bissl durch die Schulung führt als Deckblatt en selbstgemachtes Foto von nem pult hinmach, oder ist das noch im Rahmen?
 
"du meinst ich bastle mir ne kanalzuggrafik komplett selber?"

Ja.

"sobald ich auf nem foto ein produkt in der art mit einbinde gehts schon los mit rechtsfragen?"

Ja.


"Wie siehts aus wenn ich eben z.B nur auf dem deckblatt ein bild von nem pult (welches is jetzt mal egal) hinmach bzw. bei ner powerpoint die bissl durch die Schulung führt als Deckblatt en selbstgemachtes Foto von nem pult hinmach, oder ist das noch im Rahmen?"

Das kann ich (oder die User hier im Forum) Dir nicht eindeutig beantworten, denn ich bin kein ausgebildeter Jurist. In Magazinen git es das wohl, aber dann profitiert der Hersteller ja auch davon. Fragen beim Hersteller kostet nichts, hinterher schlauer sein kann aber teuer werden... Zumindest solltest Du EarlGrey (hier aus dem Forum) mal fragen, der hat da mehr Fachkenntnis.
Aber wie gesagt, schau dich nach einem Rechtsbeistand um, zumal es wohl eh auf eine Unternehmensgründung hinaus läuft und da ist das nie verkehrt.
 
alles klar, thx
 

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