Mastering für den Ar*** und nu...

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Hallo Zusammen

Wir haben letzte Woche unsere fertig gemischte [g=420]CD[/g] in ein angeblich professionelles Studio zum mastern gegeben (Referenzen und auch die hörbaren Songbeispiele waren sehr gut).
Abgesprochen war, da wir extrem unter Zeitdruck standen, dass die Tracks direkt nach dem mastern von dem Studio zum P-Werk geschickt werden.
Das hat auch geklappt. Wir haben am nächsten Tag dann auch die gemasterten Songs bekommen.
Tja.. was soll ich sagen... im Prinzip klingen die Songs gut... bis auf zwei. Das eine ist eine Klavierballade... der wurde so hoch komprimiert, das dass Piano nur noch am zerren ist und jegliche [g=4]Dynamik[/g] weg ist... und der andere... da haben die Torfköpfe die falsche - nämlich die ungemasterte Datei zum P-Werk geschickt.
Nach Rücksprache mit dem Studio haben die selber zugegeben, die falsche Datei zum P-Werk geschickt zu haben.
Leider war zu dem Zeitpunkt das Glasmaster im PW schon fertig. Ein neues Glasmaster + Eilauftrag (da am 23.02 schon [g=420]CD[/g]-Release ist) würde uns 350 Euro kosten.
Leider ist das Studio nicht bereit sich an den Kosten zu beteiligen.

Irgendwelche Ideen, ob es da rechtliche Möglichkeiten gibt??
 
Klarer Fall die Leutz haben es verpfuscht und das Studio sollte entweder den Gesamtpreis um den Betrag des neuen Glasmaster reduzieren oder sonstwie aus eigener Tasche zahlen, denn spätestens beim schneiden der Start-und Endpunkt müsste das auffallen, wenn man schon das gegenhören unterschlägt.

Falls es ein armes Studio ist und du sonst zufrieden bist, dann sollen die dri zur Not nen Gutschein für ein Single-mastering oä anbieten

Sowas darf nicht vorkommen, geh demnächst zum Franky oder zu mir. Wenn da was im argen sein sollte, steht man im vollem Umfang dazu

Rechtlich könntest du auf Minderung/Wandlung/Ersatz klagen sofern du ne Rechnung hast, aber den Anwalt den du dafüer benötigst sowie die Prozesskosten musst du erst mal vorleisten und bei der "Schadenssume" rentiert sich das nicht, es dauert mind. ein Jahr bis alles abgewickelt wäre
und die nervliche Belastung ist es nicht wert oder unterliegst und hast weitere Kohle weggeblasen.

ich denke auch, dass das persönliche Gegenhören vor Abgabe ans Presswerk pflicht ist. Ganz selten kommt es auch vor, dass der Kunde noch kleinere Änderungswünsche hat und es zu einer Revision kommt. Grundsätzlich dürfen solche Verzerrungen oder sonstige Fehler im Endprodukt sich nicht einschleichen, daher würde ich mich zwar ärgern dass ich es nicht gegengehört habe, aber nicht ankreiden lassen.
 
ääääh....jetzt mal Moment.

Ihr habt euch freiwillig auf den Deal eingelassen, dass ein euch bislang unbekanntes Studio die gemasterten Songs direkt ins Presswerk schickt, bevor(!) ihr sie gegen gehört habt?
 
Normalerweise hat ein Studio eine Berufshaftpflicht und beim Masteringstudio schliesst sie solche Faelle mit ein.
Ich weiss es denn ich hab so eine von Prill und Lemm ueber den DTV.
Wer sie nicht hat muss es aus eigener Tasche bezahlen.
Andererseits bekommt der Auftraggeber immer eine Anhoer [g=420]CD[/g] mit die er freigeben muss bevor das Glasmaster/Anpressung beginnt.

Warum habt ihr keine bekommen?
 
Ganz spontan und aus dem Bauch heraus unverbindlich und ohne die näheren vertragliche Ausgestaltung zu kennen würde ich folgendes sagen:

1) Was das Mastering der Klavierballade angeht, das schlicht nicht gefällt, aber immerhin ausgeführt wurde (ob fehlerhaft oder nicht, lässt sich sicherlich gut streiten) wird es nicht ganz einfach irgendwelche Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

2) Anders sieht es mit dem gar nicht gemasterten Stück aus. Hier ist das Studio seiner vertraglichen Verpflichtung, ein Mastering des Stücks herzustellen und es an das Presswerk zu schicken nicht nachgekommen. Aufgrund dieser Pflichtverletzung kam es zu dem Schaden von 350 Euro. Der müsste an sich ersetzt werden.

Da man so oder so ein neues Glasmaster machen muss, ist es letztlich egal, dass man mit dem unter 1) gesagten nicht unbedingt zu einem Schadensersatzanspruch gelangen würde.

Soweit ganz grob eine erste Einschätzung der Rechtslage. Um das wirklich zu beurteilen müsste man wie gesagt die genau Vereinbarung zwischen dem Studio und Euch kennen, insbesondere, was die Einzelheiten zu der direkten Weiterleitung ans Presswerk angeht, ohne vorheriges Probehören.

Es swäre noch interesssant zu wissen, mit welcher Argumentation sich denn das Studio weigert, sich an den zusätzlichen Kosten zu beteiligen.

Viele Grüße
 
Der Fehler liegt eindeutig beim Studiobetreiber. Damit hat er auch die Kosten zu übernehmen.
 
Moin.

Ich glaube ehrlich gesagt, da werdet ihr es ganz ganz schwer haben...

Ich glaube nicht, dass "Mastering" ein fest definierter Gegenstand ist und es insofern auch keine verbindlichen Regeln oder Rechtsansprüche auf irgendeine Art der Ausführung gibt. Uns ist das hier immer gleich klar, aber erklär das mal einem deutschen Richter...!

Und selbst dann: Was ist ein Master denn überhaupt...? Bedenkt, dass die Bedeutung dieses Begriffs variiert, für einige Leute ist Mastern das Setzen von Marken für's Presswerk und schließt Soundbearbeitung gar nicht "zwingend" mit ein. Habe ich alles schon erlebt.

Außerdem ist der Streitwert imo zu gering, als das es sich lohnen würde, einen Rechtsstreit anzufangen.

Ich glaube da hilft nur: daraus lernen und das nächste Mal eine seriöse Firma beauftragen.

LG,

Tomstein.

P.S.: Einen Versuch ist es trotzdem wert: Mal zur örtlichen ÖRA gehen und sich beraten lassen... Kostet nicht die Welt - es sei denn, einer von Euch hat ne Rechtsschutzversicherung, die solche Sachen mit abdeckt, das wäre natürlich von Vorteil und ihr könnt zu einem "richtigen" Anwalt gehen, ohne in Armut zu sterben.
 
Sowas kann überall vorkommen, ob seriös oder nicht, wenn das Kind erst mal im brunnen ist, dann trennt sich die Spreu vom Weizen.
Aber unsere Kunden erzählen auch zu oft von der "Nach mir die sinnflut-Mentalität" mancher Studios, wo man nur bei der Geschäftsanbandlung freundlich ist, bzw sich kritischen Fragen stellt.
 
HI

daher nur mit Auftragsbestätigung arbeiten bzw die AGBs des Studios studieren. ich selber bin auch ein zwei mal auf die Nase gefallen da Kunden bis zum geht nicht mehr nachbessern wollten weil sie selber nicht wussten was sie wollen. Seitdem arbeite ich erst recht nur mit Auftragsbestätigung..abgesehene von Kunden die ich schon aus unseren Workshops kenne und das ist mind. 50% meiner Kundschaft.
Jemand der sich "professionell" (dieses Wort wird ja von jedem A*** gerne benutzt und vergewaltigt) nennt sollte vor jegliche Abgabe Previews an den Kunden geben. Und ausserdem ist es die Pflicht des Mastering Studios (das ist ja Teil der Mastering Arbeit die ja nicht nur aus lauter machen besteht) die technische Endabnahme der Master [g=420]CD[/g] duchzuführen. Sind die dazu zu blöd ist es kein Masteringstudio sondern wieder irgendein Pfuscher der behauptet es zu können...wie es sie zu Haufe gibt, Ebay ist voll davon.
 
da sagst du was, hab neulich gelacht über die ganzen Angebote die sich damit
beschäftigen. Unterm Strich bleibts dabei, sowas darf nicht passieren und man kann daraus auch Rückschlüsse auf die Gesamtmotivation und der Liebe zur Arbeit des Studios schliessen.

Lass erst mal ein paar Tage ins Land gehen, die Gemüter sich beruhigen und dann nen sachlichen freundlichen Brief schreiben und es persönlich zu regeln (bzw versuchen) Verschieb deinen Releasetermin sofern möglich

Jetzt was übers Knie brechen würde evtl auf alles was geplant war nen Schatten werfen

Hast du deren Eingeständniss bezüglich der Fehler schriftlich oder mündlich erfahren, denn wenn die es schriftlich schon eingräumt haben, sieht es rechtlich schon mal was besser aus.
 
moin,

beim Vertauschen des gemasterten mit dem ungemasterten Stück liegt m.E. eine schuldhafte vertragliche Pflichtverletzung vor, die Schadensersatzansprüche nach sich zieht. Voraussetzungen, darunter Vertragsinhalt, müssen aber von Euch nachgewiesen werden.

In der Praxis könnt Ihr natürlich froh sein, dass die Fehler aufgeflogen sind, bevor die ganze Auflage gepresst wurde. Sonst wäre der Schaden wesentlich höher.

Da vereinbart war, die gemasterten Stücke ohne Vorhören ins Presswerk zu geben, gibt es da auch kein Mitverschulden auf Eurer Seite.

Das bezieht sich aber nicht auf das mangelhafte Mastering der Klavierballade, sondern aufs Vertauschen des o.g. Stückes.

Letztlich solltet Ihr Euch aber in einer solchen Sache nicht allein auf Forumsauskünfte verlassen. Der ganze Sachverhalt muss gründlicher aufgerollt werden, als das im Forum möglich (und erlaubt) ist.

Gruß Rainer
 
Leider ist das Studio nicht bereit sich an den Kosten zu beteiligen.

Ich hoffe nur, Ihr habt das Masteringstudio noch nicht bezahlt.

Gruß,

Globo
 
hi,

ich würde nicht sagen, das es problematisch ist. im falle des ungemasterten songs läßt sich ja ganz klar beweisen, dass das studio den auftrag nicht erfüllt hat. falls es sowas wie nen auftrag gibt, der genau beschreibt welche aufgaben das studio übernimmt. in der autowerkstatt steht auf dem auftrag ja auch nicht "reparatur".

mit dem anderen song wird natürlich schwierig, weil so eine art "nicht gefallen".

ein richter kann ohne gutachter ja eh nix bewerten ---> keine ahnung davon. falls es soweit kommt.
 
Vielleicht sind sie ja bereit zu verhandeln, wenn du damit drohst, dass du ihren Namen öffentlich machst ... :x
 
Zitat:

"ein richter kann ohne gutachter ja eh nix bewerten ---> keine ahnung davon. falls es soweit kommt."

Ja, und da liegt doch schon der "Hase im Pfeffer"... Bezahl mal nen Gutachter bei einem Streitwert von ein paar Hundert Euro. Das wäre einfach nicht wirklich sinnvoll. Und weil die vom Mastering-Studio anscheinend zwar nicht gerade fair aber dafür "clever" im negativen Sinne sind, werden die's wohl drauf ankommen lassen...


LG,

Tomstein.
 
@tomstein

es wird sich eh kein gericht damit befassen, weil mindestbestellwert nicht erfüllt. :)

ärgerlich ist es allemal.
 
es wird sich eh kein gericht damit befassen, weil mindestbestellwert nicht erfüllt. :)

Danke für den Lacher.

Dem Gericht ist der Streitwert wurscht. Es wird aber darauf hinweisen, wenn der Streitwert zu den Verfahrenskosten in keinem Verhältnis mehr steht.
 
Hi,

kenne mich im Werksvertragsrecht aus, da ich selbständiger Handwerker bin.
Hat zwar nicht direkt mit dem hier beschriebenen Fall zu tun.. aber indirekt schon, denn letztlich geht es um erbrachte und abgenommene Dienstleistungen welche vom Auftragnehmer abnehmbar erbracht und vom Kunden vergütet werden müssen.

1. Geld so lange zurückbehalten wie möglich, ggfls. Abschlagszahlung vornehmen, Teilbetrag einbehalten mit schriftlicher (Einschreiben mit Rückschein) Begründung warum.

2. Monieren. Auch wieder schriftlich wie oben. Begründung anfügen. Änderungswunsch formulieren. Frist setzen (angemessen; in dem Fall sage ich mal 8 Tage).

3. Auf Antwort warten, verhandeln, hoffen. Anwälte erst einmal draussen vor lassen (TEUER!!!).

Wenn ihr schon bezahlt habt wird es schwierig. Begründen warum man das Geld zurück haben möchte ist vor dem Kadi schwierig/teuer, weil evtl. Gutachter.....
Vor allem ist es auch Auslegungssache wenn es zB um schlechtes Masterin geht, da hat man sicher mehrere Blickwinkel zur Auswahl.

PS. Jeder Geschäftsmann hat Interesse seinen Ruf unbeschadet zu wissen. Rede mit den Jungs Klartext. Drohe nicht mit Rufmord, dann bist du evtl. schnell mal auf der anderen Seite des Rechtsstreites. Mache ihnen einfach klar das du viele Kollegen hast die ähnliche Aufträge vergeben möchten und du im Moment nicht wüsstest wen du empfehlen könntest......

Gruss Holgi
 
Man sollte sich aber vorher erstmal im Klaren sein, ob man sich hier im Werkvertrags- oder Dienstvertragsrecht befindet.
 

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