Lizenzverkauf gewerbl. od. freiberuflich

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Liebe Community,

Wenn ich als Komponist gema-freie Musik für Imagefilme, Werbefilme etc. mache, dann verkaufe ich dem Kunden ja eine Lizenz d.h. die Nutzungsrechte an meiner Musik (wenn ich das richtig vertanden habe).

Bin ich dann gewerblich tätig oder ist das noch freiberuflich?

Soviel ich weis ist man gewerblich tätig, wenn man Massenware verkauft. Da ich die Nutzungsrechte an einem Stück auch mehrfach verkaufen kann handelt es sich doch dabei auch irgendwie um Massenware ?!?

Wie verhält es sich bei Library-Komponisten ?

Hab mich schon durch zig Freds gelesen und in meinem schlauen Buch finde ich auch keine passende Antwort.

Würd mich freuen, wenn mir von euch jemand bei dieser Frage helfen könnte ......

schöne Grüße, Greatfun
 
Hey Hermestc,
Danke für den Link und deine Einschätzung.

In dem Artikel ist genau der Punkt erwähnt der mich zum Grüblen bringt. Nämlich der Verkaufsaspekt.

Wo ist der Unterschied ob ich jetzt CDs verkaufe oder Lizenzen ? Ok, bei der CD verkaufe ich ein handfestes Medium. Aber wenn man ein Album als Dowload verkauft ist das doch auch gewerblich...

Wenn jetzt ein Komponist nur individualisierte Komposition für einen Film produziert und dabei die exkluiven Rechte an die Videoproduktionsfirma abgibt, dann würde ich das noch als freiberuflich verstehen.

Wenn aber ein Library-Komponist am laufenden Band Songs produziert und die nicht-exklusiven Nutzungsrechte daran mehrfach verkauft, dann ist das doch ein Gewerbe. Oder täusche ich mich da?

Das Problem ist, dass wenn man mit seiner freiberuflichen Tätigkeit teilweise gewerbliche Einkünfte hat, die gesamten Einkünfte als gewerblich eingestuft werden können.
Es gibt einen Fall, bei dem ein freier Musiker wohl aus der KSK geworfen wurde, weil er auf seiner Homepage ein Werbebanner hatte und damit gewerbliche Einnahmen produzierte.

Das möchte ich halt vermeiden ;)

Über weiteren Input wäre ich sehr sehr dankbar :)
 
Ich habe ein Gewerbe angemeldet, weil es hieß, es ist eine Grauzone.
Mir wurde es so erklärt, wenn ich künsterlisch frei schaffe (ohne Auftrag vom Kunden), bin ich freiberuflich unterwegs,
aber sobald mir ein Kunde sagt, er möchte, dass die Musik nach "X" klingt, mit "X" Instrumenten und genau "X" Minuten lang dauert, dann gilt es nicht mehr als freiberuflich, sonder als gewerblich.

Allerdings weiß ich nicht wie verlässlich diese Aussage ist, hab mich dann nicht weiter informiert.

Edit: Bei der KSK kann man auch als Gewerbetreibender sein, soweit man einen Beruf ausübt der bei der KSK in der Liste steht, und da ist so etwas wie Komponist/Produzent dabei.
Hat man mir am Telefon gesagt.
 
Danke dir Heisenberg für die konkreten Infos !

Mitlweiweile habe ich mich weiter durch die Paragraphen gelesen und bin mir jetzt sicher, dass Komponisten ein Gewerbe ausüben. Ganz klar beschrieben ist das in dem Buch "Der Film-und Medienkomponist als Unternehmer" von Henning Fuchs. (Kann ich empfehlen. da steht einiges über KSK, Urheberrechte, Leistungsschutzrechte etc.).

Bei dem Fall, den ich oben beschriben hatte, hatte der besagte Musiker mehr als 450 Euo im Monat durch eine nicht-künstlerische gewerbliche Tätigkeit verdient. Daher konnte er nicht mehr über die KSK versichert sein. Man darf jedoch auch als freischaffender Musiker bis zu 450 Euro durch eine nicht-künslterische gewerbliche Tätigkeit verdienen und kann dann trotzdem noch über die KSK verichert beliben. Das betrifft z.B. auch den Verkauf von Merchandiseartikeln. Hier noch ein interessanter Link zu dem Thema, falls es jemanden interessieren sollte :

http://kuenstlerrat.de/special_merchandising.htm

schönes Wochenende, Greatfun
 
Ist falsch. Der Komponist als solches ist Freiberufler.

Die spannende Frage ist, ob er sein Werk dann auch SELBST vertreibt/verwertet (z. B. eigenes Label, Vertrieb etc.). Wenn ja, wird er dann zum Gewerbetreibenden.

Falls andere sein Werk vertreiben bleibt er selbst Freiberufler, der andere ist Gewerbetreibender.

Die einzelnen Funktionen sind (steuerlich) strikt zu trennen, was heutzutage oft zu Verwirrung führt, weil Viele Vieles machen.
 

Stimmt ;)

Ja, als solches ist ein Komponist erstmal Freiberufler. So ganz blick ichs noch nicht. Wenn der Komponist die Nutzungsrechte an seiner Musik an einen Verleg etc. abgibt, dann verkauft er doch auch seine Nutzungsrechte und betreibt damit Handel. Oder ist es im Falle Library-Music z.b. so, dass der Komponist dem Vertreiber die Nutzungsrechte quasi schenkt, die Library-Betreiber die Nutzungsrechte verkaufen und der Komponist bekommt halt einen Anteil - ist aber nicht im Handel involviert.

Anscheinend kann man als Komponist auch gleichzeitig freiberuflich und gewerblich tätig sein ........Mensch hätt ich doch was anständiges studiert ;)
 

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