Lautstärke-Messungen auf Open-Air

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Moin,
ich stell demnächst ne Bühne für ein kleineres Rock-Open Air (ca. 500 erwartete Gäste)
Das Ganze findet noch im Stadtkreis statt, sodass die Stadtverwaltung bei Anfrage der Genehmigung ankündigte Lautstärke-Messungen vorzunehmen...
So, jetzt dauert die Veranstaltung 6,5 Stunden (17:30 - 00:00), und meine Frage is- wie wo und wielang messen die?
Ich habs bei den Niebelungenfestspielen mitbekommen, dass die ganze Zeit gemessen wurde und nur wenn danach Beschwerden von zB Anwohnerseite kamen, wurde ins Protokoll geschaut ob die Beschwerde rechtskräftig is (sozusagen).
Wie is das jetz wahrscheinlich bei meiner Veranstaltung, wird da auch die ganze Zeit wahrscheinlich gemessen? und dann im Gesamtdurchschnitt nich lauter als 99db?
Danke schonmal für die Infos, hab bisher noch niemanden gefunden der mir da so richtig weiterhelfen konnte...
 
Da würde ich doch glatt einfach bei der Stadt nachfragen. Es gibt Vorschriften wie laut eine Veranstaltung sein darf. Auch kommt es darauf an, ob Du Dein Festival im Wohngebiet machst, im Industriegebiet oder irgendwo ausserhalb im Nirwana. Fakt ist, ab 22 Uhr beginnt die Nachtruhe.
 
Hallo,

In der Auflage der gehnemigenden Behörde müsste eigentlich genau drinnen stehen wie, wo, wann und mit was welcher Wert gemessen werden muss und eingehalten werden muss.

Wenn dort nur steht "Lautstärke maximal 99db" kannst du so laut machen wie du willst, da du dann auch ein billiges Schätzeisen vom Conrad dick in Stoff einpacken und im Nachbardorf besfestigen kannst...;-)

Kommt darauf an wie größ die Geschichte ist, wenn du "Pech" hast musst du dir jemanden holen der sich wirklich damit auskennt und sein Geld damit verdient (zB http://www.dbmess.de/).

Bevor du dich aber mit den Behörden auseinandersetzt ließ dir mal die TA Lärm durch (und verstehe sie auch).
 
schnoeke schrieb:
Da würde ich doch glatt einfach bei der Stadt nachfragen. Es gibt Vorschriften wie laut eine Veranstaltung sein darf. Auch kommt es darauf an, ob Du Dein Festival im Wohngebiet machst, im Industriegebiet oder irgendwo ausserhalb im Nirwana. Fakt ist, ab 22 Uhr beginnt die Nachtruhe.


Die Nachtruhe kann durch die Behörden auch ausgehebelt werden wenn das Event von öffentlichem Interesse ist soweit ich weiß, ebenso die Regelungen in Wohngebieten.

Diese Regelungen gelten nur wenn seitens der Behörden keine anderen Auflagen erlassen wurden.
 
Also ich hab mal mit der guten Frau aus der Verwaltung telefoniert, jetzt heißt es, dass die Lautstärkebegrenzung bei 70db (bis Veranstaltungsende -> 24:00) liegt. Damit kann ja aber eig nur Außenseite vom Fenster des nächsten Nachbars gemeint sein, wohl kaum FOH oder? Heißt das dann dass ich am FOH bei einer (nicht sehr dicht bewohnten Gegend) so um die 95 db fahren kann (ich weiß man kanns nicht allgemein sagen, aber ich denk mal dass ich da irgendwo rauskommen werd oder?)
 
Also ich hab mal mit der guten Frau aus der Verwaltung telefoniert, jetzt heißt es, dass die Lautstärkebegrenzung bei 70db (bis Veranstaltungsende -> 24:00) liegt. Damit kann ja aber eig nur Außenseite vom Fenster des nächsten Nachbars gemeint sein, wohl kaum FOH oder?

Davon ist auszugehen. Mit 70dB am FoH wäre ein Rockkonzert auch nicht wirklich durchführbar.



Heißt das dann dass ich am FOH bei einer (nicht sehr dicht bewohnten Gegend) so um die 95 db fahren kann (ich weiß man kanns nicht allgemein sagen, aber ich denk mal dass ich da irgendwo rauskommen werd oder?)


Das hängt ja von der Distanz zum nächsten Wohnhaus ab. Man kann bei einem konventionellen PA-System grob gerechnet von -6dB pro doppelter Entfernung ausgehen.

Bsp:
FoH steht 10m vor der Bühne, das nächste Haus 20m.
Dann wären bei 100dB am FoH noch ca. 94dB am Haus zu messen.
Nach 40m wären es noch 88dB usw.
Bei einem funktionierenden Line Array sind es sogar nur noch -3dB pro Entfernungsverdoppelung.
 
Jenner schrieb:


Bsp:
FoH steht 10m vor der Bühne, das nächste Haus 20m.
Dann wären bei 100dB am FoH noch ca. 94dB am Haus zu messen.
Nach 40m wären es noch 88dB usw.
Bei einem funktionierenden Line Array sind es sogar nur noch -3dB pro Entfernungsverdoppelung.


Bei einem funktionierendem und gut ausgerichtetem Linearray kannst du bis zum FOH auch richtig Alarm haben und ein paar Meter dahinter dich noch normal unterhalten.
Kostet dann aber ne ganze Ecke und man muss es auch bedienen koennen.

Auch "die Lautstärkebegrenzung bei 70db" von oben kannst du interpretieren wie du willst. Falls die Polizei bzw Ordnungsamt kommt kannst du ihnen ja erzaehlen, nachdem es ja keine genaueren Angaben gibt, die Lautstaerke wurde nach dem "musicmaker88-Verfahren" gemessen, was besagt dass ein billiges Conrad-Messgeraet in 15 Bettlaken verpackt 10m tief in der Erde vergraben wird.;-)

Ganz im Ernst: Die Angabe von 70db (ohne irgendeinen Hinweis auf Wertung oder Messverfahren) kann alles bedeuten, und jeder kann es auslegen wie er will.
 
Hier ein Dokument das als amtlich gilt ^^

Ablauf einer Schallpegelmessung nach DIN 15905-5
bei einer Live-Veranstaltung:

1. Einrichtung der Messtechnik

* Aufbau der Messtechnik, erst nach dem fertigen Aufbau des FOH-Platzes, da der eigentliche Messplatz direkt neben dem FOH-Mischpult eingerichtet wird
* entscheidend für die Platzierung des Messmikrofons sind die Position zur Beschallungsanlage sowie ein gewisser Abstand vom Publikum um Beeinflussungen des Messergebnisses durch laute Publikumsreaktionen zu reduzieren (Platzierung in einer gewissen Höhe über dem Publikum)
* bei OpenAir-Veranstaltungen ist es in den meisten Fällen sinnvoll, das Messmikrofon oberhalb des FOH–Platzes zu installiert (ein Standort direkt im Publikumsbereich ist kaum realisierbar)
* nach Fertigstellung der kompletten Beschallung und deren Funktionsprobe wird über die Beschallungsanlage ein „Rosa Rauschen“ eingespielt
* anhand diese Signals wird auf dem Platz der lauteste Punkt gesucht
* graphische Darstellung dieses Punktes auf der Zeichnung des Veranstaltungsplatzes
* im Anschluss Installation des Mikrofons am eigentlichen Messpunkt und Wiederholung der Messung mit dem gleichen Signal
* Vergleich der Messergebnisse (die Differenz bezeichnet man als Korrekturwert, der im Protokoll aufgeführt werden muss)
* Durchführung einer Testmessung während des Soundchecks

2. Messung

* Start der Messung, 30 Minuten vor Beginn der Veranstaltung
* Der FOH-Techniker hat am Mischpult eine Anzeige, die ihm hilft, seine Lautstärke anzupassen
* Überwachung der Messung über den kompletten Veranstaltungszeitraum (Messtechniker unterstützt den FOH - Techniker bei der Einhaltung der Werte)

3. Auswertung

* kurze Auswertung direkt nach der Show am Laptop (ohne Ausdruck)
* Protokollierung erfolgt im Büro
* Übernahme der halbstündlichen Messwerte und aller notwendigen Veranstaltungsdaten ins Protokoll
* anschließend graphische Aufarbeitung der Daten
* Erstellung der Messkurven
* in die Darstellung des Veranstaltungsplatzes, die als CAD-Zeichnung vorliegt, werden mit der Software „Autosketch“ die Beschallung, der lauteste Punkt und der eigentliche Messpunkt mit Maßen eingezeichnet
* das fertige Protokoll wird zweimal ausgedruckt (1x Kunde, 1x eigenes Archiv)

-------------------
Das heißt dein Pegel von 70dB ist auf den FOH bezogen.
Und 70 dB sind nicht so viel, die hast du schnell.

Meine Erfahrung ist:
Schau dass du irgendwoher ein Schallpegelmesser bekommst und den beim FOH hast.
MAch einfach ab und zu zwischendurch eine Messung und schau dass du minimal 5dB unterm Maximum liegst (da das Gerät wahrscheinlich nicht geeicht ist) und dann sollte es eigentlich passen. Die Leute vom Amt sind was das angeht eigentlich nicht so kulant - aber du zeigst dich professionell und kannst nachweisen dass du regelmäßig misst.
 
Hallo,

mein Tipp für Messungen nach DIN 15905-5: Besorg Dir ein NTI XL2...

Matthias
 
Hallo,

Der genannte NTI ist ein super Geraet, haben einige Kollegen hier in der Ecke.

Ich weis ja nicht welche Behoerde die Auflage geschrieben hat, aber zumindest in dem Kleinstadtordnungsamt mit welchem ich gelegentlich zu tun habe hat niemand auch nur den Anflug einer Ahnung was die DIN 15905-5 ist bzw wie das gemessen werden soll/muss.
Ein ordentliches Messgeraet habe ich hier bei uns auch noch nie gesehen, weder von den Gruenen noch vom Amt.
Und falls doch mal wer kommen sollte: Meistens haben die absolut keine Ahnung und man wird sich dann einig.

Was aber (gerade bei solch kleinen Veranstaltungen) extrem wichtig ist:
Sollte es Wohnhaeuser in der Naehe geben, geht doch einige Tage bevor's mitm Aufbau losgeht mal die Bewohner besuchen, bringt ein paar Freikarten und Biermarken mit und hinterlasst die Telefonnummer eines Verantwortlichen. So leben wir hier auf dem Land schon seit vielen Jahren gluecklich nebeneinander...;-)
 
Hallo nochmal,

für wen misst man den nach DIN 15905-5? Für die Behörde oder zum Selbstschutz?

Matthias
 
Das heißt dein Pegel von 70dB ist auf den FOH bezogen.
Und 70 dB sind nicht so viel, die hast du schnell.
Meine Erfahrung ist:
Schau dass du irgendwoher ein Schallpegelmesser bekommst und den beim FOH hast.
MAch einfach ab und zu zwischendurch eine Messung und schau dass du minimal 5dB unterm Maximum liegst

Mh, also soll er mit maximal 65dB am FoH klarkommen? Dann braucht man die PA gar nicht erst einzuschalten, soviel erreicht man schon mit einem Gespräch in moderater Lautstärke.

Ich habe schon auf Festivals gearbeitet, bei denen als Messpunkt für die behördlichen Auflagen ganz eindeutig das Fenster des nächsten Anwohners festgelegt wurde, ich würde deshalb im Zweifelsfall unbedingt vorher klären, ob es hier nicht auch so gemeint ist.
 
Hallo,

Eigentlich fuer dich selbst, aber ich habe auch schon Auflagen gesehen (Bzw an Konzerten mitgearbeitet) in denen Stand dass der Pegel nach der DIN gemessen werden muss und Wert XX nicht ueberschreiten darf, gelegentlich sogar mit einer Angabe der Position des Mikrofons.

Aber zum Thema: Wenn Du einen Zettel hast, auf dem steht "max. 70db" und sonst nichts, dann kannst du Messen wie du willst, du musst nur, falls irgendwer vorbeikommt, eine Anzeige haben auf der weniger als "70 db" steht. Und um Stress mit den Ordnungshuetern zu vermeiden sollte es halbwegs nachvollziehbar erklaert werden wie du auf die 70db(?) kommst.


Zur Verdeutlichung: 70db(A) ist Zimmerlautstaerke! Ein (einzelnes!) Auto dass ein paar Meter entfaehrnt an dir vorbeifaehrt macht schon mehr Krach!
 
So, erst mal danke für die vielen Anregungen und Meinungen...
Ich hab die Veranstaltung gut rumgebracht, hab die Show einfach gemäßigt mit 95 db am FOH gefahren und zwischendurch mal auf der Straße gemessen (hab übrigens ein PeakTech P-5055, is kein Spitzengerät, reicht für mich aber vollkommen aus), und da hat ich dann zwischen 65 und 70 db.
Gegen 23:30 haben wohl ma die Grünen angerufen und gemeint es gab ne Beschwerde, da hab ich dann halt für die letzte halbe Stunde nochma bissl runtergedreht- aber im Endeffekt waren alle zufrieden.
 
Das Event ist zwar schon vorbei aber ich dachte mir, daß es nichts schaden kann wenn ich mal einen kurzen Kommentar zur ursprünglichen Frage und zu den mehr oder weniger unqualifizierten Antworten gebe.

1. Wenn ihr nicht wisst wovon ihr redet, dann gebt den Fragenden doch bitte keine vollkommen falschen Antworten. Das kann nämlich gerade dann ins Auge gehn wenn man so eine Veranstaltung nicht nur einmalig, sondern vielleicht jährich machen will und auch im nächsten Jahr wieder einen Genehmigung für die Veanstaltung bekommen will.

2. Es ist zu unterscheiden ob nach TA Lärm oder nach der DIN 15905-5 gemessen werden soll. Das sind zwei vollkommen unterschiedliche paar Schuhe.

3. Behördliche Auflagen bei der Genhmigung einer Veranstaltung richten sich fast immer nach der TA-Lärm.

4. Es ist zwar vollkommen richtig, dass man bei einer Angabe in dB immer einen Bezugswert (z.B. A) und eine zeitliche Konstante (z.B. f oder s) braucht und die Angabe von "70dB" daher eigentlich vollkommen wertlos ist - wenn man sie denn isoliert betrachtet. Da die 70dB aber in der Auflage zur Genehmigung der Veranstaltung stehen ist fest davon auszugehn, dass sie sich auf die TA-lärm beziehen. In diesem Fall ist es immer dB(A). Und der messpunkt ist 1m vor dem offenen Fenster den nächsten bewohnten Hauses.

5. Hoffe mir ist jetzt niemand böse - denn es gehört sich ja eigentlich nicht dem Forum gerade erst beigetreten zu sein und dann direkt eine solche "Rüge" zu verteilen

6. Wer Fragen zu dem Thema hat darf sich gerne bei mir melden
 
danke für deine infos, nachdem ich mich bei einigen fachkundlichen kollegen erkundigt habe hab ich ziemlich genau die gleichen anmerkungen mit auf den weg bekommen, kann daher nur bestätigen was du geschrieben hast, und danke im namen aller interessierten für die richtigstellung...
 

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