Konkrete Anfrage GEMA

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Hallo!
Im Rahmen einer kostenpflichtigen Schulveranstaltung soll folgendes Stück zu einer Choreographie genutzt werden:


Muss man mehr tun als den, der den Remix erstellt hat anschreiben und fragen ob man es verwenden darf?
Er hat ja immerhin dort Carmina Burana von Orff verwurstet und der ist noch nicht so lange tod...

Wäre für Antwort dankbar.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Nachfragen musst Du gar nicht. Höchstens zahlen. Bei der GEMA finde ich im Internet 78 Werke. Also am besten anrufen.
 
Also der Remix selbst ist da mit Sicherheit nicht angemeldet. Wie ist das aber wenn da Carmina Burana von Carl Orff drin vorkommt?
 
Mus sicher auf GEMA gezahlt werden.
 
Da Carl Orff noch keine 70 Jahre tot ist, wurde sein Gesamtwerk noch nicht gemeinfrei. Ob er Mitglied der GEMA war, weiß ich nicht. Fakt ist, die GEMA kümmert sich im weitesten Sinne nur um die Urheberrechte ihrer Mitglieder, nicht um die Rechte aller Musiker/Komponisten in Deutschland. GEMA-Zwang gibt es noch nicht, lohnt sich auch nur für diejenigen, die wirklich von ihrer Musik leben können. Aber das ist eine andere Sache.
 

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