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Stan305
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Hallo,
ich hoffe, dass ich mit dieser Überschrift ungefähr mein Anliegen deutlich machen konnte. Ich hoffe, dass mir hier einige Fragen beantwortet werden und mir Tipps gegeben werden können.
Zur Geschichte. Ich arbeite seit einiger Zeit als Songwriter und Komponist. Aus diesem "Hobby" haben sich jetzt einige Zusammenarbeiten entwickelt. Da ich aber gar keine Erfahrungen habe, was Rechte, Anteile usw. angeht, dachte ich mir, dass mir hier vielleicht einige Fragen beantwortet werden können.
Fall 1: Ein Produzent/Songwriter und Sänger haben Interesse an einem meiner Lieder bekundet. Dieser Sänger hat aber keinen Plattenvertrag, sondern Sie wollen mit den "instrumentalischen Grundgerüsten" die ich für diesen einen und andere Stücke geliefert habe arbeiten, diese vielleicht noch etwas verfeinern, dann soll alles eingesungen werden und dann, entweder um den Song speziell zu verkaufen, oder im Paket um den Künstler bei einer Plattenfirma vorzustellen, dorthin verschickt werden.
Meine Fragen da: Ist es sinnvoll, vorher eine Art Vertrag mit Ihnen abzuschließen ? Ich habe erstens einfach die Befürchtung, dass Sie das Lied z.b. nehmen und es irgendwie dann in Tschechien oder sonstwo veröffentlicht wird und ich nachher davon gar nichts mitbekommen würde. Wie ich mich erkundigt habe, sind und bleiben die Lieder ja, innerhalb Deutschlands, mein geistiges Eigentum, aber im Ausland würde es ja wieder ganz anders aussehen. Kann mir jemand sagen, wie, bzw. ob ich da direkt vertraglich irgendwie schon einen Keil vorschieben kann ? Gleichzeitig eine weitere Frage: Für den Fall, dass ein spezieller Song dann z.b. an eine Plattenfirma verkauft wird. So wie ich es im Internet gelesen habe, bekommt der Komponist/Songwriter, da er den Song ja an die Plattenfirma verkauft, ein gewisses Honorar und dann noch eine Beteiligung an allen kommenden Einkünfte über [g=420]CD[/g]-Verkäufe usw. usw. Ist das richtig ?
Und kann mir jemand sagen, wie ich es dann prozentual mit dem Produzenten/Sänger vertraglich handeln könnte ? Ich bin einfach der Meinung, dass der, der praktisch das Grundgerüst für ein Lied, den Text liefert usw. einfach einen prozentual höheren Anteil verdient hat, als der, der dann sagt "Okay, ich lege noch eine Geige drauf und es dann mit seinem [g=32]Midi[/g]-Programm neu abmischt" oder der andere dann einfach die Version besingt. Wie ist da eure Meinung, bzw. wäre es wichtig, so etwas "direkt" vor der ganzen Produktion abzuklären, oder sollte man lieber warten, bis dann auch wirklich eventuelle Angebote da sind ?
Gibt es noch andere Sachen, die man bei einer solchen "Zusammenarbeit" abklären, bzw. vorher vertraglich festhalten müsste ?
Fall 2: Ein Künstler will, dass ich für ihn einen exklusiven Song schreibe und hat mich gefragt, wieviel ich für einen Song nehmen würde. Ist es denn überhaupt üblich, dass ein bestimmter Künstler auch einen gewissen Betrag an den Komponisten/Songwriter zahlt, damit er den Song "üüüberhaupt" erst einmal singen darf ? Bzw. was wäre da üblich ? Wäre so etwas dann auch für den Fall 1 nötig ?
Das wären meine anfänglichen Fragen. Ich hoffe, dass mir diese hier beantwortet, bzw. mir hier einige Ratschläge gegeben werden können.
ich hoffe, dass ich mit dieser Überschrift ungefähr mein Anliegen deutlich machen konnte. Ich hoffe, dass mir hier einige Fragen beantwortet werden und mir Tipps gegeben werden können.
Zur Geschichte. Ich arbeite seit einiger Zeit als Songwriter und Komponist. Aus diesem "Hobby" haben sich jetzt einige Zusammenarbeiten entwickelt. Da ich aber gar keine Erfahrungen habe, was Rechte, Anteile usw. angeht, dachte ich mir, dass mir hier vielleicht einige Fragen beantwortet werden können.
Fall 1: Ein Produzent/Songwriter und Sänger haben Interesse an einem meiner Lieder bekundet. Dieser Sänger hat aber keinen Plattenvertrag, sondern Sie wollen mit den "instrumentalischen Grundgerüsten" die ich für diesen einen und andere Stücke geliefert habe arbeiten, diese vielleicht noch etwas verfeinern, dann soll alles eingesungen werden und dann, entweder um den Song speziell zu verkaufen, oder im Paket um den Künstler bei einer Plattenfirma vorzustellen, dorthin verschickt werden.
Meine Fragen da: Ist es sinnvoll, vorher eine Art Vertrag mit Ihnen abzuschließen ? Ich habe erstens einfach die Befürchtung, dass Sie das Lied z.b. nehmen und es irgendwie dann in Tschechien oder sonstwo veröffentlicht wird und ich nachher davon gar nichts mitbekommen würde. Wie ich mich erkundigt habe, sind und bleiben die Lieder ja, innerhalb Deutschlands, mein geistiges Eigentum, aber im Ausland würde es ja wieder ganz anders aussehen. Kann mir jemand sagen, wie, bzw. ob ich da direkt vertraglich irgendwie schon einen Keil vorschieben kann ? Gleichzeitig eine weitere Frage: Für den Fall, dass ein spezieller Song dann z.b. an eine Plattenfirma verkauft wird. So wie ich es im Internet gelesen habe, bekommt der Komponist/Songwriter, da er den Song ja an die Plattenfirma verkauft, ein gewisses Honorar und dann noch eine Beteiligung an allen kommenden Einkünfte über [g=420]CD[/g]-Verkäufe usw. usw. Ist das richtig ?
Und kann mir jemand sagen, wie ich es dann prozentual mit dem Produzenten/Sänger vertraglich handeln könnte ? Ich bin einfach der Meinung, dass der, der praktisch das Grundgerüst für ein Lied, den Text liefert usw. einfach einen prozentual höheren Anteil verdient hat, als der, der dann sagt "Okay, ich lege noch eine Geige drauf und es dann mit seinem [g=32]Midi[/g]-Programm neu abmischt" oder der andere dann einfach die Version besingt. Wie ist da eure Meinung, bzw. wäre es wichtig, so etwas "direkt" vor der ganzen Produktion abzuklären, oder sollte man lieber warten, bis dann auch wirklich eventuelle Angebote da sind ?
Gibt es noch andere Sachen, die man bei einer solchen "Zusammenarbeit" abklären, bzw. vorher vertraglich festhalten müsste ?
Fall 2: Ein Künstler will, dass ich für ihn einen exklusiven Song schreibe und hat mich gefragt, wieviel ich für einen Song nehmen würde. Ist es denn überhaupt üblich, dass ein bestimmter Künstler auch einen gewissen Betrag an den Komponisten/Songwriter zahlt, damit er den Song "üüüberhaupt" erst einmal singen darf ? Bzw. was wäre da üblich ? Wäre so etwas dann auch für den Fall 1 nötig ?
Das wären meine anfänglichen Fragen. Ich hoffe, dass mir diese hier beantwortet, bzw. mir hier einige Ratschläge gegeben werden können.