
Kupfa
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hallo leute!
mein "problem" (wenn man es als solches überhaupt bezeichnen kann..) ist folgendes: Ich mache bei einem bandcontest mit. dem sieger winkt ein plattenvertrag etc. zeitgleich hat mich auch ein produzent angeschrieben, welcher 2 songs mit mir produzieren möchte, unter anderem einen song, welchen ich zu dem bandcontest geschickt habe und welcher, wenn dieser siegt öffentlich vorgestellt werden würde.
meine frage ist nun, kann ich dem produzenten einwilligen, ohne dabei in den klintsch zu kommen, sollte ich beim bandcontest gewinnen? der produzent (ich nenne ihn mal XY) stellt folgende bedingung:
2. XY produziert 2 Titel des Teilnehmers (Eigenkompositionen oder Fremdkompositionen) im Tonstudio gegen einen Produktionskostenbeitrag von € 600.--netto excl. Mwst pro Titel. Die Auswahl des Tonstudios obliegt XY und wird je nach Musikrichtung ausgewählt. Die für die Produktion der Titel anberaumte Studiozeit beträgt 2 Tage.
Der Teilnehmer gewährt dem Produzenten die Option auf die Produktion einer [g=420]CD[/g](Album, EP oder Single) und die Option auf die Verlagsrechte der aufgenommen Titel. Diese Option muss vom Produzenten innerhalb eines Jahres ab Abschluss dieser Produktionsvereinbarung wahrgenommen werden.
3. Die produzierten Titel werden auf der Website und möglichen Medienpartnern publiziert und für Promotionzwecke gratis zum Download bereitgestellt.
Die Teilnehmer stimmen mit der Teilnahme ausdrücklich dem Promotionzweck der (unentgeltlichen) Downloads zu, aus dem für den User keine Zahlungsverpflichtung entsteht, solange er die Downloads nur für seinen privaten Gebrauch benutzt.
Ab der Veröffentlichung der ersten Sieger [g=420]CD[/g] endet die unentgeltiche Promotionphase für alle Teilnehmer.
4. Anschließend an den Download können Besucher auf der website ein Album des favorisierten Teilnehmers vorbestellen, für den Fall, daß ein Album der Band veröffentlicht wird (es sind natürlich auch mehrfach Vorbestellungen möglich). Aus der Anzahl der Vorbestellungen der Alben der einzelnen Teilnehmer ergibt sich ein Ranking, das zeigt, wessen Titel beim Publikum am beliebtesten sind. Dieses Ranking wird gemeinsam mit einer Expertenjury (zusammengestellt durch XY) zur Wahl des Siegers herangezogen.
5. Ein Rechtsanspruch auf Produktion des Albums entsteht ausdrücklich für keinen der Teilnehmer. Die letztgültige Entscheidung für einen Teilnehmer obliegt XY.
6. Der Teilnehmer, der für die Albumproduktion ausgewählt wird, gewährt dem Produzenten die Option auf ein weiteres Album.
7. Das Album des ausgewählten Teilnehmers wird von XY als allein entscheidungsbefugtem Produzenten aufgenommen und gemischt.
8. Der/die Teilnehmer muss/müssen volljährig sein, bzw. die schriftliche Erlaubnis der Erziehungsberechtigten vorlegen können.
bitte um hilfe, weiß nicht so recht was ich tun soll, weil ich mich absolut überhaupt nicht mit dem rechtlichen schmähfu auskenn .... vielleicht könnt ihr mir auch gleich schreiben ob diese bedingungen generell okay sind?
mein "problem" (wenn man es als solches überhaupt bezeichnen kann..) ist folgendes: Ich mache bei einem bandcontest mit. dem sieger winkt ein plattenvertrag etc. zeitgleich hat mich auch ein produzent angeschrieben, welcher 2 songs mit mir produzieren möchte, unter anderem einen song, welchen ich zu dem bandcontest geschickt habe und welcher, wenn dieser siegt öffentlich vorgestellt werden würde.
meine frage ist nun, kann ich dem produzenten einwilligen, ohne dabei in den klintsch zu kommen, sollte ich beim bandcontest gewinnen? der produzent (ich nenne ihn mal XY) stellt folgende bedingung:
2. XY produziert 2 Titel des Teilnehmers (Eigenkompositionen oder Fremdkompositionen) im Tonstudio gegen einen Produktionskostenbeitrag von € 600.--netto excl. Mwst pro Titel. Die Auswahl des Tonstudios obliegt XY und wird je nach Musikrichtung ausgewählt. Die für die Produktion der Titel anberaumte Studiozeit beträgt 2 Tage.
Der Teilnehmer gewährt dem Produzenten die Option auf die Produktion einer [g=420]CD[/g](Album, EP oder Single) und die Option auf die Verlagsrechte der aufgenommen Titel. Diese Option muss vom Produzenten innerhalb eines Jahres ab Abschluss dieser Produktionsvereinbarung wahrgenommen werden.
3. Die produzierten Titel werden auf der Website und möglichen Medienpartnern publiziert und für Promotionzwecke gratis zum Download bereitgestellt.
Die Teilnehmer stimmen mit der Teilnahme ausdrücklich dem Promotionzweck der (unentgeltlichen) Downloads zu, aus dem für den User keine Zahlungsverpflichtung entsteht, solange er die Downloads nur für seinen privaten Gebrauch benutzt.
Ab der Veröffentlichung der ersten Sieger [g=420]CD[/g] endet die unentgeltiche Promotionphase für alle Teilnehmer.
4. Anschließend an den Download können Besucher auf der website ein Album des favorisierten Teilnehmers vorbestellen, für den Fall, daß ein Album der Band veröffentlicht wird (es sind natürlich auch mehrfach Vorbestellungen möglich). Aus der Anzahl der Vorbestellungen der Alben der einzelnen Teilnehmer ergibt sich ein Ranking, das zeigt, wessen Titel beim Publikum am beliebtesten sind. Dieses Ranking wird gemeinsam mit einer Expertenjury (zusammengestellt durch XY) zur Wahl des Siegers herangezogen.
5. Ein Rechtsanspruch auf Produktion des Albums entsteht ausdrücklich für keinen der Teilnehmer. Die letztgültige Entscheidung für einen Teilnehmer obliegt XY.
6. Der Teilnehmer, der für die Albumproduktion ausgewählt wird, gewährt dem Produzenten die Option auf ein weiteres Album.
7. Das Album des ausgewählten Teilnehmers wird von XY als allein entscheidungsbefugtem Produzenten aufgenommen und gemischt.
8. Der/die Teilnehmer muss/müssen volljährig sein, bzw. die schriftliche Erlaubnis der Erziehungsberechtigten vorlegen können.
bitte um hilfe, weiß nicht so recht was ich tun soll, weil ich mich absolut überhaupt nicht mit dem rechtlichen schmähfu auskenn .... vielleicht könnt ihr mir auch gleich schreiben ob diese bedingungen generell okay sind?