Klarstellung!!!

Danke!

Ist zwar Schweizer Recht, aber das scheint wohl so zu gelten, auch bei uns. Wobei das mit der Wiedererkennbarkeit von Songteilen wie ein typischer Gummiparagraph wirkt... :-?

Kommt dann wohl auf bisherige Urteile und den konkreten Fall an.

mfg,
SonicAddict
 

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