KI Songs covern - wie sieht das rechtlich aus?

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KI Songs sind ja nicht (noch nicht?) bei der Gema gemeldet, wer ist denn eigentlich der rechtliche Urheber solcher KI generierter Songs? Wie schauts aus, wenn man die covert?
 
Ohne jegliche Gewähr:
So weit mir bekannt (!) Niemand ist Urheber.
Du brauchst also niemanden zu fragen, alles ist frei. Bearbeitung, Verwurstung etc.
Wie sollte es denn auch anders sein?
Man kann dabei so weit gehen sich selber als "Urheber" zu bezeichnen.
So bereits geschehen bei dieser merkwürdigen KI Band. Lol.

Alles reinster Irrsinn für mich.
 
KI Songs sind ja nicht (noch nicht?) bei der Gema gemeldet
Du weist schon, dass die GEMA lediglich für Deutschland zuständig ist, oder? Andere Länder haben eigene Verwertungsgesellschaften. "Rechtlicher Urheber" ist ein lustiger Begriff. Urheber kann in Deutschland und den meisten anderen Ländern immer nur ein Mensch sein, niemals eine KI. Was aber auch nicht das gleiche ist wie Nutzungsrechte. Ich vermute, dass ist das, was dich interessiert. Als Pro-Abonnent hast du kommerzielle Nutzungsrechte, ansonsten kannst du den Content privat nutzen. Vermutlich schließt das auch Covern mit ein – solange es eben Privat bleibt.
 
Hier werden wieder Dinge vermischt.

Ein mit generativer AI erzeugtes Musikstück ist kein Werk im Sinne des UrhG, da ein Werk die persönliche geistige Schöpfung eines Menschen sein muss, was aus offensichtlichen Gründen ausfällt. Ergo sind diese Stücke nicht urheberrechtlich geschützt und man könnte ein rechtliches Vorgehen gegen das Stück bzw. ein Cover davon jedenfalls nicht auf Urheberrecht stützen. Jedenfalls nicht der, der das Stück hat generieren lassen gegen den Coverer.

Das Rechtsverhältnis zwischen Anbieter und User is zu trennen. Das ähnelt dem einer DAW oder VSTi. Die Nutzung der Lösung an sich unterliegt einer EULA. Darin ist geregelt, wie der User im Verhältnis zur Plattform die Arbeitsergebnisse nutzen darf. Diese Regeln haben aber keinen Einfluss darauf, ob das Ergebnis objektiv nach geltendem Recht ein Werk ist oder nicht, sondern es ist im Grunde eine primär kommerzielle Regelung.

Das Urheberrecht könnte aber dennoch zum Tragen kommen, wenn die AI Plattform vom Betreiber oder den Usern (unberechtigter Weise) mit urheberrechtlich geschützen Material gefüttert wurde und die Ergebnisse des Prompts einem existierenden Werk oder einer Tonaufnahme ähneln.

Dann hat der richtige Urheber einen Unterlassungsanspruch gegen denjenigen, der das Ergebnis entweder direkt veröffentlicht hat oder gecovert und dann veröffentlich hat, da man für das öffentliche Zugänglichmachen eines geschützen Werkes haftet. Die Ausrede, das ist von der Plattform so gemacht worden, zählt dann - jedenfalls was Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche angeht - nicht.
 
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Tipp: Einfach nicht machen. Und zwar überhaupt nicht wg. rechtlicher Probleme. Ganz schlicht sein lassen. Problem gelöst, gutes Gewissen sichergestellt. So schön kann das Leben sein.
 
Was ich dabei ein wenig erbärmlich finde ist, wie hier und anderswo die Leute, die nun mit Hilfe von SUNO ua. KI Songschleudern sich Songs generieren ihr Vorgehen rechtfertigen und sich dabei ein Urheberrecht konstruieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Man kann kein Urheberrecht konstruieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Man kann kein Urheberrecht konstuieren.

Aber irgendwas herbeiwünschen. Bzw. fantasieren.
Es ist einfach auffällig, wie sich mehr und mehr Leute irgendwelcher (wenn auch nur gedanklichen) Wendungen bemühen, um den Gebrauch von KI Kram irgendwie "statthaft", "salonfähig" oder was auch immer zu machen. Die rechtliche Frage ist da für mich tatsächlich Nebenschauplatz.
 
Noch nie benutzt, sehe da auch keinen Sinn darin.
Ist ja jedem selbst überlassen, für mich ist das auch nichts, aber es hat schon Vorteile:

  • Access to latest and most advanced v4.5+ model
  • 2,500 credits (up to 500 songs), refreshes monthly
  • Commercial use rights for songs made while subscribed
  • Standard + Pro features (personas and advanced editing)
  • Split songs into up to 12 vocal and instrument stems
  • Upload up to 8 min of audio
  • Add new vocals or instrumentals to existing songs
  • Early access to new features
  • Ability to purchase add-on credits
  • Priority queue, up to 10 songs at once

Dazu im vergleich Free:
  • Access to v3.5
  • 50 credits renew daily (10 songs)
  • No commercial use
  • Standard features only
  • Upload up to 1 min of audio
  • Shared creation queue
  • No add-on credit purchases
 
Ist ja jedem selbst überlassen, für mich ist das auch nichts, aber es hat schon Vorteile:

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  • Standard + Pro features (personas and advanced editing)
  • Split songs into up to 12 vocal and instrument stems
  • Upload up to 8 min of audio
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  • Early access to new features
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Dazu im vergleich Free:
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Wird für mich nicht sinnvoller. Da schaue ich lieber ein Video von den Autodoktoren us Kölle.
 
Man kann kein Urheberrecht konstuieren.
Man kann es versuchen ... sehen wir doch regelmäßig.
"Meine Prompts sind so geistreich – bekomme ich jetzt den Putlitzer Preis?"
:lol:

Für viele Menschen, die bisher so gar nichts mit Kreativität zu tun hatten, ist es ziemlich schwierig zu sehen und zu akzeptieren, dass ein Prompt eben nicht ausreicht, um im juristischen Sinne eine schöpferische Leistung zu erbringen. Vielleicht trägt dazu auch bei, dass wir seit dem Kindergarten gelernt haben, dass jedes beschmierte Stück Papier ein Ausdruck der Kreativität ist.
Von dem was ich so gesehen habe, sind im Bereich generativer Bilder sowieso viele Prompts komplett drüber. Das sind halbe Kurzgeschichten, auf die die Leute sehr stolz sind und bei denen man wirklich schon von einer kreativen Leistung sprechen kann. Die meisten wissen allerdings nicht, dass man das gleiche Ergebnis auch mit wenigen, aber präzisen formulierten Sätzen erreichen kann bzw. das vieles in solchen umfangreichen Formulierungen letztendlich einfach ignoriert wird.
 
Wie sieht es aus, wenn ich den Text eines Liedes schreibe und eine 15–20 Sekunden lange Klaviermelodie spiele oder einen Teil des Liedes in Suno singe (als Upload) und Suno meine Melodie verwendet, um den Rest des Liedes zu generieren? Das funktioniert erstaunlich gut und meine Melodie, auch wenn sie kurz ist, wird ein wesentlicher Bestandteil des Songs.
 
Wie sieht es aus, wenn ich den Text eines Liedes schreibe und eine 15–20 Sekunden lange Klaviermelodie spiele oder einen Teil des Liedes in Suno singe (als Upload) und Suno meine Melodie verwendet, um den Rest des Liedes zu generieren? Das funktioniert erstaunlich gut und meine Melodie, auch wenn sie kurz ist, wird ein wesentlicher Bestandteil des Songs.
Das sind immer diese theoretischen Ansätze. Dein Text (sofern auch wirklich du den geschrieben hast) fällt unter den Urheberschutz. Es sei den es ist so was wie 1, 2, Polizei!
Deine kurze Melodie gilt als eigene kreative Leistung, wenn sie eine gewisse geistige Schöpfungshöhe erreicht. Das bedeutet, es muss eine persönliche, kreative Leistung erkennbar sein, die sich vom Alltäglichen abhebt. Eine 15–20 Sekunden lange Melodie kann diese Schwelle erreichen, wenn sie individuell gestaltet ist (z. B. eigene Tonfolge, Rhythmus, Harmonie). Ein reines Tonleiter- oder Standardakkord-Pattern wäre dagegen zu banal. also hast du grundsätzlich Urheberrechte daran. Wenn du sie bei Suno hochlädst und das System darauf basierend einen Song generiert, entsteht ein gemischtes Werk:
Dein Teil bleibt dir urheberrechtlich zugeordnet.
Der KI-generierte Teil ist nicht urheberrechtlich geschützt (weil KI kein Urheber ist), aber die Nutzungsrechte daran liegen laut Sunos AGB bei dir, sofern du zahlender User bist. Aber ich glaube, man kann nur mit nem Pay-Abo die Cover-Funktion nutzen, oder?
Du darfst den Song nutzen, aber deine Melodie ist der einzige Teil, der rechtlich klar dir gehört. Wie du das dann im Zweifelsfall Gerichtlich durchsetzt ist eine andere Frage.

Allerdings gilt auch:
In Deutschland (und den meisten Rechtsordnungen) gilt: Ein Werk ist urheberrechtlich geschützt, Dein Songtext und deine Melodie sind also geschützt, sofern sie eine erkennbare Originalität besitzen.
 
Es gibt kein gemischtes Werk, entweder das Ding ist insgesamt in der Gesamtschau ein Werk oder nicht. Miturheberschaft von Suno kann aus bekannten Gründen ausgeschlossen werden.

Ich bin aber durchaus der Ansicht, dass ein Prompt, der Schöpfungshöhe hat, das Ergebnis vielleicht sogar doch zu einem Werk machen könnte. Dies mag eines Tages der BGH entscheiden oder jemand schreibt ne Diss dazu.
 
Der KI-generierte Teil ist nicht urheberrechtlich geschützt (weil KI kein Urheber ist),

Das macht's natürlich schwierig. Ich lade 'ne Melodie hoch, die ist dann urheberrechtlich geschützt (Texte natürlich auch), sofern eine gewisse hinreichende Originalität (aka Schöpfungshöhe) vorliegt.
So, jetzt baut dir Suno daraus den Killerhit, obwohl du von Tuten und Blasen (abgesehen vom Trällern dieser netten Melodie) absolut keinen Schimmer hast.

In dem Fall bist du alleiniger Urheber des Werkes und kannst sämtliche hypotethischen Einnahmen auf dich verbuchen, denn idR sind eben Harmonien, Beats und Arrangements nicht vom Urheberschutz umfasst, sondern nur Text und Melodie (soweit ich weiß, wird das in klassischen Werken etwas anders gehandhabt, aber da gibt's normalerweise ohnehin nur einen Komponisten).

Suno fungiert in dem Fall dann lediglich als Studiomusiker, Arrangeur, Produzent und Mischer in Personalunion - und für all diese ist es meistens die Regel, dass sie pauschal vergütet werden, von Tantiemen und Co. also exakt nix sehen. Wenn diese Leute überhaupt mal anteilig vom Erfolg profitieren, wird das idR eigens verklausuliert, so dass etwa der Produzent einen gewissen Anteil an Verkäufen/Streams erhält. Aber das läuft komplett außerhalb des Urheberrechts, es sei denn, man macht den Produzenten zum Mitkomponisten - worauf Suno ja aber gar keinen Anspruch erheben wird (bzw. kann).
Folglich sahnst du mit deiner billigen Melodie auch dann noch alles ab, wenn Suno darum ein unfassbar harmonisch ausgefuchstes Orchesterarrangement gebaut hat.

Wird alles noch 'ne schwierige Kiste. Wobei, vielleicht auch nicht, weil in Bälde ohnehin genau niemand mehr an Konservenmusik mehr als 3 Cent verdienen wird, die Sache damit also im Sand verlaufen sollte.
 

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