iTunes Lieder weitergeben

... als Besitzer eines Musikstücks ...

Das ist schon ein Vorsicht-Falle-Begriff.

Wenn Du ein Stück Vinyl oder eine CD kaufst, bist Du Besitzer des Datenträgers. An der Musik hast Du nur ein Nutzungsrecht; Labels, Verlage und GEMA legen das noch enger aus als der gemeine Nutzer... - Mit cloudbasierten Musikdiensten wird das nur noch verworrener.


Also ich entnehme jetzt aus euren Antworten, dass ich die Dateien an Familie und Bekannte weitergeben kann.

Verlass Dich nicht auf uns, schau in die AGB von iTunes, da sollte so was drinstehen.


EDIT
Laut iTunes darf man seine Mediathek auch auf mehreren iPhones, PCs gleichzeitig nutzen, und ich kopiere die Musik auch nicht, sondern gebe nur die Originaldateien weiter.
Ich habe kein iTunes, hab auch noch nie danach geschaut, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass die Devices, auf denen Du Deine Mediathek verwendest, Deine eigenen sein müssen.

Du gibst die Originaldateien weiter - wie das, ohne dass sie kopiert werden?
 
Besitzer ist der, der etwas in seinem Besitz hat. Eigentümer ist das, was Du meinst. Wenn ich mir ein Auto von einem Freund leihe, bin ich Besitzer des Autos, aber er bleibt Eigentümer.

Schöne Grüße,
Steffen
 
Das ist doch alles viel zu kompliziert -.-
 
Ich tue mir mit Begrifflichkeiten wie "im großen Stil" immer schwer. Was ist das genau? Das ist so schwammig.

"Im ganz großen Stil" ist alles was im Internet freigegeben wird.
 
"Im ganz großen Stil" ist alles was im Internet freigegeben wird.


Blödsinn.

Das hat mit "allem was im Internet zu finden ist" nicht ansatzweise etwas zu tun!

Mit "großem Stil" ist in diesem Fall die Anzahl der privat hergestellten und an enge Freunde oder Verwandte weitergegebenen Kopien - allerdings NUR von einem gekauften legalen Werk - gemeint.
Dazu hat der BGH bereits in 1978 entschieden, dass es bis zu maximal 7 Kopien (von einem legal gekauften Werk) sein können, solange man es nur unentgeltlich und im Verwandten- und engen Freundeskreis weitergegeben hat.

Siehe hier - Seite 2 - Absatz unten links:
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=zul%C3%A4ssige%20anzahl%20an%20privatkopien%20urteile&source=web&cd=5&ved=0CEwQFjAE&url=http%3A%2F%2Fwww.123recht.net%2Fratgeber%2Furheberrecht%2Fradomernichtmusikdateikopie%2Fraubkopieoderprivatkopie.pdf&ei=RMjZUNuNHNHEtAbb84HQCQ&usg=AFQjCNG8JDpKjndNvGiAPMhEVPygPq5lfQ&cad=rja

oder auch hier - Seite 6 unter Punkt 1.1 :
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j...sg=AFQjCNFpFsDyQcyrcDMyeoAiZkHbvySH_w&cad=rja


Man ist also für den "privaten Hausgebrauch" eher auf der sichereren Seite, wenn man in jedem Fall nicht die vorgeschlagene Anzahl (7) des BGH überschreitet und ansonsten auch die Vorgaben der Definition privat (nur engster Freundeskreis und Verwandte) und unentgeltlich einhält.
 
"Im ganz großen Stil" ist alles was im Internet freigegeben wird.


Blödsinn.

Das hat mit "allem was im Internet zu finden ist" nicht ansatzweise etwas zu tun!

Mit "großem Stil" ist in diesem Fall die Anzahl der privat hergestellten und an enge Freunde oder Verwandte weitergegebenen Kopien - allerdings NUR von einem gekauften legalen Werk - gemeint.
Dazu hat der BGH bereits in 1978 entschieden, dass es bis zu maximal 7 Kopien (von einem legal gekauften Werk) sein können, solange man es nur unentgeltlich und im Verwandten- und engen Freundeskreis weitergegeben hat.

Siehe hier - Seite 2 - Absatz unten links:
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=zul%C3%A4ssige%20anzahl%20an%20privatkopien%20urteile&source=web&cd=5&ved=0CEwQFjAE&url=http%3A%2F%2Fwww.123recht.net%2Fratgeber%2Furheberrecht%2Fradomernichtmusikdateikopie%2Fraubkopieoderprivatkopie.pdf&ei=RMjZUNuNHNHEtAbb84HQCQ&usg=AFQjCNG8JDpKjndNvGiAPMhEVPygPq5lfQ&cad=rja

oder auch hier - Seite 6 unter Punkt 1.1 :
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j...sg=AFQjCNFpFsDyQcyrcDMyeoAiZkHbvySH_w&cad=rja


Man ist also für den "privaten Hausgebrauch" eher auf der sichereren Seite, wenn man in jedem Fall nicht die vorgeschlagene Anzahl (7) des BGH überschreitet und ansonsten auch die Vorgaben der Definition privat (nur engster Freundeskreis und Verwandte) und unentgeltlich einhält.

Ich glaube Du hast meine Bemerkung nicht verstanden. ich wollte lediglich zum Ausruck bringen, dass alles was mit öffentlichem Internetsharing zu tun hat automatisch nicht unter Privatkopie fällt und damit als "im ganz großen Stil" gilt.

Das widerspricht nicht im geringtsen irgendetwas von dem, was Du geschrieben hast, von daher ist Deine Bemerkung "Blödsinn" unagebracht.
 
ich wollte lediglich zum Ausruck bringen, dass alles was mit öffentlichem Internetsharing zu tun hat automatisch nicht unter Privatkopie fällt und damit als "im ganz großen Stil" gilt.
OK - Sorry, aber dann wäre es doch zweckmäßig gewesen es auch genauso (wie du es jetzt erklärtest) differenzierter zu beschreiben, denn nur dieser eine sehr kurze Satz ohne genauere Darlegung war schlichtweg nicht geeignet, um zu erkennen was genau du dabei anders gedacht hattest.
 
ich wollte lediglich zum Ausruck bringen, dass alles was mit öffentlichem Internetsharing zu tun hat automatisch nicht unter Privatkopie fällt und damit als "im ganz großen Stil" gilt.
OK - Sorry, aber dann wäre es doch zweckmäßig gewesen es auch genauso (wie du es jetzt erklärtest) differenzierter zu beschreiben, denn nur dieser eine sehr kurze Satz ohne genauere Darlegung war schlichtweg nicht geeignet, um zu erkennen was genau du dabei anders gedacht hattest.

Der eine Satz hatte auch nicht die Absicht für sich alleine erklärend zu sein. Er war die Antwort auf eine nachfrage zu meinem vorhergehenden Text. Wenn Du ihn alleine gelesen hast, hat er FÜR DICH ev. keinen Sinn gemacht.

JeZe:
"Das Gesetz ist auch ziemlich einfach. Es gilt alles genau so, wie es auch früher schon bei Musikkasetten gegolten hat, man darf nicht im großen Stil verteilen (=Sharingplattformen) und man darf keinen Kopierschutz umgehen (den gibt's bei iTunes nicht mehr)."

Caramon:
"Ich tue mir mit Begrifflichkeiten wie "im großen Stil" immer schwer. Was ist das genau? Das ist so schwammig."

JeZe:
"Im ganz großen Stil" ist alles was im Internet freigegeben wird.
 

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