Ist es covern?

  • Ersteller lainy1984
  • Erstellt am
lainy1984

lainy1984

Registriert
26.11.10
Beiträge
78
Reaktionen
0
Punkte
92
Hallo,
Ich wollte mal fragen ob man es darf ein song zu singen welches sich vom refrain gleich anhört nur mit anderem Text und die Musik ist aber vollkommen anders..
Glg:)
 
Ich wollte mal fragen ob man es darf ein song zu singen welches sich vom refrain gleich anhört

Edit:

Ach so... mit 'ner anderen Melodie drunter müsste das gehen, oder?
 
Wenn ich dich richtig verstehe, willst du anderen Text auf die vorhandene Melodie des Refrains singen und die anderen Teile völlig neu dazu geben.
Wenn das so ist, handelt es sich um eine Bearbeitung, kein Cover. Um die Bearbeitung veröffentlichen zu können, brauchst du die Zustimmung des/der Urhebers/-in. Mit dem oder der müsste man sich auch auf die prozentuale Verteilung der Anteile aus dem neu entstandenen Werk einigen.
 
Nee, sie schreibt ja...

und die Musik ist aber vollkommen anders..

es handelt sich ja nur um eine reine Gesangsmelodie. Braucht es da wirklich 'ne Zustimmung?
 
Also, Lainy, das müsstest du bitte noch mal erklären. Was genau übernimmst du aus dem fremden Song?
 
Also, Lainy, das müsstest du bitte noch mal erklären. Was genau übernimmst du aus dem fremden Song?

Tja, so wie aus dem ersten Post ersichtlich will sie wohl über eine komplett andere Komposition mit einem anderen Text den Refrain gesanglich so anlegen wie den Refrain irgendeines anderen (bekannten) Songs. Also die Tonfolge des gesungenen Parts im Refrain 1:1 übernehmen (mit anderem Text) wohingegen das Backing komplett anders ist.
 
sorry
...
 


so wie hier? Anfang: Elton John, Strophe: Still got the blues, Refrain: ähnlich wie Stop von Sam Brown :)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Tja, so wie aus dem ersten Post ersichtlich will sie wohl über eine komplett andere Komposition mit einem anderen Text den Refrain gesanglich so anlegen wie den Refrain irgendeines anderen (bekannten) Songs. Also die Tonfolge des gesungenen Parts im Refrain 1:1 übernehmen (mit anderem Text) wohingegen das Backing komplett anders ist.

Wenn dem so ist, ist es auch eine Bearbeitung und Bedarf der Zustimmung des Komponisten. Eigentlich!!! Denn jetzt mal im ernst - wenn der Song so einschlagen sollte, dass es zu einer Urheberrechtsklage kommen könnte, würde man sich außergerichtlich mit ein wenig Geld hin und her schieben einigen.
Und da ist jetzt wirklich viel könnte/würde/sollte drin ;-)
 
Man darf ganz kurz etwas zitieren, das ist dann kein Cover und keine Bearbeitung.
Eine bewusst identische Melodie mit anderem Text in einem anderen harmonischen Zusammenhang ist sicherlich grenzwertig. Hast Du dabei im Hinterkopf, dass es bewusst das Gleiche ist, dann ist das eine Bearbeitung und genehmigungspflichtig vom Rechteinhaber oder Label. Benutzt Du ganz bewusst auch noch eine sehr ähnliche Ausdrucksform, Klangfarbe, imitierst offensichtlich, dann ist der Fall schon klarer. Ist es hingegen dümmliche Dance- Musik mit einfachsten Harmonien wo diese Melodie Alle- Meine- Entchen- mässig einfach so passt und die halt so popelig ist, dass man automatisch nichts grossartig anderes machen kann, dann ist das eher Zufall und wird auch im Zweifelsfall als solcher durchgehen. Die Popmusik kann man nicht neu erfinden, je mehr man sich auf einfachste Harmonien beschränkt, desto kleiner wird der Tonvorrat und die daraus möglichen Kombinationen werden immens kleiner. Deshalb kann man bei Trivialen Sachen sicherich nicht von Plagiat reden, denn dann müsste ja jemand ein Patent auf die einfachsten Tonleitern haben ;)

Wenn Du Dir da z.B. Vorwürfe gegen die Band Coldplay anschaust, denen
ist das so einfach nicht durch gegangen und das in gleich mehreren Fällen.
Und die hatten Ärger mit Künstlern und Bands, die das normal nicht juckt und
die auch nicht gezielt Anwälte oder Labels auf Plagiate ansetzen, aber dreist ist
halt manchmal dreist. Aber das war halt sehr offensichtlich so dass die glaube
ich zumindest einen ordentlichen Dämpfer gekriegt haben. Hab´ den Ausgang
nicht wirklich mitgekriegt. Aber neulich redete einer im Radio wieder von "Neuanfang"
was auch immer das heissen mag. Neu kam es mir nicht vor. Nur ein Sound,
den man irgendwie relativ leicht der Band zuschreibt.
 
und bevor Du beginnst, Dich an die falschen Leute zu wenden: es bedarf i.d.R. die Zustimmung der Rechteverwalter. Das sind i.d.R. die Verleger/Label, nicht die Komponisten, Songwriter und somit auch leider selten die Urheber - diese genannten Leute haben nämlich die Rechte eben an Verleger/Label abgetreten und dürfen dazu gar nichts sagen.
Handelt es sich allerdings um Lieder, die nicht irgendwo unter "Vertrag" sind - z.B. du möchtest ein Lied hier aus einem Forum verwenden, dann trifft der Fall natürlich zu, dass der Komponist und somit Urheber um Zustimmung zu bitten ist.
Da ich aber davon ausgehe, dass es sich bei Deinem Vorhaben um mehr oder minder erfolgreiche Popsongs dreht, empfehle ich Dir auf der GEMA-Seite die Rechteverwalter der Lieder ausfindig zu machen. Die GEMA ist sogar so hilfsbereit, dass Sie Dir dahingehend helfen, wenn Du dort anrufst und Dir teilweise sogar die Ansprechpartner der Rechteverwalter nennen können, sodenn es sich um größere Labels dreht.
Dort musst Du dann die Genehmigung einholen.
Ich möchte Dir jedoch weder Mut noch Illusion nehmen, doch leider wird auf Anfragen einzelner selten bis gar nicht reagiert. Die bevorzugen leider nämlich immernoch die geschäftliche Abwicklung mit einem anderen Verleger.

es handelt sich ja nur um eine reine Gesangsmelodie. Braucht es da wirklich 'ne Zustimmung?
ja, braucht es leider. Singe doch mal zu der Melodie von Yellow Submarine einen anderen Text und werde damit erfolgreich - ich schätze, ich muss nicht weiter beschreiben, was dann passieren wird?
0021.gif


Bearbeitung bleibt Bearbeitung. Wenn man sich nicht 100% sicher ist, dann sollte man sich sicherheitshalber eben die Rechte einholen. Nur dann gibt es später keine Probleme.

Macht man es nicht, dann kann es auch gut gehen - muss aber nicht. Ihr wurded gewarnt
0021.gif



edit: hier der Link zur Onlinedatenbank der musikalischen Werke

solltest Du nicht aus Deutschland kommen, dann empfehle ich Dir bei den Verwertungsgesellschaften des jeweiligen Landes anzufragen. Die pflegen i.d.R. auch solche Datenbanken.

Und noch eine kleine Randinfo: die GEMA bzw. derartige Verwertungsgesellschaften haben nichts mit Urheberschutz zu tun! Diese Gesellschaften wissen aber an wen man sich wenden darf.
 
Ich muss zugeben das es ein song von einer anime zeichentrickserie war ist etwa 14jahre her und war nurmal auf ein sampler.
Ich find halt von dem gesungenen die melodie sehr schön
 
Ich muss zugeben das es ein song von einer anime zeichentrickserie war ist etwa 14jahre her und war nurmal auf ein sampler.
Ich find halt von dem gesungenen die melodie sehr schön

Wo es drauf war oder ist spielt bei Deiner Fragestellung eigentlich keine Rolle. Wichtig ist, dass es mal veröffentlicht wurde und jemand Rechte an dem Song hat.
Und das kann (oder wird) auch die Gesangsmelodie betreffen. Vermutlich ist die für unsere Ohren, also die des Konsumenten, gänzlich unbekannt. Aber - es kann rechtliche Probleme geben.
Electric Sheep u.a. gingen da ja eingehend drauf ein.
 
Eine Veröffentlichung ist auch bereits das Einstellen auf einer Website wie die eigenen Homepage, Myspace (auch wenn´s tot ist), Youtube oder ähnliches.
 
Ergänzung zu 5:50 Uhr: Nur weil etwas kurz ist, ist es kein Zitat. Ein Zitat muss als solches erkennbar sein. Die Melodie aus einem anderen Refrain zu verwursten und mit einem anderen Text zu versehen ist definitiv KEIN Zitat.
 

Ähnliche Themen

RiverHyll Hospiz für Ind.
Antworten
2
Aufrufe
323
RiverHyll Hospiz für Ind.
RiverHyll Hospiz für Ind.
E
Antworten
45
Aufrufe
1K
Eto36
E
Thomas080383
Antworten
2
Aufrufe
201
Thomas080383
Thomas080383

Neue Antworten


Oft gelesene Themen

Zurück
Oben