Instrumentals trotz Exclusicrechtvergabe weitergeben?

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Freeway

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nehmen wir an, der produzent x hat nen netten beat gemacht und hat das exclusivrecht von diesem beat an den sänger y verkauft...ist es dem produzent dann trotzdem möglich, diesen beat als instrumental an den rapper z weiterzugeben, so lange der produzent natürlich keinen neuen vertrag aufsetzt, was ja illegal wäre !(?)...der rapper z will seinen track dann auch bisschen online stellen in foren etc, jedoch damit kein geld verdienen, im gegenteil zum sänger y, dessen track auf sein album kommt...im grundnde is es ja auch nichts anderes, da oftmals instrumentals von tracks auch auf bekannten alben sind oder? also is es vom produzent ok, soetwas zu machen?
wenn der sänger nun doch geld verdienen will und das ohne der genehmigung, dann handelt er ja illegal nicht?

Grüße!
 
ach kommt schon jungs einer wird da doch nen schlauen rat haben oder ;-)
 
der sinn eines exklusivrechts ist ja wohl, dass nur der träger dieses rechts den beat nutzen darf. ob die nutzung kommerziell ist oder nicht spielt imho doch keine rolle...
 
Nur der Sänger Y darf den Beat benutzen.
Der Produzent X darf ihn nicht an den Rapper Z weitergeben.
Wenn der Produzent das trotzdem macht, kann der Sänger Y Schadensersatz vom Produzenten X verlangen.
 
aber warum ist es dann oft so, dass instrumentals von tracks auf alben bekannter künster sind, sozusagen als bonus?
 
Angenommen der Produzent der Beats ist auch gleichzeitig Urheber dieses Beats, also der Komponist. Der Produzent hat sich z.B. bei der [g=119]GEMA[/g] oder einer anderen "Komponisten-Inkassostelle" angemeldet und ist dort Mitglied. Dann bekommt der Komponist, also der Produzent, stehts die Kohle die ihm zusteht, ohne das er dafür was machen muss. Daher möchte jeder Komponist, das sein Werk so oft und überall gespielt wird. Dann macht es "klingellingeling" in seiner Kasse.

Es sei denn, es war eine Auftragsarbeit und es wurde vorher vereinbart, das sämtliche Rechte mit Zahlung der vereinbarten Summe auf den Auftraggeber übergehen. Dennoch ist der Urheber der Komponist und die [g=119]GEMA[/g] kassiert trotzdem ab, falls der Komponist genannt wird (sonst könnten sie es ja nicht zuordnen).

Trotz Exklusivrecht bleibt der Komponist Urheber. Dennoch kann das Exklusivrecht den Komponisten in der Weitergabe seiner Komposition einschränken, egal ob für oder ohne Kohle. Hier ist der Inhaber des Exklusivrechts zu fragen, insbesondere wenn er für dieses Recht bezahlt hat.
 
Wenn Du im Vertrag festgehalten hast, dass Du dem Käufer des tracks das copyright überträgst und alle Rechte zugesprochen hast, darfst Du den selben Titel natürlich nicht noch einmal an andere geben!
 
klar also ich meine ja auch weitergeben "nur zum Spaß", sprich nur damit der artist bisschen was drauf machen kann...das würde ihm ja nichts bringen den track auf sein album zu haun, da der beat ja schon nem anderen gehört und er sich dann strafbar machen würde (weil er dann nicht mal ne rechtliche sicherung hat, dass der beat ihm gehört) lieg ich da richtig? von daher gesehn wärs doch korrekt den beat anderen zu geben, so lange ich keinen zweiten vertrag vergebe?!
 
frag doch den Sänger ob er was dagegen hat, schließlich hat ER das nun exclusive Recht und entscheidet was mit dem Track passiert. So kannst Du evtl Ärger vermeiden.

Gruß
Tom
 

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