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mackolo
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Instant Liverecording –Musikrecht
Hallo liebe Leute,
ich schreibe gerade meine Bachelorarbeit zum Thema „Instant-Liverecording“.
In aller Kürze bedeutet das: ein Konzert mehrspurig aufzunehmen, DAW basierend zu mischen und kurz vor Schluss zu vervielfältigen, so dass der Mitschnitt nach dem Konzert dem Publikum zum Kauf zur Verfügung steht.
Die technische Seite habe ich ganz gut im Griff, doch musikrechtlich habe ich durch meinen technischen Studiengang wenig Background Wissen.
Deswegen würde ich mich freuen wenn ihr eure Erfahrungen über GEMA & Co für diesen besonderen Fall des Liverecordings mit mir teilt.
Hier ein paar Fragen die mir bisher im Kopf schwirren:
- Was muss ich grundsätzlich alles bei einem Verkauf eines Livemitschnittes rechtlich beachten?
- Ist die GEMA in meinem Fall das einzige Organ bei der Abwicklung solcher Dinge?
- Was ist bei eigenen Songs der Band?
- Was ist bei Coversongs?
- Gibt es einen Unterschied, ob eine Band bei einem Label ist oder nicht?
- Muss man im Vorfeld schon etwas anmelden/klären, oder reicht das nach den Aufnahmen und dem Verkauf?
- Wer muss sich normalerweise um die rechtliche Seite kümmern? Veranstalter, Band oder derjenige der den Mitschnitt aufnimmt und verkauft?
- ist das ganze Prozedere auch notwendig, wenn der Mitschnitt nur an dem Abend und nur in begrenzter Stückzahl an das Publikum verkauft wird?
- Muss eine solche CD dann auch die übliche Bedruckung (GEMA usw.) haben?
- Wer hat evtl. anfallende Gebühren zu zahlen?
Danke für eure Posts. Düfte auch für andere interessant sein, die sich mit Liverecording beschäftigen.
Sollte jemand technische Fragen oder auch Anregungen zum Instant Liverecording haben kann er sich gerne in einer PM bei mir melden.
Grüße!
Hallo liebe Leute,
ich schreibe gerade meine Bachelorarbeit zum Thema „Instant-Liverecording“.
In aller Kürze bedeutet das: ein Konzert mehrspurig aufzunehmen, DAW basierend zu mischen und kurz vor Schluss zu vervielfältigen, so dass der Mitschnitt nach dem Konzert dem Publikum zum Kauf zur Verfügung steht.
Die technische Seite habe ich ganz gut im Griff, doch musikrechtlich habe ich durch meinen technischen Studiengang wenig Background Wissen.
Deswegen würde ich mich freuen wenn ihr eure Erfahrungen über GEMA & Co für diesen besonderen Fall des Liverecordings mit mir teilt.
Hier ein paar Fragen die mir bisher im Kopf schwirren:
- Was muss ich grundsätzlich alles bei einem Verkauf eines Livemitschnittes rechtlich beachten?
- Ist die GEMA in meinem Fall das einzige Organ bei der Abwicklung solcher Dinge?
- Was ist bei eigenen Songs der Band?
- Was ist bei Coversongs?
- Gibt es einen Unterschied, ob eine Band bei einem Label ist oder nicht?
- Muss man im Vorfeld schon etwas anmelden/klären, oder reicht das nach den Aufnahmen und dem Verkauf?
- Wer muss sich normalerweise um die rechtliche Seite kümmern? Veranstalter, Band oder derjenige der den Mitschnitt aufnimmt und verkauft?
- ist das ganze Prozedere auch notwendig, wenn der Mitschnitt nur an dem Abend und nur in begrenzter Stückzahl an das Publikum verkauft wird?
- Muss eine solche CD dann auch die übliche Bedruckung (GEMA usw.) haben?
- Wer hat evtl. anfallende Gebühren zu zahlen?
Danke für eure Posts. Düfte auch für andere interessant sein, die sich mit Liverecording beschäftigen.
Sollte jemand technische Fragen oder auch Anregungen zum Instant Liverecording haben kann er sich gerne in einer PM bei mir melden.
Grüße!