K
karaokenico
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ich habe gelesen, daß auch Anbieter von kostenlosen Diensten, die
normalerweise etwas kosten würden unter die Impressumpflicht
des Telemediengesetz (TMG) fallen.
Das würde doch theoretisch bedeuten, daß die ganzen Musikseiten,
die z.B. auf myspace sind und auf denen ich noch nie ein Impressum
gesehen habe potentielle Kandidaten für Rechtsanwälte sind, die sich
auf das Abmahnen spezialisiert haben.
Lediglich private oder familiäre Seiten sind von der Impressumpflicht
befreit.
Welche Informationen habt ihr dazu? Möglicherweise haben ja auch
Seiten auf den sogenannten "sozialen Netzwerken" von haus aus
familiären Charakter, dann wäre meine Sorge unbegründet.
normalerweise etwas kosten würden unter die Impressumpflicht
des Telemediengesetz (TMG) fallen.
Das würde doch theoretisch bedeuten, daß die ganzen Musikseiten,
die z.B. auf myspace sind und auf denen ich noch nie ein Impressum
gesehen habe potentielle Kandidaten für Rechtsanwälte sind, die sich
auf das Abmahnen spezialisiert haben.
Lediglich private oder familiäre Seiten sind von der Impressumpflicht
befreit.
Welche Informationen habt ihr dazu? Möglicherweise haben ja auch
Seiten auf den sogenannten "sozialen Netzwerken" von haus aus
familiären Charakter, dann wäre meine Sorge unbegründet.