Impressumpflicht bei Anbieten kostenloser Musik im Internet?

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karaokenico

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ich habe gelesen, daß auch Anbieter von kostenlosen Diensten, die
normalerweise etwas kosten würden unter die Impressumpflicht
des Telemediengesetz (TMG) fallen.

Das würde doch theoretisch bedeuten, daß die ganzen Musikseiten,
die z.B. auf myspace sind und auf denen ich noch nie ein Impressum
gesehen habe potentielle Kandidaten für Rechtsanwälte sind, die sich
auf das Abmahnen spezialisiert haben.

Lediglich private oder familiäre Seiten sind von der Impressumpflicht
befreit.

Welche Informationen habt ihr dazu? Möglicherweise haben ja auch
Seiten auf den sogenannten "sozialen Netzwerken" von haus aus
familiären Charakter, dann wäre meine Sorge unbegründet.
 
Wikipedia:

Wie sich aus § 55 I Rundfunkstaatsvertrag (RStV) ergibt, trifft einen Anbieter somit nur dann keine Impressumspflicht und er kann seine Webseite völlig anonym ins World Wide Web stellen, wenn sein Angebot ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient.

Hierunter zählen insbesondere Inhalte, die passwortgeschützt sind und das Passwort nur an Bekannte und Verwandte weitergegeben wird, Inhalte aus dem engsten persönlichen Lebensbereich, bei denen ein berechtigtes Interesse Dritter an der Identität des Websitebetreibers nicht existiert oder wenn der Erfassung der Webseite durch Suchmaschinen in Metatags oder in einer robots.txt-Datei widersprochen wird und der Inhalt dem persönlichen Bereich entstammt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Impressumspflicht
 
MySpace hat doch ein eigenes Impressum. Das reicht doch. Um was man sich alles nen Kopf machen soll... wenn so ein Schmierenanwalt tatsächlich mal meint er müsse mir ans Bein pinkeln, dann hat er sich ohnehin den falschen ausgesucht.
 

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