Ich hab nen track gemacht, wie läuft das mit den Rechten

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DJ_DusK

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hi all,

ich habe einen track aus "geklauten" samples gemacht in fruity loops.
Damit meine ich, dass ich die Samples nicht selbst mit Synthesizern gemacht habe bzw die vocals mit nem eigenen micro, sondern alles aus dem Internet gesaugt, und aus anderen Liedern ausgeschnitten.

Wie ist das ganze dann rechtlich, bzw was muss ich machen damit der track legal ist?

brauch ich die Synthesizer und Sequenter alle original?

und wie geht das dann mit der Gemar, kümmern sich die lables darum oder muss ich da selbst mitglied werden und meinen track da absichern lassen

viele dank für eure Hilfe
 
Tja, das ist leider sehr sehr schwierig. Die rechte liegen bei dem jenigen der die Samples gemacht hat. Selbst wenn du dich bei der Gema anmeldest, hast du immer noch nicht das recht die Samples zu nutzen. Du mußt alle Sample machen beten, die Samples frei zu geben oder bei den zugehörigen Lables fragen. Das kann teuer werden. Nennt sich sample cleanen, kann verdammt aufwendig werden. Am besten selbst machen oder orginal Sample Cd`s kaufen, bei denen die rechte schon im Preis inbegriffen sind.
Grüße,
Randy
 
also, wenn ich die samples alles selbst mache mit meinen synthesizern, und micro, und dann zusammen schneide, ist es 100% legal?

wenn der track fertig ist, sichern die lables den bei der gemar, oder muss ich das selbst machen?

wenn ich jetzt den gleichen synthy habe und die gleichen sampels damit mache, wie jemand der damit schon was rausgebracht hat, ist es dann geklaut?
ich meine es gibt ja eigentlich jede bassdrum schonmal in irgendnem lied z.b.?
 
Wenn du es selbst machst ist es legal, außer wenn du natürlich komplette melodien nachspielst, die es schon mal gab. Mit Beats verhält sich das anders, die kannst du nachmachen, allerdings auch nicht aus nem Song rippen.

Wenn du dann den Track fertig hast ist wohl die einfachste Methode den über ein Notar zu sichern, falls das denn nun wirklich der ober Knaller ist der realistische Cahncen auf Komerziellen Erfolg hat. In den meisten Fällen ist das aber wohl rausgeschmissenes Geld.

Ach ja, noch was, Gema ist nicht muß. Es geht auch ohne.
 
Wenn Du wiedererkennbare Melodien anderer Stücke oder Textpassagen verwendest, dann ist es natürlich auch nicht 100% Deins und müsstes bei einer Veröffentlichung Tantiemen an die entsprechenden Leute zahlen... :)

Daniel
 
Gema is aba auch nicht unbedingt teuer für einen einzelnen Künstler!

knapp über 50,- für Anmeldung und das erste Jahr.
Für jedes weitere Jahr wollen sie 13,- !

Lieber so, als jeden einzelnen Titel über den Notar... ;-)

Peeeze
NEonIC
 
Die GEMA hat mit der Rechtesicherung eines Songs nix zutun, die ist für andere Belange zuständig...

Daniel
 
außerdem kann man sich nur bei der Gema anmelden wenn man schon etwas veröffentlicht hat. Schiesslich muss man ja den Labelcode mitangeben wegen abrechnung
 
Hi,

@zolomusic: Seit wann? Klar kann ich mich bei der GEMA-anmelden, wenn ich noch nichts veröffentlicht habe.
Den Labelcode kriegt man übrigens von der GLV, und nicht von der GEMA.

Jedem Interessiertem sei die Seite www.gema.de an's Herz gelegt :-D

Gruß,
Mr.Bean
 
Ich bin wohl nicht der einzigste, der bei den Gema richtlinien nicht durchblickt ;-)
Aber ein Freund hat mir das letztens so erklärt, weil er gerade sein erstes Release hat und sich nicht gleich anmelden konnte. Er mußte wohl so ein komischen "Übergangsantrag" ausfüllen, eben weil er noch nichts veröffentlicht hat.

Naja zum Glück steht da einem ja das Label zur Seite, wenn es zu einer VÖ kommt.

Aber mit der Gema und der GLV blick ich echt nicht durch. (Dabei hab ich schon Bücher darabüber gelesen)
 
Durch die Verwendung des Originalwerkes (=Originalsamples) in einer neuen Abmischung hast du das Werk verändert und nutzt und veröffentlichst dieses.

Rechtlich brauchst Du
1. für die Verwendung (=Veränderung) die Einwilligung des Urhebers, evtl Gesangsinterpreten und evtl Produzenten, falls dieser eine andere Person ist
und
2. für die Nutzung eine Anmeldung bei der GEMA als Kunde. Mitglieder der GEMA sind die Urheber.

Hast Du alle Rechte und veröffentlichst Dein Mix als neues Werk, kannst Du dieses (meist über ein Verlag) bei der GEMA als Mitglied anmelden. Du bist dann gleichzeitig Mitglied und Kunde bei der GEMA (denk ich).


Spielst Du den einzelnen Track oder Sample selbst ein kommt es darauf an, ob der Originalsample ein schützenswertes Werk im Sinne des Urheberrechtes ist. Entscheidend ist, ob der Originaltrack eine eigene Schöpfungshöhe aufweist. Wichtige Kriterien sind Eigenständigkeit und Wiedererkennbarkeit. Die eigene Schöpfungshöhe führt zu einem urheberrechtlich geschützten Werk und zum ersten Absatz.

Alles ohne Gewähr !
Viele Grüße
Abraham
 

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