
Utz
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Hallo und lange nicht mehr gesehen!
Ich komme leider aus einem traurigen Anlass zurück, denn man will mir bzw. meinem Vater ans Leder.
Ich hole etwas aus, um die Situation zu erklären:
Im Sommer 2004 war ich Mitglied einer Band im Alter von 16 Jahren. Wir standen kurz vor einem netten Konzert und ich fertigte mit einem Screenshot aus dem Web eine Wegbeschreibung an, die ich an meine Freunde verteilte und auf einer Website hochlud - auf den Webspace, der meinem Vater gehörte.
Nun schreibt uns die Anwaltskanzlei "Frömming und Partner" (http://www.froemming-partner.de/) an, dieses Bild zu entfernen und eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Damit wäre die Sache gegessen, aber nur, wenn ich dazu auch noch einige hundert Euro an die Anwälte zahle.
Die Erklärung wollen nun mein Vater und ich (da ihm ja der Webspace gehörte) beide alsbald abgeben und selbstverständlich werd' ich gleich morgen zu ihm fahren und das Bild von seinem Webspace entfernen.
Aber der Kanzlei - nicht der Kartenfirma - mehrere hunder Euro zahlen zu müssen riecht mir nach Abzocke - hat diese Kanzlei den Anspruch, von mir Geld zu verlangen?
Reicht es für mich nicht aus, das Bild zu entfernen und die Unterlassung zu erklären oder muss ich (oder mein Vater) dann mit nem Verfahren rechnen?
Vielleicht muss man dazu sagen, dass die Band damals nie etwas Kommerzielles gemacht hat. Wir waren Schüler und haben für Noppes gespielt. Danach nie wieder. Danach gab es uns effektiv auch gar nicht mehr und Besucher hat es seitdem auf der Seite wahrscheinlich auch keine mehr gegeben. Demnach dürfte für den Rechteinhaber des Kartenmaterials ja kein besonderer Schaden entstanden sein.
Ich bezweifle sogar, dass der Rechteinhaber sich bewusst ist, was die Anwälte ihm dort für ein Verfahren anraten. In dem Schreiben steht drinne, die Kanzlei würde "Herrn XXXXXX ein gerichtliches Vorgehen empfehlen". Wahrscheinlich spüren die Anwälte, dass da nichts zu holen ist, aber darauf will ich mich nicht verlassen.
Also, soweit so gut:
Wir sollen Geld bezahlen, weil ich mit 16 unter meinen Kumpels und im Web einen geklauten Kartenausschnitt verteilt habe, damit die zum Konzert finden.
Ich will mich jetzt telefonisch mit dem Rechteinhaber in Verbindung setzen und auf sein Verständnis hoffen - aber was mache ich mit den Anwälten?
Earlgrey! Jurastudenten! Utz braucht euch
Edit:
Ich weiß auch gar nicht, wo die Leute das Bild im Web gefunden haben - die Seite gab's nie bei Google und lässt sich auch nicht mehr aufrufen - mit normalen Mitteln können die das gar nicht gefunden haben
Ich komme leider aus einem traurigen Anlass zurück, denn man will mir bzw. meinem Vater ans Leder.
Ich hole etwas aus, um die Situation zu erklären:
Im Sommer 2004 war ich Mitglied einer Band im Alter von 16 Jahren. Wir standen kurz vor einem netten Konzert und ich fertigte mit einem Screenshot aus dem Web eine Wegbeschreibung an, die ich an meine Freunde verteilte und auf einer Website hochlud - auf den Webspace, der meinem Vater gehörte.
Nun schreibt uns die Anwaltskanzlei "Frömming und Partner" (http://www.froemming-partner.de/) an, dieses Bild zu entfernen und eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Damit wäre die Sache gegessen, aber nur, wenn ich dazu auch noch einige hundert Euro an die Anwälte zahle.
Die Erklärung wollen nun mein Vater und ich (da ihm ja der Webspace gehörte) beide alsbald abgeben und selbstverständlich werd' ich gleich morgen zu ihm fahren und das Bild von seinem Webspace entfernen.
Aber der Kanzlei - nicht der Kartenfirma - mehrere hunder Euro zahlen zu müssen riecht mir nach Abzocke - hat diese Kanzlei den Anspruch, von mir Geld zu verlangen?
Reicht es für mich nicht aus, das Bild zu entfernen und die Unterlassung zu erklären oder muss ich (oder mein Vater) dann mit nem Verfahren rechnen?
Vielleicht muss man dazu sagen, dass die Band damals nie etwas Kommerzielles gemacht hat. Wir waren Schüler und haben für Noppes gespielt. Danach nie wieder. Danach gab es uns effektiv auch gar nicht mehr und Besucher hat es seitdem auf der Seite wahrscheinlich auch keine mehr gegeben. Demnach dürfte für den Rechteinhaber des Kartenmaterials ja kein besonderer Schaden entstanden sein.
Ich bezweifle sogar, dass der Rechteinhaber sich bewusst ist, was die Anwälte ihm dort für ein Verfahren anraten. In dem Schreiben steht drinne, die Kanzlei würde "Herrn XXXXXX ein gerichtliches Vorgehen empfehlen". Wahrscheinlich spüren die Anwälte, dass da nichts zu holen ist, aber darauf will ich mich nicht verlassen.
Also, soweit so gut:
Wir sollen Geld bezahlen, weil ich mit 16 unter meinen Kumpels und im Web einen geklauten Kartenausschnitt verteilt habe, damit die zum Konzert finden.
Ich will mich jetzt telefonisch mit dem Rechteinhaber in Verbindung setzen und auf sein Verständnis hoffen - aber was mache ich mit den Anwälten?
Earlgrey! Jurastudenten! Utz braucht euch
Edit:
Ich weiß auch gar nicht, wo die Leute das Bild im Web gefunden haben - die Seite gab's nie bei Google und lässt sich auch nicht mehr aufrufen - mit normalen Mitteln können die das gar nicht gefunden haben
