Haftungsrisiken bei Eigenkomposition

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Fred2006

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//ich stelle diesen Beitrag von gestern nochmal rein, weil er bei mir nicht angezeigt wird...//

Hallo,

ich habe bei einem Wettbewerb einen Musikverlagsvertrag gewonnen. Der Verlag wird nun mein Stück (zusammen mit ca. 20 anderen) als Sammelband herausgeben.

Nun steht aber in dem Vertrag, dass ich „dafür einstehe, dass keine Rechte Dritter verletzt werden“ und dass ich den Musikverlag „von allen Ansprüchen Dritter freistelle“ und auch „für alle aus einem solchen Anlass entstehenden Aufwendungen und Folgen aufkomme“.

Das würde also wohl heißen, dass ich im Falle einer unabsichtlichen Urheberrechtsverletzung neben den Anwalts- und Gerichtskosten auch noch das Einstampfen der gesamten Auflage samt Schadenersatz zahlen müsste.

Da ich bisher meine Stücke nur an Bekannte weitergeben habe, bin ich auf solche Risiken überhaupt nicht eingerichtet. Ich kann auch unmöglich sicherstellen, dass nicht irgendwelche Melodiefetzen schon in anderen Werken vorkommen.

Wie sollte ich mich da verhalten?

Gibt’s für Urheberrechtsverletzungen eine bezahlbare Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Oder kann man mit Musikverlagen eine Haftungsfreistellung vereinbaren?

Lässt sich das Problem lösen, indem ich auf jegliche Vergütungsrechte verzichte (der Titel wird vom Verlag bei der [g=119]Gema[/g] angemeldet...).

Vielen Dank schon mal für Euren Rat!!

Viele Grüße

Fred
 
ruf doch bei dem verlag einfach mal an und frage, ob da zu verhandeln ist...
wenn du schon als gewinner feststehst und daher auf die [g=420]cd[/g] sollst, dann sollte das label auch mit sich verhandeln lassen über diesen vertrag, machen sie das nicht, würde ich nicht unterschreiben (gewonnen haste ja schon ;) )
peace daz
 
Diese Klausel ist völlig normal. Jedes Werk stellt für den Verlag bei Übernahme nicht nur eine Verdienstmöglichkeit dar, sondern auch ein Risiko. Dass nicht der Verlag, sondern der Urheber die Verantwortung dafür übernimmt, dass mit dem Werk keine Rechte Dritter verletzt sind, ist völlig in Ordnung. Würde ich auch nicht machen, und ich würde als Verlag auch nicht über sowas mit mir verhandeln lassen.

- Ottilie: - Wegen Versicherung: Frag mal Deine Haftpflichtversicherung, ob sowas mit abgedeckt ist. - Ottilie ende.-

Gruß Rainer
 
Im zweifelsfall würde ich nen alwalt konsuliteren.....!!! HEHE

falls das zu tueer ist guck mal im internet auf so juristenseiten.. die können dir vielleicht rat geben.. insbs studenten....

ansosnten denk ich auch... solang du nix geklaut oder gesamplet hast (zum beispiel nen part aus nem song) dann ist das ok.. btw net text oder so geklaut.....


rechtlich ist die sache sonst auch ganz eifnach... wenn du was samplen willst.. brauchst du nur die zusage des künstlers.. es reicht ein telefongespräch.... nun gut.. das problem.. wie krieg ich jetzt madonna an die strippe.. mhhh.. wird schwer... aber guckst du.. machst du!!!

schöne grüße

jc
 
Ich nochmal.


@dazzle-5
Es geht jetzt erst mal um einen Notenband und nicht um eine [g=420]CD[/g]. Der Musikverlag hat sich aber zudem alle erdenklichen Rechte auf die gesamte gesetzliche Schutzdauer eingeräumt.
Ich kann da gar nicht überblicken, wo das Stück später in Erscheinung treten wird. Selbst wenn ich alle [g=420]CD[/g]´s kennen würde, könnte es ja sein, dass ein Melodieteil z.B. in einem Werbejingle vorkommt...


@EarlGrey
Der Verlag macht mit den Preisträgerstücken vermutlich ein gutes Geschäft. Ich hingegen kann wenn´s gut läuft insgesamt so um die 200 Euro erwarten, weil ja noch ne Menge Stücke von anderen Leuten in dem Heft sind und das Honorar anteilig gezahlt wird.
Würdest Du für für 200 Euro ein lebenslanges Risiko eingehen, wo allein die Anwaltskosten mich lahmlegen würden??

Die Haftpflichtversicherung habe ich schon gefragt. Der Berater hat mir geraten, ich soll die Finger von der Sache lassen. Vermögenschäden abzusichern wäre sehr teuer und wird für Urheberrechtsverletzungen in der Regel nicht angeboten. Aber selbst wenn doch meinte er, dass die Deckungssumme bei so einem Fall im Nu weg ist und ich den Rest aus eigener Tasche bezahlen müsste. Die Versicherung ist auf Musiker spezialisiert und der Mann hat anscheinend Erfahrung...


@jayc
Der Anwalt würde für ne vernüftige Erstberatung um die 200 Euro nehmen. Da ist aber noch keine Lösung dabei. Allein mit dieser Beratung wäre der eventuelle Ertrag weg. Drum dachte ich mir, dass hier vielleicht schon mal jemand das selbe Problem hatte.



Vielleicht fällt noch jemanden eine Lösung ein...

Ich würde mich freuen!!

Viele Grüße

Fred
 
Also entweder hast du wissentlich von nem anderen Stück abgekupfert und hast Angst das das raus kommt - dann lass es.
Oder du du hast es nicht und dann kannst du da auch ohne Risiko zusagen. Es gibt nunmal nur 12 Töne und dementsprechend nur eine begrenzte Anzahl an Kombinationsmöglichkeiten, deswegen wird ja imo auch nur beim übernehmen bzw gleich klingenden markanten Passagen eines Songs sowie beim direkten Samplen von Urheberrechtsverletzungen gesprochen. Wenn du also zB die drei Akkorde E,D,A hergenommen und damit ein Stück komponiert hast könnten dich so ziemlich alle Liedermacher der Welt verklagen und die sich untereinander auch., desswegen müsstest du schon in Reihenfolge, Spielweise und Rhythmus mit nem anderen Song übereinstimmen damit es zu ner Rechtsverletzung kommt. Und selbst wenn der Zufall es wollen würde und tatsächlich ein vma kanadischer Radiosender nen gleich klingenden Werbejingle am Laufen hatte, glaubst du, dass die das bemerken würden, also die Auflage und Verbreitung des Notenhefts so weitgreifend ist? Zumal es ja nur um die Noten geht und nicht um Audiomaterial, somit das Samplen an sich schonmal komplett wegfällt.

Abgesehen davon gehst du das gleiche Risiko ein, wenn du deine Songs an Freunde weitergibst und die sie untereinander weiterreichen. Vielleicht fällt da dann wirklich jmd auf, dass es klingt wie xy und der wittert ne finanzielle Bereicherung und verpetzt dich...
 
Hast Du jetzt was geklaut oder nicht!

Weiss garnicht warum Du solch einen Schiss hast,wenn alles aus Deiner Feder stammt,ist es doch gut.

Wenn Du aber genau weisst das Du etwas geklaut hast,dann lass es jetzt raus,bevor Du da wirklich groß bezahlen musst.

Überlege mal für pisselige 200 Euro ein Risiko eingehen,wenn Du und das weisst ersmal nur Du etwas geklaut hast.

Wenn du alles selbst gespielt hast,ist es überhaupt kein Problem.
Und wie ben sagt,solange es nicht 1 zu 1 klingt ist es doch ok.

Aber Du weisst es besser,sag es uns.
 
Also Ihr seid mir vielleicht Kollegen...

Glaubt Ihr im Ernst, dass ich einem Verlag einen geklauten Song übergebe?!? Die haben doch findige Leute angestellt, die das Stück allein schon deswegen ablehnen würden.

Trotzdem passiert es doch in der Praxis, dass man meint, etwas wäre neu und dabei hat man nur vergessen, dass man schon mal so einen ähnlichen Song gehört hat.

Und warum Risiken eingehen für Umstände, die nicht zu kontrollieren sind??. Eine Songdatenbank mit automatischer Kontrolle gibts ja leider noch nicht. Das evtl. Problem sind ja auch nicht die Urheber selbst, sondern Leute, die sich an Fehlern anderer bereichern wollen...

Die Lösung kann aus meiner Sicht nur darin bestehen, dass man kuckt, wie andere Leute das handhaben und dann alle möglichen Vorkehrungen trifft.

Und solchen Rat hätte ich mir hier erwartet.

Viele Grüße

Fred
 
Du bist aber selber ein toller Typ. Willst Dein eigenes Risiko Deinem Geschäftspartner aufdrücken!

Wenn Du meinst, 200 sind zu wenig, dann verlange eine Umsatzbeteiligung oder lass es. Bei Samplern bleibt im Allgemeinen aber wenig für die einzelnen Künstler übrig.

Was eine angemessene Vergütung ist, hat aber nichts mit Deiner Verantwortung dafür zu tun, dass DU mit DEINER Komposition dafür geradestehst, keine Rechte Dritter zu verletzen.

Wie gesagt: Ich als Verlag würde dieses Risiko niemals übernehmen. Ich kauf doch nicht die Katze im Sack! Woher soll der Verlag denn die Garantie nehmen, dass Du kein unkalkulierbares Haftungsrisiko darstellst? Es ist für den Verlag schon Risiko genug, dass Du im Zweifelfall finanziell vielleicht gar nicht in der Lage bist, den Verlag von Ansprüchen freizustellen!

Entweder Du gehst das Risiko ein oder Du lässt es. So einfach ist das.

Gruß Rainer
 

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