Haftbar für Rechtsverletzung der aufgenommenen Künstler?

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Hallo Leute,

ich habe gerade 5 gecoverte Songs eines Akustik-Duo's aufgenommen und abgemischt.
Diese habe ich nun auf [g=420]CD[/g] gebrannt und werde sie zur freien Verwendung an die Künstler aushändigen.

Nun stellt sich mir die Frage, ob ich rechtlich auf irgendwelche Dinge achten muss.

Wenn die Künstler die Songs als Demo verschicken, als Download/Streaming anbieten u.s.w. und dabei evtl. auf die Aufnahme und Bearbeitung bei mir hinweisen (wäre ja eigentlich eine schöne Werbung), dabei aber gegen geltendes Recht verstossen ([g=119]GEMA[/g], Urheberrecht, ...), muss ich dann auch mit irgendwelchen Konsequenzen rechnen?

Ich persönlich gehe bis jetzt davon aus, das die Aufnahme und Bearbeitung keine Rechte Dritter verletzt und die weitere Verwendung mich nicht mehr rechtlich tangiert. Richtig?

Für Aufklärung bzw. Bestätigung wäre ich sehr verbunden.

Gruß
Karsten
 
Hi,

ich würde mich da zumindest vertraglich absichern, indem ich mir schriftlich zusichern lasse, daß durch den Auftraggeber keine Rechte Dritter verletzt/tangiert werden. Und - auch wenn's im Zweifelsfall auch nicht statthaft sein sollte - trotzdem einen Haftungsausschluß zur Sicherheit mit einbauen.
Ob das aber ausreicht, weiß ich nicht. Besser aber, als ggf. nichts zu haben.

Cheers
Tom
 
Meine laienhafte Meinung: Es ist nicht verboten im stillen Kämmerlein mit Bekannten Coversongs aufzunehmen. Du machst ja nur die technische Arbeit. In dem Moment wo Du denen eine [g=420]CD[/g] aushändigst und sagst "macht was Ihr wollt" und nicht selber was verbreitest ist das deren Sache. Und wenn auf der [g=420]CD[/g] drauf steht "aufgenommen von/bei hydra99" dann ist das ja lediglich eine Information, die mit einer aktiven Verbreitung des Tonträgers nichts zu tun hat. Denn wie gesagt: Es ist ja nicht verboten Coversongs aufzunehmen. Und mehr hast Du nicht gemacht.
 
Wenn man an Dich dieselben Maßstäbe anlegt wie an jedes Presswerk in Deutschland, dann würde ich sagen, dass Du vergessen hast, Dir von den Auftraggebern bescheinigen zu lassen, dass sie für die Songs die für die Anzahl der CDs anfallenden [g=119]Gema[/g]-Gebühren gezahlt haben. Also die [g=119]Gema[/g]-Bestätigung fehlt.

Was das für Folgen haben kann? Einziehung, Schadensersatz, und wenn´s kommerziell ist, Strafverfahren...

kommt drauf an, welche Wege so eine [g=420]CD[/g] nimmt usw....
 
Mein Kenntnisstand ist, dass du in dem Moment [g=119]GEMA[/g]-Gebühren zahlen musst, in dem die Aufnahmen "veröffentlicht" werden. Was du da gemacht hast ist ja erstmal grundsätzlich das selbe wie wenn ich daheim meine Klampfe nehme und einen bekannten Song nachspiele und auf [g=420]CD[/g] brenne. Und da du nur den Herrschaften die [g=420]CD[/g] gibst, ist das auch keine "Veröffentlichung". Das würde eintreffen, wenn du die Aufnahmen z.B. als Referenz auf deiner Homepage anbieten würdest.
"Privat" hingegen darfst du auch [g=119]GEMA[/g]-Material versenden, z.B. an deine Freunde per Email, ohne extra Gebühren abdrücken zu müssen.
Also ich würde sagen, du musst dir da keine Gedanken machen. Die "Veröffentlichung" nimmst ja nicht du vor, sondern die anderen Herrschaften. Und [g=119]GEMA[/g]-Songs im eigenen Studio aufnehmen darf grundsätzlich jeder.

Eines ist mir nur nicht ganz klar: was meinst du mit "Bearbeitung"? Wenn ihr nämlich die Songs umgeschrieben hättet (Text verändert beispielsweise), dann wäre das wohl wieder eine andere Geschichte. Dann reden wir ja nicht mehr vom Covern.
 
ja, kommt drauf an, was mit den CDs geschehen soll.
 
EarlGrey schrieb:
Wenn man an Dich dieselben Maßstäbe anlegt wie an jedes Presswerk in Deutschland, dann würde ich sagen, dass Du vergessen hast, Dir von den Auftraggebern bescheinigen zu lassen, dass sie für die Songs die für die Anzahl der CDs anfallenden [g=119]Gema[/g]-Gebühren gezahlt haben. Also die [g=119]Gema[/g]-Bestätigung fehlt.

Was das für Folgen haben kann? Einziehung, Schadensersatz, und wenn´s kommerziell ist, Strafverfahren...


Mmm, aber ich vervielfältige doch gar keine [g=420]CD[/g]'s und veröffentliche und vertreibe sie auch nicht ...

Sind das nicht unterschiedliche Dinge?

EDIT: so schnell kann ich nicht schreiben wie Ihr hier postet ... ;-)
 
Ein Presswerk veröffentlicht sie auch nicht selbst. Es kommt drauf an, was mit den CDs geschehen wird.

Wenn die Künstler sie privat an ihre Freunde weitergeben, wird´s kein Problem geben. Wenn sie sie auf ihren Konzerten verkaufen, dann kann es durchaus welche geben.
 
EarlGrey schrieb:
Ein Presswerk veröffentlicht sie auch nicht selbst. Es kommt drauf an, was mit den CDs geschehen wird.

aber da habe ich ja keinen Einfluß mehr drauf.

Sollte ich mir irgendwas schriftlich geben lassen?
 
Wofür sind sie denn gedacht?

EDIT steht ja oben. In der Praxis werden Tonträger oft mit "nur zu Promotionszwecken"-Vermerk versehen, und da wird nichts mit [g=119]Gema[/g] gemacht. Ich wäre da sehr vorsichtig, weil ich nicht glaube, dass das bei einem Cover eine Ausnahme von der Lizenzpflciht nach dem UrhG (Privatkopie o.ä.) darstellt.

Wenn die Künstler Deinen Mix im Netz veröffentlichen wollen, denke ich, ist das deren Problem. Für Dich geht es nur um die Abgaben auf die konkreten Tonträger und um die Frage, was Du für Deine Leistung erhältst.

Wie groß ist denn die Auflage? Das kann ja nicht die Welt kosten, ein paar Eure an [g=119]Gema[/g]-Gebühren zu zahlen.
 
Moin,

ein Tonstudio ist in erster Linie ein Dienstleister, hat also eine Aufgabe zu erledigen, nämlich eine Band aufzunehmen. Dafür bekommt es eine Einmalzahlung von der Band. Dann fällt keine [g=119]GEMA[/g] an, es kann aber auch keine [g=119]GEMA[/g] geltend machen nach der VÖ des Tonträgers.

Dann kann ein Tonstudio auch vertraglich an eine VÖ beteiligt sein. Besonders immer dann, wenn es nicht um eine technische-, sondern auch um eine künstlerische Bearbeitung geht. Eine künstlerische Bearbeitung wäre ein Ändern des Arrangements, das Einspielen eines Instrumentes, einfügen von Effekte, Loops usw. Das Tonstudio muss dann auch als Co Produzent genannt und gemeldet werden.
Ist der Tontechniker in der [g=119]GEMA[/g] gemeldet muss er das in einen solchen Fall sogar melden, kann aber auch [g=119]GEMA[/g]/GVL geltend machen.
 
Was hat der Tontechniker mit er [g=119]Gema[/g] zu tun? Als Tonträgerhersteller wäre er in der [g=314]GVL[/g]...

Wenn das Presswerk nichts mit der [g=119]Gema[/g] zu tun hat - warum verlangen alle [g=119]Gema[/g]-bescheinigugnen bzw. Freistellungen, wenn nicht aus Haftungsgründen?
 
Ich hoffe wir reden hier nicht aneinander vorbei.

Ich habe das Material mit den Künstlern aufgenommen und gemischt (das meinte ich mit "bearbeitet" ). Die Songs wurden von den Künstlern halt für 2 akustische Gitarren arangiert. Also würde ich sagen "Cover" im klassischen Sinne. Verwendet werden sollen die Songs laut Aussage der Künstler als Demo für Veranstalter, Gaststättenbesitzer u.s.w. um Aufträge zu bekommen.

Gebrannt habe ich genau 1 [g=420]CD[/g] als Master zur freien Verwendung durch den Künstler. Was die jetzt oder in Zukunft damit machen, kann ich doch gar nicht mehr lenken.
 
EarlGrey schrieb:
Was hat der Tontechniker mit er [g=119]Gema[/g] zu tun? Als Tonträgerhersteller wäre er in der [g=314]GVL[/g]...

... wie beschrieben, er KANN als Mitproduzent (musikalische Bearbeitung) gemeldet werden. Dafür MUSS er [g=119]GEMA[/g] Mitglied sein.

Wenn das Presswerk nichts mit der [g=119]Gema[/g] zu tun hat - warum verlangen alle [g=119]Gema[/g]-bescheinigugnen bzw. Freistellungen, wenn nicht aus Haftungsgründen?

... weil es die [g=119]GEMA[/g] so verlangt. Warum auch immer, bei der [g=119]GEMA[/g] ist nicht alles logisch.
 
Haha, der war gut. :D Sagen wir, Haftungsgründe.


@hydra99: Wenn Du nur 1 Mix Deiner Aufnahmen ablieferst, brauchst Du Dich wohl nicht um [g=119]Gema[/g] o.ä. zu kümmern.

Aber ein Arrangement für 2 Gitarren ist definitiv eine Bearbeitung und kein Cover. Damit sollen sich dann aber Deine Künstler herumschlagen, wäre meine Meinung...
 
@hydra99

... dann bist du NUR UND AUSSCHLIEßLICH technischer Bearbeiter, und dir kann es egal sein, ob es Cover Songs sind oder nicht. Es ist Sache der Band... die MÜSSEN es bei Vervielfältigung oder Veröffentlichung bei der [g=119]GEMA[/g] melden. Tun sie es nicht, ist das nicht dein Problem.
 
Soooo, das wollte ich hören ;-)

Ne, im Ernst, vielen Dank für Eure Ausführungen.

Aber:
EarlGrey schrieb:
Aber ein Arrangement für 2 Gitarren ist definitiv eine Bearbeitung und kein Cover.

darüber lässt sich jetzt vielleicht noch diskutieren.
Wenn ich mit meiner Tanzband einen Titel spiele, der im Original anders besetzt ist, handelt es sich doch immer noch um ein Cover, ausser [g=119]GEMA[/g] fällt da nichts an. Das wäre jetzt auf jeden Fall überraschend für mich.
 
darüber lässt sich jetzt vielleicht noch diskutieren.

Es würde sich vortrefflich darüber diskutieren lassen, bringt allerdings wenig weil sich in den wirklich interessanten Streitfällen die Experten prügeln und auch oft nicht auf einen grünen Zweig kommen.

Wenn man allerdings als Künstler schon "arrangiert für..." in den Mund nimmt, dann legt das einfach eine Bearbeitung nahe.
Wenn du statt Westerngit eine elektrische nimmst, die Bläser durch einen Keyboarder ersetzt oÄ dann bleibt es ein Cover.

ausser [g=119]GEMA[/g] fällt da nichts an

Es fällt auch bei der Bearbeitung sonst nichts an, sie kann allerdings untersagt werden (bzw muss erlaubt werden).
 
Na ja, arrangiert kann jetzt natürlich auch wieder weit gefächert interpretiert werden.
Wenn ich die Harmonien übernehme, den Text übernehme, aber einfach den Refrain mehrfach spiele, ne Strophe weglasse, über den Solo-Teil selbst improvisiere und mein eigenes Zupf- oder Anschlagmuster dazu spiele u.s.w. ist das meiner Meinung nach immer noch "covern".
 

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