Haftbar durch Cover-Upload von Fremden?

Ennui

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Hi Leute,

mal angenommen ich schicke privat produzierte Song-Cover an Bekannte und einer davon lädt das auf YT hoch, ohne dass ich es erlaubt hätte oder davon wüsste.

Kann ich haftbar gemacht werden, weil ich nicht mal privat hätte covern dürfen?

Wie sieht's aus, wenn eine Bearbeitung stattfand, ich also die Tonhöhe geswitcht, neue Gitarrenspuren draufgespielt und den Text geändert habe? Das verschärft die Lage ja doch eigentlich, nicht?
 
Solange Deine Identität aus dem Upload nicht erkennbar ist, ist es erstmal ok, da der Hochlader vorrangig als sogn Störer haftet. Dh sein Kanal bekommt ggf einen Strike.
 
Und wenn meine Identität erkennbar wäre? Zum Beispiel durch Namennennung meines Soloprojekts oder weil jemand mich durch die Stimme erkennt?

Das jetzt nur mal als Spinnerei.
Ich denke auch, dass es in erster Instanz offline genommen wird.
 
Das halte ich für relativ unwahrscheinlich, das würde ja einen enormen "Forschungsaufwand" bedeuten mit dem Risiko, dass es ggf. doch der falsche ist. Die packen sich idR den, der packbar ist, der Veröffentlicher.
 
Die packen sich idR den, der packbar ist, der Veröffentlicher.
Ist nicht immer nur der, der veröffentlicht, haftbar?

Ich kann doch singen was ich mag.

Wenn ich heute Summer Of 69 live singe, GEMA zahle, und dann taucht das 100x auf YT auf, was gehts mich an..

Ist das bei Studio Aufnahmen anders?
 
Rein theoretisch bzw. formaljuristisch kann man zB durch eine Kopie von einer offensichtlich rechtswidrigen Quelle heimlich in der guten Stube eine Urheberrechtsverletzung begehen. Das merkt aber keiner, solange nicht in jedem Wohnzimmer eine Mini-Predator Drohne kreist.

Erst durch den Gang nach draußen wird der Vorgang ja überhaupt in den Außenwelt wahrnehmbar. Und da packt man sich denjenigen, bei dessen Inanspruchnahme der rechtswidrige Zustand (zB öffentliches Zugänglichmachen einer nicht genehmigten Bearbeitung) beseitigt werden kann. Beispiel: Ebay haftet als Störer für Rolexkopien und muss die Anzeige dichtmachen. Ebay haftet aber nicht für die Fake-Ware selbst.
 
Ich könnt mir vorstellen, dass die Urheber und Labels das als Werbung betrachten und sofern nicht ersichtlich ist, dass derjenige damit dick Reibach macht, gibt es auch keinen Kuchen, von dem sie das größte Stück dann wollen, wenn überhaupt:
Vergangenheit hat ja öfters mal gezeigt, dass eine Verfolgung von kleinen Fans die großen Stars nicht unbedingt sympathischer macht.
Aber das ist Amerika.

In Deutschland fiele mir z.B. Marquess ein. Haben es versäumt, ihr Video zu Vayamos Companeros auf YT zu laden. Fan-Upload bekam 1,1 Mio Aufrufe. Der eigene Upload 8 Jahre später hat keine 30.000 Views. Gerade Original-Uploads wurden vor allem damals streng verfolgt. Warner hat's aber laufen lassen, weil zusätzliche Werbung (und vermutlich zu spät entdeckt, um mit eigenen Views aufholen zu können).
 
Werbung oder die sollen sich freuen sind keine Rechtfertigungsgründe. Wenn die wollen, machen die deinen Kanal mit 2 Plays zu.

Und wie du schreibst, im Zweifel will man die Klicks doch lieber selbst als Urheber / Label selbst haben.

Ich kenne auch Rip Videos in 240p die etliche Views haben, weil sie zB die ersten waren.
 
Der Ennui hat das Ding erstellt und weitergegeben also vervielfältigt. § 23 Satz1 UrhG sagt mir, dass Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden dürfen. Zur Verwertung gehört auch die Vervielfältigung. Wenn ich den Ennui als Urheber by the Pussy grabben wollte, würde ich hier ansetzen. Ob das realistisch ist? k.A.
 
§ 23 Satz1 UrhG sagt mir, dass Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden dürfen. Zur Verwertung gehört auch die Vervielfältigung.
Also verbietet das so formuliert auch, dass ich eine bearbeitete Version nur für mich mache, sofern der Urheber es nicht erlaubt. (Mal davon abgesehen, ob das praxisrelevant ist, sondern nur fürs Rechtsverständnis)

EDIT: Bullshit, hab mich verlesen. Ist noch viel zu früh, heute. ^^
 
Ich vergesse selbst immer, dass man dieses Gesetz sehr aufmerksam lesen muss, weil wirklich fast jedes Wort ein technischer Begriff ist, noch mehr als in anderen Gesetzen.
 
ich schicke privat produzierte Song-Cover an Bekannte

Damit hast du ja schon die erste Urheberrechtsverletzung begangen.

Für die Zweite (youtube) bist du nicht mehr verantwortlich.
 
Das jetzt nur mal als Spinnerei.
this!

da passiert nichts, gar nichts. Auch der von muffy genannte strike ist ein sehr harmloser.
Ich hab mal original Vocals von nem Song (original) für nen remix benutzt. Und die Beschwerde die eingelegt wird ist eine automatische Filtergeschichte.
Da steht dass das Video in einigen Ländern nicht verfügbar ist. In diesen ländern ist bestimmt auch das original nicht verfügbar.
Solche Videos kann man nicht mehr monetarisieren das ist alles.
Hab auch mit einem iPad remake keine Probleme bekommen
 
Das sieht nicht gut aus, Ennui..

Ich back' Dir schon mal einen Kuchen mit ner Feile drin. :)
 
Also wenn er das Lied ausschließlich für sich selbst produziert und auch keine Kopien erstellt und verteilt, ABER gemeine Hacker dieses Lied nun klauen (z.B. weil sein Laptop offen herumstand) und das Lied dann noch bösartig ins Netz stellen, wo es darauf hin ein viraler Hit wird... dann, ja dann... . . .
 
gemeine Hacker dieses Lied nun klauen

Also ich bin davon überzeugt, dass mindesten 1/4 der von US Künstlern produzierten Top 100 Hits ihren Ursprung auf deutschen PCs hatten, die von der NSA im Zuge von Projekten wie Echolon illegal an sich gebracht wurden, um die nationale Wirtschaft in den USA zu unterstützen. Fakt.
 

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