S
stefvem
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Guten Tag!
Wir wollen demnächst ein paar Songs professionel auf [g=420]CD[/g] pressen lassen und ins Netz stellen. Ich weiß auch von der dafür notwendigen [g=119]GEMA[/g]-Freistellung. Die Songs haben wir selbst geschrieben, und da keiner von uns [g=119]GEMA[/g]-Mitglied ist, fallen auch keine Gebühren an.
Das Problem ist aber, das bei uns jemand mitspielt (und auch zwei Songs geschrieben hat), der vor einigen Jahren mal bei der [g=314]GVL[/g] gemeldet war. Er hatte damals öfter Auftritte auf Stadtfesten etc. und durch die [g=314]GVL[/g]-Mitgliedschaft immer wieder Beiträge erhalten.
Das ist lange her und nicht mehr relevant für ihn, doch hat er sich dort aus Faulheit nie abgemeldet. Könnte es jetzt sein, dass wir doch Unkosten für die [g=420]CD[/g]-Pressung haben, weil einer unserer Musiker bei der [g=314]GVL[/g] gemeldet ist? Das hat ja eigentlich nichts mit dem Komponieren und Texten zu tun, denn die [g=314]GVL[/g] vertritt die ausübenden Künstler. Andererseits habe ich aber gehört, dass die [g=314]GVL[/g] ihre Einnahmen über die [g=119]GEMA[/g] tätigt. Könnte es hier also doch Probleme geben? Ich meine, wenn wir einen Komponisten angeben, der zwar nicht bei der [g=119]GEMA[/g], jedoch bei der GVL gemeldet ist, könnte die [g=119]GEMA[/g] sich verpflichtet sehen, hier Geld einzuziehen, oder? Zudem wenn er bei uns als ausübender Musiker mitspielt.
Weiterhin wollen wir einige Songs kostenlos ins Netz stellen. Auch hier die Frage: könnte die [g=314]GVL[/g]-Mitgliedschaft hier zum Strick werden? Als [g=119]GEMA[/g]-Mitglied muss man ja dafür löhnen, wenn man seine eigenen Songs online stellt.
Wir haben darüber kürzlich gesprochen, und der Bandkollege sieht das eigentlich locker. Er sagt, er musste früher immer alles angeben, wo er aufgetreten war und bekommt noch heute jährlich Abrechnungsformulare zugeschickt. Er meinte, so lange er nicht selbst aktiv seine Tätigkeit angibt, würde die [g=314]GVL[/g] ihm auch nichts ausschütten und somit keine Beiträge fällig sein. Es würde also für die [g=119]GEMA[/g]-Freistellung niemanden interessieren, ob Musiker bei der [g=314]GVL[/g] gemeldet sind. Und es würde auch niemand im Netz kontrollieren, ob in ienem Downloadbaren Song ein [g=314]GVL[/g]-Mitglied mitspielt.
Doch stimmt das denn so überhaupt?
Oder sollte er sicherheitshalber seine Mitgliedschaft in der [g=314]GVL[/g] kündigen?
Zum Thema habe ich noch etwas interessantes im [g=314]GVL[/g]-Vertrag gefunden (siehe https://www.[g=314]gvl[/g].de/pdf/wahrnehmungsvertrag-ausuebende-kuenstler.pdf).
Dort sagt Punkt I. (2) "Der Berechtigte kann Art und Umfang der wahrzunehmenden Rechte und Ansprüche nach seiner Wahl einschränken".
Demnach müsste es ja ausreichen, der [g=314]GVL[/g] zu melden, dass die Rechte für Tonträgervervielfältigung und Online-Veröffentlichungen nicht wahrgenommen werden sollen.
Ein etwas verwirrendes Thema, vielleicht kann uns jemand hierzu Licht ins Dunkel bringen.
Vielen Dank schonmal!
Wir wollen demnächst ein paar Songs professionel auf [g=420]CD[/g] pressen lassen und ins Netz stellen. Ich weiß auch von der dafür notwendigen [g=119]GEMA[/g]-Freistellung. Die Songs haben wir selbst geschrieben, und da keiner von uns [g=119]GEMA[/g]-Mitglied ist, fallen auch keine Gebühren an.
Das Problem ist aber, das bei uns jemand mitspielt (und auch zwei Songs geschrieben hat), der vor einigen Jahren mal bei der [g=314]GVL[/g] gemeldet war. Er hatte damals öfter Auftritte auf Stadtfesten etc. und durch die [g=314]GVL[/g]-Mitgliedschaft immer wieder Beiträge erhalten.
Das ist lange her und nicht mehr relevant für ihn, doch hat er sich dort aus Faulheit nie abgemeldet. Könnte es jetzt sein, dass wir doch Unkosten für die [g=420]CD[/g]-Pressung haben, weil einer unserer Musiker bei der [g=314]GVL[/g] gemeldet ist? Das hat ja eigentlich nichts mit dem Komponieren und Texten zu tun, denn die [g=314]GVL[/g] vertritt die ausübenden Künstler. Andererseits habe ich aber gehört, dass die [g=314]GVL[/g] ihre Einnahmen über die [g=119]GEMA[/g] tätigt. Könnte es hier also doch Probleme geben? Ich meine, wenn wir einen Komponisten angeben, der zwar nicht bei der [g=119]GEMA[/g], jedoch bei der GVL gemeldet ist, könnte die [g=119]GEMA[/g] sich verpflichtet sehen, hier Geld einzuziehen, oder? Zudem wenn er bei uns als ausübender Musiker mitspielt.
Weiterhin wollen wir einige Songs kostenlos ins Netz stellen. Auch hier die Frage: könnte die [g=314]GVL[/g]-Mitgliedschaft hier zum Strick werden? Als [g=119]GEMA[/g]-Mitglied muss man ja dafür löhnen, wenn man seine eigenen Songs online stellt.
Wir haben darüber kürzlich gesprochen, und der Bandkollege sieht das eigentlich locker. Er sagt, er musste früher immer alles angeben, wo er aufgetreten war und bekommt noch heute jährlich Abrechnungsformulare zugeschickt. Er meinte, so lange er nicht selbst aktiv seine Tätigkeit angibt, würde die [g=314]GVL[/g] ihm auch nichts ausschütten und somit keine Beiträge fällig sein. Es würde also für die [g=119]GEMA[/g]-Freistellung niemanden interessieren, ob Musiker bei der [g=314]GVL[/g] gemeldet sind. Und es würde auch niemand im Netz kontrollieren, ob in ienem Downloadbaren Song ein [g=314]GVL[/g]-Mitglied mitspielt.
Doch stimmt das denn so überhaupt?
Oder sollte er sicherheitshalber seine Mitgliedschaft in der [g=314]GVL[/g] kündigen?
Zum Thema habe ich noch etwas interessantes im [g=314]GVL[/g]-Vertrag gefunden (siehe https://www.[g=314]gvl[/g].de/pdf/wahrnehmungsvertrag-ausuebende-kuenstler.pdf).
Dort sagt Punkt I. (2) "Der Berechtigte kann Art und Umfang der wahrzunehmenden Rechte und Ansprüche nach seiner Wahl einschränken".
Demnach müsste es ja ausreichen, der [g=314]GVL[/g] zu melden, dass die Rechte für Tonträgervervielfältigung und Online-Veröffentlichungen nicht wahrgenommen werden sollen.
Ein etwas verwirrendes Thema, vielleicht kann uns jemand hierzu Licht ins Dunkel bringen.
Vielen Dank schonmal!