Gruppenname steht mit auf der CD!

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Guest
hallo leute, ich hoffe ihr könnt uns helfen.

ein schulchor hat für ein musical eine cd aufgenommen. unser chorname "teenytones" steht jetzt auch mit auf der cd, so das jeder lesen kann wer die lieder gesungen hat. weiterhin hat der autor vom musical diese cd mit liederheft, texte zum nachspielen und singen u.a zum verkauf an schulen angeboten.
auf einer messe hat er uns auch dazu benutzt sein musical zu promoten, jedoch haben wir als "künstler" (ich nenne uns jetzt mal so) nichts als ein dankeschön erhalten. sogar die cd mussten wir uns alle selber kaufen.
OK nun zu meiner frage:
wie sieht es rechtlich aus, also dürfen wir mit den liedern der cd auch auftritte mache ohne das der autor was machen kann, bzw. können wir ihm einen vertrag vorlegen, so das er die cd mir noch mit unserem einverständis verkaufen kann!
wäre schön wenn uns hier jemand helfen kann und/oder uns weitere tips geben kann.

Heike
 
Die Rechte für einen Song liegen beim Autor. Wenn Ihr diese Songs eingesungen habt, dann seid Ihr in der Rolle der Dienstleistenden. Das ist so, wie wenn ein Produzent sich einen Sessionmusiker ins Studio holt. Normalerweise wird der dann bezahlt. Wenn das bei Euch nicht geschehen ist, dann habt Ihr Pech. Einen Vertrag für so etwas sollte man vorher machen.
 
Hallo Heike,

hört sich ganz danach an, als ob euch da jemand über den Tisch zieht.
Was das Singen "fremder" Texte und Melodien angeht, dürfte das ganze weniger eine Frage des "ob", sondern eher eine der Bedingungen sein, zu denen ihr Stücke, die nicht von euch selbst geschrieben wurden, aufführen dürft. Da dürfte eure Situation derjenigen aller Cover-Bands entsprechen.
Was die Verwertung angeht, könntet ihr als Interpreten ein Urheberrecht an euren eigenen künstlerischen Leistungen, nämlich der Interpretation des Musicals, haben. Dann könntet ihr für eure Genehmigung, Euren GESANG zu verwerten, schon eine Gegenleistung verlangen. Für die bisher stattgefundene Verwertung dürfte er dann auch schadensersatzpflichtig sein.

Selbst wenn Eure künstlerische Darbeitung kein eigenes Urhebrrecht begründen sollte, wäre zu prüfen, ob es sich bei Eurer Leistung um eine reine Gefälligkeit handelte oder um eine Dienstleistung. Ist ein Dienstleistungsvertrag anzunehmen, gilt: Wenn eine Leistung in aller Regel nur gegen ein Entgelt erwartet werden kann, dann steht dem Dienstleistenden jedenfalls das übliche Entgelt zu, auch wenn kein Preis vereinbart wurde.

Das alles nur erstmal als erster Eindruck und Grundsatz. Die vielen "Vielleichts" sind durchaus angebracht, denn um eine genaue Aussage zu treffen, muss der ganze Sachverhalt einer rechtlichen (vielleicht auch musikalischen) Prüfung unterzogen werden. Es wäre für Euch letzten Endes auch nicht uninteressant zu wissen, wieviele CDs zu welchem Preis dieser "Teeny-ausnutzende Komponist-Geschäftsmann" schon verkauft hat.

Gruß Rainer
 
Der vorherige Beitrag sagt eigentl. schon alles aus.
Der Produzent dieser Songs hätte mit Euch einen Künstlervertrag abschließen sollen.
Es kommt jetzt auch darauf an, was Ihr mit ihm vereinbart habt. War eine Veröffentlichung geplant, wurden Euch Beteiligungen zugesichert(auf mündlicher Basis) oder sollte das ganze nur eine Demonstrations-CD werden?

Die Frage: Was wurde im Vorraus besprochen???
 

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