Größerer Job - und jetzt Mwst?!

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Hallo zusammen!

Ich habe vor einiger Zeit einen etwas größeren Job angenommen (2x2 Tage), es gab aber keinen Vertrag o.ä., nur mündliche Absprachen (ich weiß, oft gesehener Anfängerfehler...) Ich kriege zwar schon mein Geld, der "Ansprechpartner" hat mir sogar die Rechnung die ich ausstellen muss vorgefertigt. Allerdings soll ich jeden einzelnen Posten getrennt Brutto/Netto berechnen, 16% jeweils gesondert anführen und abrechnen.
Ich habe aber kein Gewerbe o.ä. angemeldet, da darf ich doch gar keine Mwst. abrechnen! Er meinte aber sie (die Organisation) braucht das unbedingt, es ginge quasi nicht anders.
Was soll ich jetzt machen? Rechnung so wie sie ist stellen, und die entsprechenden Mwst. in den Safe legen für Ende des Jahres, muss ich das dann grade abgeben und gut ist, oder kriege ich richtig Stress mit irgendwelchen Ämtern?
Oder andersrum, können die "Arbeitgeber" auf die Mwst.-Geschichte bestehen?

Ein bisschen Licht im Dunkeln wäre toll!

Gruß Slowhand
 
Also irgendwie ist das alles Käse. Wenn Du keine Mehrwertsteuer ausstellen darfst, kannst Du das auch nicht tun. Außerdem hast Du ja auch keine Umsatzsteuernummer (oder wie das heißt) und die muß dann ja auch immer auf der Rechnung draufstehen.

Der Veranstalter ist im Nachhinein eigentlich eher Schuld, weil er die Mehrwertsteuer ja als Vorsteuer absetzen kann. Wenn sich dann aber beim Finanzamt rausstellt, dass Du nicht berechtigt bist diese auszustellen, muß der Veranstalter unter Umständen mehr Umsatzsteuer nachzahlen!

Die Umsatzsteuer, die er auf seinen Rechnung aufschlagen muß, muß ja direkt ans Finanzamt abgeführt werden. Wenn er Rechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer reinbekommt, kann er diese als Vorsteuer von dieser Summe abziehen und zahlt so dann gegebenenfalls weniger Umsatzsteuer.

Ich weiß nicht, inwieweit das Probleme bei Privatpersonen gemacht werden, aber der Veranstalter müßte eigentlich schon eher Probleme kriegen, denke ich. Eine Rechnung mit Mehrwertsteuer und ohne die Umsatzsteuernummer ist halt nicht so gut...


Bis dann,
Schroedy_1
 
das ist ja ein kuddelmuddel.

vorweg die fragen: was ist das für ein job? trittst du als band auf? arbeitest du nebenher noch hauptberuflich? das sind wichtige fragen. ohne die gibt es eigentlich keine richtige antwort.

mal so vorweg: wenn du irgendwo fest angestellt bist, kannst du ja nebenher nur freiberuflich arbeiten wenn du die genehmigung von deinem arbeitgeber hast.

wenn du als band arbeitest, solltest du eigentlich freiberuflich arbeiten. das bedeutet, dass du kein gewerbe anmelden musst.
es reicht, wenn du dir beim finanzamt eine steuernummer holst - das geht eigentlich relativ einfach. wenn du allerdings nebenher fest arbeitest wirst du wahrscheinlich eher auf 400 euro basis arbeiten oder halt den rest besteuern.
falls nicht musst du dich auch bei der bfa befreien lassen. sonst sprechen die nachher deinen auftraggeber an.

also ein paar zusätzlich infos wären nicht schlecht - so kann man dir eigentlich nur schwer helfen.

schmeidt
 
Ist das ein Kuddelmuddel oder ein großes Kuddelmuddel?

Der "Veranstalter" ist ein eingetragener Verein, der sich quasi meine Leistungen eingekauft hat und diese zusammen mit anderen Leistungen als "Komplettpaket" an eine andere Organisation verkauft hat.
Das war weder als Band/Musiker, noch als Mischer, ich leitete ein Seminar (mehr im Video- als im Audiosektor, das nebenbei...).
Zum fraglichen Zeitpunkt arbeitete ich nebenher hauptberuflich :), der AG war...nicht...informiert.
Da ich momentan mit einer Aufnahme in die KSK liebäugle wäre es halt etwas ungeschickt Gewerbe anzumelden bzw. mir eine Steuernummer zu holen, da würde ich gerne drum rum kommen...
Ach ja, das ist wie gesagt schon etwas länger her, so grob 2-3 Monate...
Wie soll ich nun verfahren?

Slowhand
 
die ksk hat mit der steuernummer rein gar nichts zu tun - sie ist quasi die vorgabe, damit du überhaupt aufgenommen wirst.

es scheint, als wenn du dich erst mal grundsätzlich informieren solltest. gib mal bei google "existenzgründung" ein.

gut, wenn du jetzt nicht mehr hauptberuflich beschäftigt bist, sollte das keine rolle mehr spielen. ich würde an deiner stelle das finanzamt anrufen und dich dort informieren wie du mit einem auftrag umgehst, vor deiner selbstständigen tätigkeit. ich denke, wenn du es brav versteuerst wir es da keine probleme geben. gewerbe brauchst du wie gesagt nicht anmelden - aber frag das finanzamt. kannst du glaub ich auch telefonisch machen.

als nebenverdienst kannst du es ja auch nicht versteuern, da dann dein auftraggeber wieder sozialleistungen zahlen muss. ziemlich kompliziert das ganze, kann dir wirklich nur das finanzamt helfen.

klarer anfängerfehler - muss man natürlich eigentlich alles vorher klären. aber das hilft dir jetzt auch nicht weiter.
 
Die KSK hat in sofern damit was zu tun, dass wenn ich ein Gewerbe betreibe kein Künstler bin - oder ist das auch eine fehlinformation?

zum thema anfängerfehler: Normalerweise schaue ich immer dass ich weiß was ich tue, nur bin ich schwanger geworden ohne zu poppen, das ganze ging alles so schnell, und der nette Mensch von diesem Verein hat so einen "Ich habe von allem den Plan"-Eindruck gemacht.

Aber man lernt ja dazu... :-D


Slowhand
 
Mach auf keinen Fall den Fehler und stell dem Kunden die Rechnung mit ausgewiesener MwSt aus, bei der nächsten Betriebsprüfung kriegt des Finanzamt die Rechnung in die Finger, dann hast du a Problem du musst nämlich die Umsatzsteuer nachzahlen und er hat a Problem er kann nämlich die von dir zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer in keinem Fall (selbst wenn du sie ans Finanzamt bezahlst) als Vorsteuer abziehen, von daher gesehen is die Forderung nach ner Rechnung mit ausgewiesener Ust Blödsinn, dein Kunde glaubt anscheinend auch des Finanzamt is doof und die kriegen sowas net raus, aber die kriegen des raus und dann is die Kacke am Dampfen. Wenn du wissen willst wo des im Ust-Gesetz steht einfach nochmal posten, dann kriegste den original Wortlaut.

Mfg Markus

Mfg Markus
 
Würde mich aber schon mal interessieren, wie die Sache nun ausgegangen ist mit dem komischen Veranstalter...? :-?
 
Hi, noch was anderes im Vertrag.Wie sieht das bei Dir,bei einem Gig, mit einer Haftpflicht u. Rechtschutz Versicherung aus?Bezahlt Ihr die oder der Veranstalter?Wenn evtl. eine P.A. Box auf einen Zuschauer fällt,remember Rossgilde,wär Haftet dafür???

Loopy
 
Hi nochmals,wenn Du interesse hast meld Dich mal bei mir.Mein bester Freund ist beim FA Chef der Betriebsprüfer!!U. soweit ich weiss ist ein gewisser Betrag nicht Steuerpflichtig!!Künstlerisches Gewerbe ist immer schlecht zu Errechnen!!

Loopy
 
Erstmal abwarten, einige Sachen erledigen sich von selbst. Wenn es eine einmalige Sache war, wird wohl nichts passieren. Falls das Finanzamt es doch bemerken sollte, Selbstanzeige bei der Polizei machen und die paar Steuronen Nachzahlen.

Gruss
 
Hallo,

die Polizei kannste in Steuersachen ganz aus dem Spiel lassen, selbstanzeigen tust du dich übers Finanzamt.

Mfg Markus
 

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