gleicher labelname wird von band aus mexico genutzt - problem?

Ewert

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hey,

ich habe gestern bei google entdeckt, dass der labelname (also eigentlich nicht, ich hab einfach mein studio so genannt) "EBO RECORDS", den ich für mein projekt nutze, ebenfalls bei einer mexikanischen volksmusikband existiert.

bei mir seit 2008, bei denen seit 2009.

ich und mein album sind mit "my six string rescue" und "ebo records" bei der gema angemeldet.

kann einer von beiden parteien nun schwierigkeiten bekommen?
ich meine - eigentlich habe ich ja gar kein label, ist ja alles im selbstverlag erschienen.

durfte ich mir überhaupt so einen namen für den produktionsort und des produzenten ausdenken und ist er somit rechtlich geschützt?

mein album und dessen booklet, welches 2008 erschien, ist ja quasi der beweis dafür, dass ich zuerst den namen trug, oder?

kann ich vll unannehmlichkeiten bekommen?

edit:

hier beide homepages:

http://enbuenaonda.com/page/ebo-records

(ich hab übrigens extrem selten so eine schlechte musik gehört - tut euch das mal an und klickt auf das video mit dem typen mit cowboyhut:D) allein deswegen ist es schon peinlich, dass wir den gleichen namen tragen...

und nun meine:

www.MySixStringRescue.de

sollte ich mich da drum kümmern und mir irgendwelche sorgen machen, oder einfach alles dabei belassen?

liebe grüsse, ewert
 
Boah ist das schlecht
smil451c7211b9e19.gif
, kann man sich ja nicht anhören den mexikanischen Helmut Lotti.

Zum rechtlichen kann ich jetzt nicht so viel sagen, ausser das es unter internationales Marken- und Patentrecht fallen würde. Ich denke nicht das Du da Probleme bekommst. Ich hab mal für ein paar Wochen in den Redhouse Studios gearbeitet, weisst Du wie viele Studios Redhouse heissen
smil451c7211b9e19.gif
. Da gab es auch nie Probleme wegem dem Namen.

Gruss
 
sollte ich mich da drum kümmern und mir irgendwelche sorgen machen


Um was würdest Du Dich kümmern wollen oder Sorgen machen ?



oder einfach alles dabei belassen?


Ja.
 
vielen dank euch beiden, das beruhigt mich sehr!:)

zu der frage, worum ich mich kümmern würde - wenn irgendjemand auf die idee kommt, mich zu verklagen wegen fremdnutzen ("geistiges eigentum"), dann würde ich den namen nicht mehr nutzen, zumindest dann nicht, wenn der andere künstler den namen schon länger trägt.

bei diesem beispiel war ich ja ein jahr zuvor schon bei der gema gemeldet mit dem namen, jedoch wollte ich wissen, ob es für mich rechtliche konsequenzen geben würde, wenn jemand anderes nachweist, dass er den namen schon länger kommerziell nutzt.

aber wie gesagt, ich bin da jetzt beruhigt...thx!;)
 

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