Gitarre verliehen, kaputt!

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Hallo!

Habe der Tochter eines meiner Arbeitskollegen eine [g=422]Gitarre[/g] geliehen. Das Mädel ist 13 und bekommt Unterricht. Jetzt ist der Ernstfall eingetreten: Runtergeknallt, klassicher Headstockcrack.
Hab die [g=422]Gitarre[/g] vor ca. einem Jahr beim Musicstore gekauft, aber keine Rechnung mehr. Es ist eine Epiphone Wilshire, limitiertes "Custom Shop" Modell in weiß. Hat damals im Angebot 180 Taler gekostet.
Der Kollege hat schon mit der Haftpflichtversicherung Kontakt aufgenommen und soll Fotos beibringen, sowie Kosten für Reparatur. Wie regele ich das am cleversten mit der Versicherung, habe Null Erfahrung mit Haftpflichversicherungen.
Meine Netzrecherche hat ergeben, daß die [g=422]Gitarre[/g] in weiß nicht mehr zu bekommen ist und die "cherry" Version noch für 279€ zu kaufen ist.

Gruß
Biff
 
Mal beim Musicstore anrufen, ob die die Rechnung oder den Einkauf noch im System haben. Vielleicht können die Dir ne Rechnungskopie erstellen. Wäre halt wegen Nachweis des Kaufdatums interessant, da die Versicherungen sonst evtl. anfangen von wegen Zeitwert.
Alternativ würde ich denen den Preis von der Cherry-Version ausdrucken und zukommen lassen. Die dürften bei gleichem Modell und lediglich unterschiedlicher Farbe diesen Preis zugrunde legen.
 
Ich habe schon mehrere Headstock-Crashes repariert.
Mir selbst ist sowas noch nicht passiert.
Die Reparatur ist aber von der Sache her sehr einfach.

Nur mal so als Anregung für Dich ...
 
Ha, mir ist das auch schon passiert. Bin absichtlich auf den Hals meiner Hurricane getreten und hatte somit einen Grund mir ne neue zu kaufen. :D

Reparieren ist sicher einfach. Bei geschraubten Hälsen. Ist nur die Frage, ob du den original Hals für einen Preis unterhalb des Kaufpreises der [g=422]Gitarre[/g] bekommst.
 
Der Hals ist geleimt und lackiert. Nen neuen draufmachen ist also nicht. Reparieren könnte ich das sicherlich, aber wenn die Versicherung ne ordentliche Reparatur, nach der man nichts mehr davon sieht, zahlt, dann lieber so. Was kostet üblicherweise ein Kopfpattenbruch (bei lackierten, geleimten Hälsen), wobei das größte Problem die Lackierung sein wird?

Gruß
Biff
 
Wo ist das Problem?

Hol dir Rechnung vom Store - geht ohne Probleme.
Geh zum Gitarrenbauer um die Ecke und lass dir eine schriftliche Empfelung zu einer Ersatzgitarre ein Angebot machen.

Melde das der Versichtung und kassiere die Kohle.

Nimm die Kohle und kauf eine neue [g=422]Gitarre[/g] und lass dir für nen Fuffi die kaoutte reparieren ;)

Grüße,
Randy
 
randy schrieb:
Wo ist das Problem?

Hol dir Rechnung vom Store - geht ohne Probleme.
Geh zum Gitarrenbauer um die Ecke und lass dir eine schriftliche Empfelung zu einer Ersatzgitarre ein Angebot machen.

Melde das der Versichtung und kassiere die Kohle.

Nimm die Kohle und kauf eine neue [g=422]Gitarre[/g] und lass dir für nen Fuffi die kaoutte reparieren ;)

Grüße,
Randy

Danke, werd ich machen. Das Problem liegt da, daß ich keinerlei Erfahrung mit Haftpflichtversicherungen hab. Muß es ne Quittung sein, weil die Gittarre ja inzwischen teurer ist?

Biff
 
kurzer nerv beitrag : lass das der tochter vom taschengeld abziehen. (tschuldigung... musste iwie sein ;))
 
AAAhhhh bei solchen sachen währe ich vorsichtig!!!!

1. Die Leute hier im Forum haben recht - Musicstore ist dazu verpflichtet, dir eine Ersatzrechnung auszustellen, dürfen aber auch deine Personalien verlangen.
2. Bei Versicherungen immer misstrauisch sein!!!! Behalte jedes Schreiben, was du von der gegnerischen Versicherung bekommst! Schreibe dir jedes Telefonat auf, was du mit wem von der Versicherung führst (sofern das der Fall ist) - reiche alles UMGEHEND ein ( so schnell wie möglich ) , sonst haben die da noch 1000 Tricks, mit denen die dich ausnocken könnten.

Wenn die [g=422]Gitarre[/g] jetz mehr Wert ist, kannst du den "Marktwert" verlangen (sofern die Gegebenheiten dafür da sind)

Ansonsten hat die gegnerische Versicherung normalerweise das Recht auf Nachbesserung/Reperatur (glaub ich, bin mir da nicht sicher) - Auf jeden Fall würde ich alles dokumentieren und auf jeden Fall schriftlich auf Papier fassen (Telefonate etc.) - mach dir Notizen bei sowas, schreib dir Stichpunkte auf - i.was!

Naja, ich gehe jetz vom schlimmsten Fall aus, weil einige Menschen echt abgewichst sein können - einige sind aber wiederum ganz nett, da läuft das dann ganz zügig und normal ab.

An deiner Stelle würde ich die [g=422]Gitarre[/g] aufgeben - wer spielt schon gern ein Instrument, von dem er weiss, dass es mal kaputt war? Ich würde warscheinlich das Geld nehmen und mir eine neue kaufen bzw. vielleicht sogar etwas drauflegen und mir etwas besseres kaufen - who knows =)
 
Wo seid ihr versichert?

Der Typ soll seinen Vertreter anrufen und der stellt ihm einen Check aus,unter oder bis 500 Euro haben die Vertreter freie Hand.

Vertseh das Problem nicht.

Meinem Jüngsten ist der fernseher gefallen,kurz den Vertreter angerufen und der kam vorbei und gab mir nen Check fertig.

Achso,ohne Rechnung! Hab ihm einen Quellekatalog hingelegt und da haben wir uns ein änliches Geräd rausgesucht,das hat ausgereicht.
 
Ich sprach nicht davon, den Hals auszutauschen, sondern von einer Reparatur des Bruches.
Den Bruch optisch zu kaschieren ist dann sicherlich das, was die Sache teuer machen würde.
Grundsätzlich kann man die reparierte [g=422]Gitarre[/g] hinterher wieder ganz normal benutzen. Auch wenn man den Bruch immer irgendwie sehen wird.
Warum soll man jetzt unbedingt eine [g=422]Gitarre[/g] wegschmeissen, die man mit wenigen Handgriffen wieder in ein spielbares instrument verwandeln kann.

Das mit der Versicherung ist ja dann noch eine völlig andere Sache.
 
Hi Biff,

normalerweise machen Versicherungen bei so einem geringen Wert keine Probleme. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, läßt du dir vom Gitarrenbauer bescheinigen, dass der Schaden nicht zu reparieren ist. Mit dem Gutachten und der Rechnung vom Store solltest du dann den Neuwert bekommen.

Grüße von Fugato
 
HipHopMacher schrieb:
Ich sprach nicht davon, den Hals auszutauschen, sondern von einer Reparatur des Bruches.
Den Bruch optisch zu kaschieren ist dann sicherlich das, was die Sache teuer machen würde.

Warum soll man jetzt unbedingt eine [g=422]Gitarre[/g] wegschmeissen, die man mit wenigen Handgriffen wieder in ein spielbares instrument verwandeln kann.

Hey HHMacher,

hier wird nix weggeschmissen, Holzleim und ne Schraubzwinge hab ich. Wenn ich die Kohle von der Versicherung habe, kann das Mädel die [g=422]Gitarre[/g] von mir repariert haben.

So, gute Nacht wünscht:
Euer Biff :rockguitar:
 
Hier nur mal als ein Richtwert für die Kosten der Reparatur. Ich würde da nicht selbst rumbasteln, außer Du hast schon Erfahrung mit sowas...
 
Umgang mit Versicherung:

Fotos mit Digicam machen und einsenden mit Beschreibung über den Vorfall
zusätzlich Reparaturkostenvoranschlag von Fachwerkstatt einholen und
mitschicken

jeden Schriftverkehr aufheben, alles schriftlich bestätigen lassen

wenn's eine neue [g=422]Gitarre[/g] gibt dann gilt "Abzug neu gegen alt", insofern
spielt das Alter der [g=422]Gitarre[/g] eine Rolle

wenn Versicherung sich weigert aus irgendeinem unberechtigten Grunde
nicht zu zahlen nicht locker lassen
(alles schon erlebt: mit Absage kam gleichzeitig ein Haufen Werbematerial
von der Versicherung - nach Androhung von Rechtsanwalt gings dann
plötzlich)

allerdings fällt mir gerade ein, daß es bei geliehenen Sachen Probleme
geben könnte, ob die Versicherung da überhaupt zahlt. Das mal
checken lassen in den Versicherungsbedingungen. Sonst muß die Tochter
selbst zahlen (wenn volljährig) oder der Vater.
 
Hi,

wollte in meiner Freizeit zwar nicht auch noch Rechtsrat erteilen, aber das hat mich doch gereizt:

Karaokenico hat mit seinem letzten Absatz recht; in allen Bedingungen zur privaten Haftpflichtversicherung gibt es einen Ausschluss für Schäden an geliehenen und gemieteten Sachen. Der Grund ist einfach und erschließt sich schon beim Lesen der Beiträge hier: Es wird zuviel Missbrauch mit der Haftpflichtversicherung getrieben.

Denkt bitte auch daran, dass Betrug Betrug ist und damit eine Straftat, auch wenn eine Versicherung betroffen ist. Die haben inzwischen entsprechende Ermittlungsabteilungen.

Bei kleineren Schäden unter 1000 EUR sind viele aber nach wie vor kulant, hier hilft oft, wenn der Versicherte sich bei seiner Gesellschaft/ bei seinem Vermittler meldet und sich für den Ersatz stark macht (wenn er nicht schon viele "Schäden" hatte...). Ersetzt wird grds. das, was gesetzlich geschuldet ist, d.h. es muss der Zustand wiederhergestellt werden, der vor dem Schadensereignis bestand (also der Wert ersetzt werden, den die [g=422]Gitarre[/g] vor dem Schaden hatte).

Ansonsten: Musikinstrumentenversicherung abschließen; dann ist das gute Stück auch auf Transporten, im Proberaum etc. versichert (und kostet für kleine Werte auch nur kleines Geld).

Ich hoffe, das konnte einiges kären,
bleibt sauber

Gruß
Bernd
 

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