Ghostreiter

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carlo67

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Kann man eigentlich seine Rechte an Texten verlieren, wenn man als Ghostwriter arbeitet (dh wenn man sich nicht selbst als Autor angibt) ?
 
Soweit ich weiß hat ein Ghostwirter grundsätzlich keine Rechte an einem Text, denn er wird ja dafür bezahlt, die Texte für eine andere Person zu schreiben.
 
Wie ? :-o Das ist doch trotzdem noch mein geistiges Eigentum, oder ?
 
Dein geistiges Eigentum mag es sein, aber die Nutzungsrechte trittst du als Ghostwriter logischerweise komplett ab, das heisst, der Verlag darf damit prinzipiell machen was er will.
Darum geht es ja als Ghostwriter. Du gibst dich ja als Person xy aus, es soll ja so wirken als hätte dieser das ganze geschrieben.
Ist (siehe Signatur) keine feststehende Tatsache was ich hier schreibe, aber was anderes kann ich mir dabei nicht wirklich vorstellen.
 
du trittst die rechte doch aber ab - das ist ja eben das prinzip des ghostwritings. das ist so, als ob du für die bepflanzung deines gartens nen gärtner engagierst: dem gehört ja dann auch nicht das, was da später wächst ;)

natürlich könntest du theoretsich rein vertraglich auch andere vereinbarungen treffen, aber wer würde dich denn schon als writer engagieren, wenn du sagst "o.k, aber ALLE rechte bleiben bei mir! Sie bekommen lediglich von der erstauflage 20% des gewinns! ab dann streich ich alles ein" oder wenn du sagen würdest "o.k, Sie dürfen das buch vermarkten und den gewinn behalten usw., aber ich behalte mir das recht vor, das buch selber ebenfalls zu drucken und zu verkaufen, oder vielleicht biete ich es auch kostenlos als download an! muhahahaar! "

so was würde doch kein verlag mitmachen. bei musik isses ja nicht anders: als band mit vertrag bei einem label darfst du dann erstmal auch nicht deine lieder parallel zum label selber noch verkaufen oder kostenlos anbieten, jedenfalls nicht ohne absprache.

idR. schreibst du entweder für nen pauschalbetrag oder vereinbarst eine beteiligung am gewinn. aber die rechte an sich hast du nicht mehr.
 
Zumindest könnte ich die Sachen beim Notar hinterlegen und wenns ein Hit würde sagen "Ich war das". Bei ner DB-Bio ist das ja auch was anderes, die hat ja nun keinen besonderen geistigen Wert und könnte auch von xy verfasst sein.
 
kannst du machen, nützt dir aber nix, da der Verlag mit Sicherheit eine Klausel einfügen wird, in dem er die Rechte übernimmt. Und dann nützt dir finanziell gesehen auch das Hinterlegen beim Notar nix, die Rechte bleiben beim Verlag.
Vielleicht kann Earl ja noch was genaueres zu den Rechten an sich sagen, da gibt es ja immer kleine aber feine Unterschiede bzgl geistiges Eigentum, Nutzungsrecht etc...
 
Du hast die Rechte vertraglich abgetreten...also nützt dir etwas was du beim Notar hinterlegst nich..
weil du kannst zwar schreien" Hier ich war es"...aber das Recht tritts du vorher schon ab damit etwas zu machen..
 
ich sage nur H.P. Lovecraft...
war zuerst auch ein Ghostwriter
 
Jau, und wäre er es geblieben, würde ihn heute kein Schwein kennen ^^
 
Moin carlo67,
Bist Du denn sicher das der Begriff Ghostwriter von Dir richtig gewählt ist, ansonsten wundert mich Deine Verwunderung.
Ein klassischer Ghostwriter liefert halt eine Auftragsarbeit ab, da war der Vergleich mit dem Gärtner schon nicht so ganz weit hergeholt ;)

Ich vermute Du schreibst Texte und überlässt sie anderen Musikern oder was auch immer. Das könnte dann schon ganz was anderes sein.

Vielleicht kannst Du mal präzisieren was Du genau machst. Vielleicht reden wir dann eher von Begriffen wie "Co-Autor", "Pseudonym" ect....
 

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