Ghosthack und andere Samples Lizenzrechte

Wenn ich in einem Song 16 Takte ein elbisch gesungenen female vocal Sample einsetze, dann habe ich trotzdem keinen Bock "Ghosthack" oder die Ghostwriter Urheber dahinter als Urheber anzugeben. Muss man kann man soll man?!

Wenn ich jetzt die Samplegesangsmelodie hinreichend Varipitche, verändere, dann bliebe noch das textliche Urheberrecht bzw. die Credits.
Ich kaufe mir aber eigentlich keine Vocalsamples um dann Ghosthack mit allen Konsequenzen als Miturheber zu haben. Stellt euch vor ich launche einen Welthit.

Da musst du auch niemanden nennen. Die Samples sind doch extra dafür freigegeben.
 
Wenn ich in einem Song 16 Takte ein elbisch gesungenen female vocal Sample einsetze, dann habe ich trotzdem keinen Bock "Ghosthack" oder die Ghostwriter Urheber dahinter als Urheber anzugeben. Muss man kann man soll man?!

Wenn ich jetzt die Samplegesangsmelodie hinreichend Varipitche, verändere, dann bliebe noch das textliche Urheberrecht bzw. die Credits.
Ich kaufe mir aber eigentlich keine Vocalsamples um dann Ghosthack mit allen Konsequenzen als Miturheber zu haben. Stellt euch vor ich launche einen Welthit.

Da musst du auch niemanden nennen. Die Samples sind doch extra dafür freigegeben.
Da fragst du Mal bspw. Ghosthack für seine Gesangssamples. Nie ganz eindeutige Antworten. Vielleicht wird er hier nochmals selbst was sagen. Die Auskünfte, die ich von ihm als Support erhalten habe waren unbefriedigend zweideutig.
 
Wenn du Ghosthack oder die Sängerin (wer auch immer das ist, da müsstest du ja regelrecht nachforschen) in den Urheberrechten mit aufzählen müsstest, würde das ganz eindeutig in dem Lizenztext stehen.

Der Standarttext oben sagt zweifelsfrei wie bei jeder anderen Sampleschmiede auch, dass du damit machen kannst was du willst, es sei denn du machst Material für ein eigenes Samplepack oder Sampler draus oder gibst die Samples so wie sie sind an andere weiter. Das ist natürlich nicht erlaubt. Aber in jedem anderen musikalischen Kontext kannst du tun und lassen was du willst, ansonsten würde es dort stehen.
 
In den FAQ steht tatsächlich:
"No, there's no need to give us credit"
Ich weiß nicht, ob ich die Mails noch habe, da wurde das etwas anders kommuniziert.
Ich hatte damals gefragt, ob Ghosthack bzw. der Urheber der Gesangsmelodie eines Gesangssamples bzw. der Urheber der Lyrics desselben beim Distributor als Urheber anzugeben sind. Dies wurde nicht uneingeschränkt verneint!
Frage ist auch was unter "to credit" zu verstehen ist: Hinweis auf Urheberschaft im Sinne des UrhG oder bloßer Hinweis auf die Firma.
Ich meine im angloamerikanischen Sprachraum ist in diesen Kontext Credit eher der Urheber...
 
Ich zitiere ungern aus quasi privaten Mails, aber die ist von der Firma Ghosthack, das ist dann nochmals etwas anderes und ich denke viele sind davon betroffen. Ich will auch nochmals ein Lob loswerden, die Vocalsamples von Chris sind echt der Oberknaller, sie schmiegen sich echt toll in meine Musik, da wo ich sie gebraucht habe.
Toll ist auch, dass der Boss selbst antwortet. Auch wenn es für Unklarheit gesorgt hat.

Ghosthack kann ja hier zur weiteren Aufklärung beitragen. @Ghosthack schreibt sinngemäß, dass man Ghosthack als Urheber bei den Lyrics! angeben soll

Orignalschreiben
ENTFERNT

Also Ghosthack hebt eher auf die Lyrics als auf die Melodie ab, was natürlich urheberrechtlich inkonsequent ist. Dennoch ist es völlig unpraktisch, wenn man für die Acapellas, was auch immer die dann singen, Ghosthack als Urheber der Lyrics angeben müsste. Hinzukommt noch die Frage der Quantität, wenn es wegen mir 50 Sekunden gesungene Vocalsamples sind in einem 4 Minutenstück, dann hat es eine andere Qualität als bei 10 Sekunden in einem 4 Minutenstück.
Es blieb auch die Antwort offen, wer denn der natürliche Urheber ist.
Ich für meinen Teil gebe mich als Urheber an, weil ich genau das für den Sinn und Zweck halte, wenn ich Samples verwende, die ich verwenden darf - auch wenn das Urheberrecht in Deutschland zumindest, das anders sehen könnte. Urheberschaft kann man ja nicht verkaufen, aber eben das Nutzungsrecht.
Schwierig...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich zitiere ungern aus quasi privaten Mails, aber die ist von der Firma Ghosthack, das ist dann nochmals etwas anderes und ich denke viele sind davon betroffen. Ich will auch nochmals ein Lob loswerden, die Vocalsamples von Chris sind echt der Oberknaller, sie schmiegen sich echt toll in meine Musik, da wo ich sie gebraucht habe.
Toll ist auch, dass der Boss selbst antwortet. Auch wenn es für Unklarheit gesorgt hat.


Also Ghosthack hebt eher auf die Lyrics als auf die Melodie ab, was natürlich urheberrechtlich inkonsequent ist. Dennoch ist es völlig unpraktisch, wenn man für die Acapellas, was auch immer die dann singen, Ghosthack als Urheber der Lyrics angeben müsste. Hinzukommt noch die Frage der Quantität, wenn es wegen mir 50 Sekunden gesungene Vocalsamples sind in einem 4 Minutenstück, dann hat es eine andere Qualität als bei 10 Sekunden in einem 4 Minutenstück.
Es blieb auch die Antwort offen, wer denn der natürliche Urheber ist.
Ich für meinen Teil gebe mich als Urheber an, weil ich genau das für den Sinn und Zweck halte, wenn ich Samples verwende, die ich verwenden darf - auch wenn das Urheberrecht in Deutschland zumindest, das anders sehen könnte. Urheberschaft kann man ja nicht verkaufen, aber eben das Nutzungsrecht.
Schwierig...

Was da steht, ist leider nicht hilfreich. Es führt sogar zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit.


In einer idealen Welt müsste es so ablaufen:


1. Wir haben z.B. zwei Urheber (das können nur natürliche Personen sein), eine schreibt die Musik und mischt, die andere schreibt die Lyrics und die Gesangsmelodie. Wir unterstellen, dass Musik, Lyrics und Gesangsmelodie im Zweifel Werke i.S.d. Urheberrechts sind und ignorieren mal das Themenfeld Miturheberschaft.

2. Die Urheber möchten ihr Werk über eine Sampleschmiede vermarkten. Dazu sollten sie folgendes tun:

Der Schmiede die exklusiven, zeitlich und territorial unbeschränkten Nutzungsrechte, inkl. der Befugnis, das Werk in allen erdenklichen Ausprägungen und Formaten zu nutzen, senden, usw. sowie das Recht der Unterlizenzierung übertragen. Zweitens müssten sie unbedingt auf das Recht, als Urheber genannt zu werden, verzichten.

Denn in diesem Fall hat die Schmiede erst die Möglichkeit, dem Enduser ein Produkt zu liefern, das frei von Rechten Dritter ist und ihm v.a. die Pflicht abnimmt, den Urheber zu benennen. Diese Pflicht besteht - soweit sie nicht abbedungen ist - selbst dann, wenn man die Nutzungsrechte selbst ordnungsgemäß eingeräumt bekommen hat.

3. Die Schmiede muss nun in ihrer EULA regeln, dass der Enduser an der Software ein einfaches Nutzungsrecht erhält und dass er damit Songs schreiben und vermarkten kann. Was er nicht soll, ist in die "Core-Programmierung" eingreifen, also Re-/Dis- Assembling oder Reverse Engineering usw.

Die Schmiede muss dem User klarmachen, dass die Software frei von Rechten Dritter ist und dass sie den User freistellen wird, soweit Dritte diesen (berechtigt) in Anspruch nehmen.

Es sollte idealerweise der Hinweis erfolgen, dass eine Urhebernennung oder Nennung der Schmiede usw. nicht erforderlich ist.


Ich meine, im Ernst, wo kommen wir denn da hin?! Ich kaufe ein kommerzielles Produkt und muss dann fürchten, von irgendwelchen Heinis abgemahnt zu werden, nur weil ich nicht im Netz gesucht habe, wer den einen Jodler hingelegt hat? Kann nicht sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zumindest Namen könnte man retuschieren.
 
Erledigt.
 
Was der Dir schreibt, sollte wörtlich nicht in einem Forum landen..
Ich habe es mir lange überlegt, da es ja quasi eine Deviation von dern eigentlichen Lizenzbedingungen darstellt, was er mir schreibt und sicher viele mutmaßlich Samples von ihm einsetzen, hat das mutmaßlich auch öffentliches Interesse.
Habe jetzt aber den Screenshot rausgenommen, dass die Antwort so von ihm kam, und wer hinter Ghosthack steckt, ist ja evident und man darf dies sicher auch der Firma zuordnen können.

In der Tat könnte diese Auffassung zu Riesencredits führen.

Dennoch @muffy bleibt die Frage, ob dieses Problem überhaupt lösbar ist. Ich vergleich es immer mit der Adoption. Die biologische Vaterschaft kann man nie ablegen. Es gibt nur einen biologischen Vater oder Urheber. Frage ist halt wie das dann operativ abläuft. Nehmen wir an, die Idealgeschichte findet so statt, wie von dir angeführt, dann könnte eine User, wenn ich meiner Argumentation hier folge, der einen Song nur mit Samples für Vocals macht, den Rest brav mit seinen VSti, eigentlich bei Musik und Text für den Song so gut wie nichts eintragen: Text garnichts, bei der Musik müsste man über die Schöpfungshöhe des Arrangements debattieren, signifikant ist meistens natürlich die Melodie. Würden dann so aussehen:
Musik: 90% Ghosthack 10% Mazze und beim Text: 100% Ghosthack

Das kann aber denktechnisch nicht das Ergebnis von SAmplelibraries sein, die man mehr oder weniger einsetzt.
 
Die biologische Vaterschaft kann man nie ablegen. Es gibt nur einen biologischen Vater oder Urheber.

Richtig, der U bleibt der U, aber er kann unter "Selbstaufgabe" (fast) alle Rechte übertragen, dass er nicht mehr rankommt. Ich würde die Gesangssamples eher auch als Instrument sehen, nicht unbedingt als Lyrics, denen man Credits geben müsste, als nicht rechtlich, sondern von der Funktionalität her.

Bei den Toontrack Drums schreibt man ja auch nicht: Music: Mazze, Drummer: Sean Reinert, Engineer: Scott Burns, Morissound Studios - sondern gar nichts. Weil DIE das für die geklärt haben.
 
Die biologische Vaterschaft kann man nie ablegen. Es gibt nur einen biologischen Vater oder Urheber.

Richtig, der U bleibt der U, aber er kann unter "Selbstaufgabe" (fast) alle Rechte übertragen, dass er nicht mehr rankommt. Ich würde die Gesangssamples eher auch als Instrument sehen, nicht unbedingt als Lyrics, denen man Credits geben müsste, als nicht rechtlich, sondern von der Funktionalität her.

Bei den Toontrack Drums schreibt man ja auch nicht: Music: Mazze, Drummer: Sean Reinert, Engineer: Scott Burns, Morissound Studios - sondern gar nichts. Weil DIE das für die geklärt haben.
Ich lege es mal teleologisch aus.
Die Gefahr, dass ich eine Welthit schreibe ist gering, einen potenziellen Anwalt zu meiner Verteidigung kenne ich dann schon...
Und ich muss nochmals betonen, das gebietet die Ehre, dass ich nicht der reine Sampleschubser bin. Gerade bei meinem aktuellen Zeug bietet es sich halt an, diese geilen entrückten Voices einzusetzen, wobei ich auch viel dafür tue, dass oft von der Melodie nur wenig übrig bleibt, es lebe Varipitch.
 
Ich erinnere mich an einen Producer, der das professionell macht. Der hat sich von einem großen Anbieter Samples gekauft und hat die in einer Produktion verwendet. Nach dem Hochladen wurde es sofort geclaimt und die Kohle war futsch.
Das Bericht darüber ist zu sehen im Internet
Link?
Was für Samples hat er denn verwendet? Waren es Melodien Loops von Magix oder One Shot Samples wie Kickdrum, Snare, Hihat usw? Ich frage mich, welcher Hersteller seine Kickdrum im Kontext zum Gesamtwerk so raushören kann. Die dazu nachträglich meist editiert oder mit Effekten versehen sind
 

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