Gewerbeschein, um CDs online zu verkaufen?

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Rossini

Rossini

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Hallo Community,

diese Frage ist gestern Nacht im [g=94]Feedback[/g]-Forum entstanden, jetzt möchte ich sie nocheinmal hier im richtigen Forum stellen und hoffe auf hilfreiche Antworten ;)

BRauche ich zwamgsweise einen Gewerbeschein, um eine Produktion (z. B. übers Netz) zu verkaufen? Randolph, der Kollege aus der [g=94]Feedback[/g]-Ecke, schrieb, dass sein Steuerberater gesagt hatte, dass dies bei einer kleine´bn Stückzahl (1 CD pro Woche) nicht nötig ist. Was meint ihr? Vorausgesetzt das stimmt, bis zu welcher Stückzahl ist dies vertretbar? Ich dachte, ich muss auf jeden Scheiß, den ich verkaufe, grundsätzlich meine Mehrwertsteuern zahlen, nur wenn ich im Jahr unter 16.000 EUR komme, muss ich keinen Einkommensteuer abtreten.

Als freier Journalist muss ich auch für jeden Artikel, den ich bezahlt bekomme, brav eine Rechnung stellen und diese bei Finanzamt einreichen. Könnt ihr mir helfen?

Viele nDank,

ROSSINI ;)
 
Ob du eine Gewerbeschein brauchst hängt nicht unbedingt von der Stückzahl ab. Wichtiger ist ob du die CD`s ausschließlich zum Verkauf produzierst oder ob du Sie erst selber hörst und dann später privat Verkaufst. Wenn du deine "alten" CD`s privat verkaufst brauchst du keinen Gewerbeschein und dann mußt du auch keine Abgaben abführen.
Wäre eine Maßnahme.

Ansonsten kommst du um einen GS nicht rum !!
 
hi rossi :)

ich selbst hatte vor jahren auch mal ein gewerbeschein für den verkauf von CD´s.

es lohnt nicht ! du müsstest so eine menge verkaufen, das sich der aufwand mit
dem finanzamt und steuerberater lohnt.

meldest du ein GS an und verkaufst nicht genug - kann es unter umständen auch
als liebhaberei vom finanzamt betitelt werden und dann kannste dein GS abmelden, aber 5 jahre ( falls gerätschaften zur CD produzierung als steuerabzug geltend gemacht wurden ) diese dann abschreiben - was heisst du musst 5 jahre lang mit dem finanzamt dich rumärgern und die kosten für den steuerberater sind happig !

ich kann da ein lied von singen !

also kurzer schluss - verkaufst du nicht eine grosse menge so das du monatlich 2000,- verdienst lohnt sich der aufwand nicht - meine meinung ( erfahrung ).

ich werde in naher zukunft auch meine CD´s verkaufen, allerdings ohne gewerbeschein.
ich werde sie gegen eine spende weggeben.
und wenn ich im monat 5 cd´s verkaufe ( schön wäre es ) glaub nicht das man dafür belangt werden kann.

ein finanzbeamter sagte mir ( weiß es nicht mehr ganz genau ) wenn du selber der künstler bist und eine geringe menge an cd´s verkaufts, du keinen GS benötigst.

aber ohne gewähr ! :D

gruss micha
 
Hi Micha !!

Das mit der Spende ist eine Saugute Idee :D

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Ich habe jetzt im Internet mal genau nachgelesen.

Sobald du selber als Verkäufer tätig wirst (dazu zählen keine Zeitungsinserate, eBay usw denn das läuft ja dann über zweite) benötigt man einen Gewerbeschein.
Egal worüber das läuft und wieviel du verkaufst, denn sonst könnte ich mich auch in die Straße stellen und dort meine CD´s verkaufen, was aber rechtlich ohne Gewerbeschein nicht möglich ist. Es geht allein um die Sachlage das du selber als Verkäufer in Kraft trittst.
Dazu zählt auch der Verkauf im Internet.
So sieht die Sachlage aus.

Dennoch denke ich auch das es kaum eine Sau interessiert wenn man 4-5 CD´s im Monat verkauft.
 
...mhh ja ...illegal solls ja nicht sein.

und mit der spende... ich weiss auch nicht ob das legal ist.

aber bei den mengen an CD´s die wir mal verkaufen lohnt sich der aufwand mit dem
gewerbeschein nicht!

hat man zum schluss nur unkosten und das konto im minus.

idee: ich verkauf deine und du meine ?! :D

gruss mypan
 
hi rossi


wäre doch legal oder ? :D

du schenkst mir 50 von deinen CD´s und ich dir 50 von meinen.

jeder verkauft dann seine geschenkten bei ebay oder woanders :D

wäre doch legal ;) :D

wenn das Earl tea Grey liest macht er mich nen kopp kürzer :D

micha
 
Obwohl ich hier nicht den Experten geben kann und will, möchte ich mal kurz was einwerfen:

Hierr werden drei Sachen bunt durcheinandergewürfelt:

- Gewerbeanmeldung,
- Einkommensteuer,
- Umsatzsteuer.

Die drei Sachen sind voneinander weitestgehend unabhängig
und sollten daher hier auch getrennt betrachtet werden.
 
Na bei eBay kannst du deine CD´s so oder so verkaufen wenn ich das richtig verstanden habe.
Es ging ja nur darum das es über zweite (mit Gewerbeschein also eBay und Co) verkauft werden muß.
Ich blick da bald gar nicht mehr durch .....

Sche**** Gesetze da :D
 
Moin,
ist eigentlich recht easy. Man kann immer ein Gewerbe als "Nebenberuf" angeben, z.B. als Musiker. Das Finanzamt ist in solchen Fällen nicht ganz so sträng.
Dann gibst du einfach beim Lohnsteuerjahresausgleich bei "Einkünfte aus selbstständigen Tätigkeiten" deinen Gewinn ein.
Das musst du dann natürlich versteuern, aber bist immer auf der sicheren Seite.
Musst dann nur für jede verkaufte CD MINDESTENS eine Quittung schreiben.

Ansonsten frag direkt beimn Finanzamt, da arbeiten auch nur Menschen und die werden dich nicht gleich fressen :D
 
Ich habe durch meine Selbstständigkeit zwei grundliegende Erfahrungen mit dem Finanzamt gemacht. Erstens:
popsta schrieb:
Ansonsten frag direkt beimn Finanzamt, da arbeiten auch nur Menschen und die werden dich nicht gleich fressen :D
- - - - - -

Und zweitens: Bei "Ein-Mann-Musik-Betrieben" haben die meistens ein "verständnisvolles Lächeln", wenn man sie nach Finanzproblemen fragt, bei denen es um jeweils ein paar Hundert Euro, also Kleingeld, geht. Ich will es nicht zu sehr charakterisieren, aber die sind da ziemlich locker, solange es nicht um richtig viel Asche geht. - Und bei Musikern wissen die meist schon...

...Bei mir ist das immer so, wenn ich da aufkreuze und eine Frage habe: Erstmal ein prüfender Blick: 'Lebt er noch? - interessant', - dann ein prüfender Blick 'oha, die Klamotten hat er schon wieder seit Wochen an, der arme Kauz. Abgenommen hat er auch schon wieder', - und dann mit einem freundlichen, verständnisvollen Lächeln "Na, wie kann ich Ihnen diesmal Helfen? - Sie sind doch der Songwriter, hm?' (Ich bin offenbar der einzige Songwriter, der über diese Geschäfsstelle gemeldet ist). - Will sagen: Die wissen, dass mit CD-Verkäufen normalerweise nicht viel Geld geht. Daher sind die da relativ entspannt.
- - - - - - - - - - - -

Ich weiss leider nicht, wie "Liebhaberei" bei denen definiert wird. Danach müsste man die mal Fragen. Eventuell sagen die schon beim ersten Anruf "Ach komm, Junge, lass stecken den Gewerbeschein. Der Aufwand lohnt sich auch für uns nicht..."

Einfach mal durchklingeln und den speziellen Fall beschreiben.

Grüße
Nils
 
@popsta und nilssternel:

Das sind ja recht gute Neuigkeiten... ;)
 
hi,

darthfader hat die 3 bereiche, um die es bei dem Verkauf von CDs geht, schon angegeben.

1. Gewerbeschein: Den benötigt man, wenn man die Absicht hat, auf Dauer mit seiner Tätigkeit Gewinn zu machen. Gewinn heißt aber, dass nach Abzug der Kosten unter dem Strich noch ein Guthaben verbleibt. Mit anderen Worten: Wer für sein Hobby regelmäßig mehr ausgibt als einnimmt und seine CDs mehr so für sein Ego, aus Liebe zur Musik oder so verkauft und die Einnahmen aus dem Verkauf stets geringer sind als die Kosten, na dann ist es Liebhaberei. Das FA interessiert sich ja eh mehr für die Leute, die Gewinne machen, als die, die ständig Verluste einfahren ;)

Man kann aber ein (Neben-)Gewerbe betreiben und damit klein anfangen, ohne gleich einen Steuerberater zu haben. Die Einnahme/Ausgabenrechnung und Erklärungen ggü dem FA kann man anfangs auch selber machen, und das FA hilft bei konkreten Fragen gerne weiter, meine Erfahrung.

2. Einkommensteuer: CD-Verkauf ist eine selbständige Tätigkeit. Da gilt dasselbe wie oben: Wenn nach Abzug der Kosten überhaupt kein Gewinn übrigbleibt, dann kann auch kein Gewinn versteuert werden. Im Gegenteil wären Verluste ja auf andere Einkommensarten anrechenbar. Bei Liebhaberei sollte man natürlich keine Verluste angeben, klar. :D

3. Umsatzsteuerpflicht: Folgt bei Gewerbeanmeldung automatisch. Auch bei Freiberuflern. Die genauen Voraussetzungen weiß ich nicht, da solltest Du auf jeden Fall das FA konsultieren.

Gruß Rainer
 
3. Umsatzsteuerpflicht: Folgt bei Gewerbeanmeldung automatisch. Auch bei Freiberuflern. Die genauen Voraussetzungen weiß ich nicht, da solltest Du auf jeden Fall das FA konsultieren.

nope, folgt nicht automatisch. Wenn du dich z.B. als Einzelunternehmer anmeldest, kannst du dich als "Kleinunternehmer" anmelden. Wenn du einen geringern Jahresumsatz als 17.000 zerquetschte Euro hast, musst du keine Umsatzsteuer anmelden, ausweisen, darfst aber auch keine Umsatzsteuer absetzen / abrechnen.

Hier gibts detaillierte Infos zum "Kleinunternehmer":

http://www.steuerlexikon-online.de/Kleinunternehmerregelung.html
http://www.traum-projekt.com/html/traum-start/umsatzsteuer/umsatzsteuer-teil2.php
http://www.steuernetz.de/spezial/umsatz/umsatz005.html

Du machst dann alles netto, schreibst auf deine Rechnungen dann explizit "netto" und am Besten noch den Paragraphen, der den Kleinunternehmer betrifft im Gesetzbuch, dazu.
Hab ich 2 Jahre lang so gemacht. No Problemo. Grade für "Hobby Webmaster" oder "Ich reparier ein paar PCs" oder "ich hab nen Internetshop wo ich alleine ein paar CDs verkauf" ist das ne gute Sache.
Du musst nur einmal im Jahr eine Gewinn-Überschuss-Rechnung machen (Gewinn gegen Verluste darlegen, nur grob, keine Details), die du zu deiner normalen Einkommensteuererklärung dazu packst und fertisch.
Wenn du dann allerdings 3 Jahre lang nur miese im tausender Bereich machst, wird dir logischerweise dein Gewerbe gecancelt.
 

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