Hallo.
erstmal zum LC:
Also das stimmt. Im Grunde müsste man schon eine erste Pressung vorweisen. Aber: ein persönliches Gespärch mit der GVL ergab, dass man auch "Eigenherstellung" angeben kann. Dazu möchten Sie dann - neben einem Belegexemplar pro erschienenen Titel - eine Abrechnung der Materialkosten (Bsp: 1000 Rohlinge, Papier, etc... das alles sollte natürlich zeitnah ausgestellt sein). Mir wurde die Auskunft erteilt, dass man als Eigenhersteller nicht zwingend "pressen", sondern "brennen" kann. Ich habe gesagt, dass ich ja eh nur wenige hundert mache, da die meisten überwiegend zur Bemusterung genutzt werden.
Bei Verkaufsstellen:
Es reicht, wenn Du zum einen "Eigenvertrieb" angibst und noch Internetstellen nennst. "Internet" ist eine von der GVL anerkannte Verkaufsstelle. ABer: mir wurde mitgeteilt, dass mehrere Internet-Adressen vorhanden sein sollten (bei mir sind's jetzt vier...da kann man ja mal mit'n paar kumpels drüber sprechen...
Ich habe neben einer eigenen Internetseite noch zwei gewerbliche Betriebe im Bekanntenkreis im Bereich Multi-Media-Design u. ä.... die haben meine Waren mit in einem speziellen Web-Shop mit angeboten. Somit ist dies eine Verkaufsstelle.
Für die erste Pressung (falls Du eine machen lässt, also extern) würde dir die GVL LC-Aufkleber schicken, damit Du die bereits gepressten CDs mit einem LC versehen kannst.
Hinsichtlich Eigenherstellung:
Da muss man die GVL überzeugen. Also mal eben 'n Rohling gebrannt, der nach nix aussieht, geht nur als "CD-R" bzw. "Weiss-pressung" o. ä. bei denen durch und dies würde nicht reichen.
Wenn Du aber wie gesagt Rechnungen für Materialkosten (in o. g. Höhe z. B.) vorweisen kannst und dir die mühe machst, wirklich qualitativ sehr gute CDs eigen herzustellen, dann dürfte es reichen.
ich bin bereits gerade dabei. habe aber wie gesagt persnölich mit der GVL telefoniert und bin den Wahrnehmungsvertrag durchgegangen.
Dazu kommt noch -glücklicherweise- dass ich einen weiteren LC von jemand anderen abgetreten bekommen. Dieser hat den LC (er hatte drei) gekündigt und gleichzeitig an mich abgetreten. Die GVL möchte neben dem Abtretungsdokument lediglich den Wahrnehmungsvertrag ohne etwaige nachweise (Verträge, Belegexemplar etc.), weil es den LC ja bereits gibt und sie grds. dann von vorhandenen bzw. geplanten VÖs ausgehen.
--> Ich wollte jedoch meinen "eigenen" noch haben. denn wie ich schon mal schrieb: hat eine LC-Nummer einmal einen festen Namen bei der GVL kann man' s in sich nicht ändern (Festgelegter Code = festgelegter Name).
Die Sachen liegen alle bei der GVL jetzt bzw. einiges geht noch raus in den nächsten Tagen. Habe wie gesagt alles telefonisch nochmal erörtert und habe echt nette Tips bekommen.
Dein Gewerbe muss übrigens "Vertrieb von Tonträgern" oder "Herstellung von Tonträgern" etc. beinhalten. musikproduktion etc. reicht nicht aus (wobei: mein Gewerbe läuft auf beides: Musikproduktion , Vertrieb von Tonträgern).
Bezüglich Steuernummer:
stimmt. Wenn Du UST anmeldest, bekommst Du eine USt-ID.
Aber (so bei uns hier): bei dem Gewerbe bekommst Du eh eine eigene St-Nr. nur für das Gewerbe.
Ich habe da nochmal nachgefragt. Fragte, ob ich denn nicht meine alte St.-Nr (die ich also auch ansonsten für meine Haupt-Einkünfte habe) nehme? hier wurde mir mitgeteilt, dass ich auf jedenFall eine neue , zusätzlich Steuernummer bekomme.
Bei mir ist noch der Fall:
ich bin noch Mitglied in einer vierköpfigen Band (GbR), die auf jeden Fall USt-plfichtig ist, da wir eindeutig über'n Satz von 17.500,- EUR pro jahr. Aus den dahergehenden gigs (Radio, TV, live) hatte ich einkünfte, logo, also quasi mein Viertel. Dies wird aber wieder bei einem anderen Finanzamt geführt und diese GBR-Klamotte wird von einem Steruerberater, der quartalsmäßig bezahlt wird, bearbeitet.
Hauptberuflich bin ich im Beamtentum (von Mucke kannze ja nicht leben

) Durch das Produzieren, Remixen etc. und den guten kontakten (Redakteure etc.) bin ich schon länger zur Idee gekommen, das mit dem eigenen Label durchzuführen. aber:
ich würde mich nie mit einem "richtig großen" label oder mit Labeln, die es dick aufziehen vergleichen.
Mir geht es darum, dass ich einige Stücke an entsprechende Stellen bemustern kann. Dass es ein Minus-geschäft erstmal ist, ist mir schon klar. Aber meine Kontakte geben mir eine große Chance, dass meine Bemusterungen zu einem gewissen kleineren Erfolg führen können (z. B. airplays). Und ergänzend werden natürlcih die CDs im Web angeboten. klar... denn wenn man nicht im Laden steht, muss man schon sehen, dass man irgendwo auch physikalisch die Möglichkeit gibt, di eTonträger anzubieten. Auch wenn sie erstmal keiner (vielleicht auch nie) einer kauft: im Angebot müssen sie sein.
Ach ja, noch was anderes am Rande:
Viele meinen, ein EAN-Strichcode wäre "Pflicht".
Kostet für so kleine unernehmer ca. 200,- im Jahr plus Steuer. also machbar. Aber:
was bringts? klar...sieht "professioneller" aus.
Aber den code braucht man allerdings wenn man z. b. bei Amazon gelistet werdne will (die auf z. B. mediapool.cd, jtv.de etc. zurückgreifen)--> Da ist EAN Plficht. Wnen Du nur über Internet oder bei Gigs vertickst, dann interessiert ein EAN-Code nicht. Auch nicht einen Radioredakteur.
Rein vom image überleg ich ob ich's doch mach...aber wie gesagt:
Wenn das Ding eh nicht im handel draussen erhältlich ist, dann juckt's keinen.
Mir sind wie gesagt die Bemusterungen am wichtigsten. Mich juckt's herzlich wenig, wenn's nicht läuft, da ich ja nicht davon lebe und es auch nicht unbedingt vorhabe. Wenn ich 'ne Chance wittere, dann versuch ich sie wahrzunehmen.
ach ja, nochmal zum Labelcode:
GVL möchte übrigens auch Verträge über alle jeweiligen Titel (also alle mitwirkenden...Künstler oder bandübernahmevertrag, Vereinbarungne etc..)
So, das war's erstmal
Gruß
Forry