Gewerbename bei Labelgründung

Becks

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Hallo,

ich habe eine Frage zum Thema Gewerbeanmeldung und zwar:

Wie lautet die korrekte Bezeichnung für ein label?? Also im Gewerbeschein muss ja die Art des Gewerbes angegeben werden und da gibt es doch bestimmt eine spezielle Bezeichnung für ein Label, also "Gewerbe zur Tonträgerherstellung" oder sowas, weiß das vielleicht einer von euch?

Wäre toll wenn mir einer helfen könnte. Danke
 
Kann mir keiner helfen????????? Bitttteeeee :)
 
Hi Becks,

falls das hier keiner weiss...ruf doch mal bei der IHK an. Die beraten dich kostenlos und können Dir auf jeden Fall weiterhelfen.

gruß robert
 
Gut das werde ich mal machen, Danke.
 
Hm...

brauchh man den überhaupt eine Gewerbeanmeldung für ein Label? Label heisst doch lediglich Aufdruck oder Etikett.
Kann man als Künstler nicht ein Label zum Vertrieb seiner Musik Gründen und dann die Einnahmen über die Einkommenssteuererklärung abrechnen??

Majors haben doch auch tausende Unterlabel, glaube nicht das die für Jedes eine eigene Firma mit UST ID usw laufen haben.

Gegensätzliche Meinungen erwünsch, dass war jetzt nur so ein Gedanke. :D


mfg
Zap
 
Hi,

also soweit ich weiss, braucht man für fast alles ne Gewerbeanmeldung.

Die einzige Ausnahme, die ich kenne ist der freischaffende Künstler.

So könnte man auch seine eigenen CD´s vertreiben, aber dann ohne Labelcode (glaub ich zumindest)

gruß Robert
 
Ein nicht kommerzielles Label wäre ne ziemlich exotische Erscheinung... Glaub nicht, dass das Finanzamt da mitmacht. Umsatzsteuerpflicht sollte auch nicht vergessen werden....

Gruß Rainer
 
@ZapmAn

Ein Label heißt zwar auch Aufdruck :), ja. Aber man darf nicht vergessen, dass dies eine umgangsprachlich verwendete Anglizisme ist. Wir sprechen eigentlich von einem Vertriebsunternehmen (ugs. Plattenfirma / Plattenlabel / etc.). Du kannst auch von einem Verlag sprechen. Dabei muss allerdings zwischen Vertrieb und Verlag unterschieden werden (während Roadrunner Records in meinem obigen Vergleich ein Verlag wäre, ist SPV ein Vertrieb). Das heißt, da wird nicht nur eine Umsatzsteuer fällig, da kommen noch andere Dinge auf einen zu.

Allerdings ergibt es in der heutigen Finanzdepression ohnehin nicht viel Sinn, ein eigenes Label zu Gründen, weil in diesen kleinen Kategorien am Ende nicht mehr viel bleibt, wenn überhaupt etwas bleibt...
 
Hi,

noch eine kleine Anmerkung. Umsatzsteurepflicht ist nicht zwingend. Bei Gewerbeneuanmeldung kann mindestens im ersten Jahr verzichtet werden. Steht soweit
ich weiss auch auf der Gewerbeanmeldung als Ankreuzkästchen. In den darauffolgenden Jahren kommt es auf den Umsatz vom Vorjahr an. Du solltest Dir gut überlegen, ob Du Umsatzsteuer ankreuzt oder nicht. Wenn nicht musst Du halt keine nehmen, was sich natürlich auf den Endpreis deines Produktes auswirkt. Und Du hast den ganzen Umsatzsteuer-Stress mit dem Finanzamt nicht. Allerdings kannst Du dann auch nicht die Umsatzsteuer auf Neuanschaffungen absetzen. Also gut überlegen, ob sich das mit der Umsatzsteuer für Dich lohnt oder nicht.

Und noch was kleines, falls Du es gleich mit Umsatzsteuer machst. Du solltest am Anfang vorsichtig sein mit dem Absetzten . Wenn Du auf Dauer keinen Gewinn machst gilt es für das Finanzamt als Hobby und du musst alle abgesetzten Umsatzsteuern ans FA nachzahlen. Also immer im Verhältnis bleiben. ;)

Ein Freund von mir hat mal ne Firma mit ein paar Kumpels gegründet und wollte einen Film drehen. Die haben wirklich alles abgesetzt sogar Jeans usw.

Den Film haben sie nie veröffentlicht. Ich wage zu bezweifeln, dass da jemals wirklich ein Film gedreht wurde :D

Irgendwann mussten sie dann die ganze Umsatzsteuer, die sie abgesetzt hatten zurückzahlen. Und das war ein ganzer Batzen.

gruß Robert
 
Hallo! Wenn Du ein Label im kleinen Umfang betreiben willst, dann mußt Du kein Gewerbe anmelden. Das macht erst ab einem bestimmten Umsatz oder einer Größe Sinn! Vorher kannst Du einfach mal loslegen.

Wenn dann alles professioneller werden sollte, empfiehlt sich in der Tat eine Gründerberatung (z.B. bei der IHK und auch Deinem Steuerberater!).

Wenn Du ein Einzelunternehmen hast (also Du alles alleine machst und keine GmbH oder OHG hast), kannst Du einen Phantasienamen wählen. Er darf nur nicht irreführend sein!


Bis dann,
schroedy_1
 
Wenn Du ein Einzelunternehmen hast (also Du alles alleine machst und keine GmbH oder OHG hast), kannst Du einen Phantasienamen wählen. Er darf nur nicht irreführend sein!

Stimmt bedingt, d.h. mit Ausnahme zweier Sachverhalte:

A. Der "bürgerliche Name" muß aus der "Firma" ersichtlich sein, zumindest auf dem Briefkopf, Verträgen etc.

B. Wenn Du den Phantasienamen allzusehr push'st und Deinen "bürgerlichen Namen" zu sehr in den Hintergrund drängst, wird der Tag kommen, an dem Dir jemand Geld überweist und als Zahlungsempfänger "SCHLAGMICHTOT RECORDS" statt "KLAUS-DIETER SCHULZE" angibt. Daraufhin wird das Geld mit einer gewissen, weit über 50% liegenden Wahrscheinlichkeit, von Deiner Bank mit dem Vermerk "Falscher Empfänger" zurückgeschickt.

In beiden Fällen spreche ich aus Erfahrung.

Liebe Grüße

CJ
 
Hi,

möchte CJ nochmal ausdrücklich zustimmen! Fantasienamen sind grundsätzlich Kapitalgesellschaften vorbehalten.
Ich empfinde es auch als sehr unseriös, wenn ich Post von irgendjemandem kriege, der mit irgendeiner großkotzigen Fantasiebezeichnung daherkommt, aber nicht mal seinen Namen auf dem Briefkopf stehen hat.

Gruß Rainer
 
Hi,

und wieder mal eine kleine Anmerkung von mir... :D

wenn Du einen Gewerbeschein hast, kannst Du auch als Einzelunternehmer einen Firmennamen führen. Die "Unternehmensform" nennt sich e.K. ( eingetragener Kaufmann ). Die wurde soweit ich weiss vor ca. 5 Jahren eingeführt. Wenn Du die Form wählst, dann kannst Du wie gesagt einen Firmennamen führen, der auch ins Handelsregister eingetragen wird / werden muss. Kostet natürlich zusätzlich Notargebühren und so um die 150 - 200 Euro für die eigentliche Eintragung beim Amtsgericht.

gruß Robert
 
@raven1276:

Sorry, aber in diesem Zusammenhang vergesst das mal ganz schnell wieder! Wenn man sich fragt, ob man ein Label als Hobby oder eventuell doch als Gewerbe machen will, dann ist alles, was mit dem Handelsregister zu tun hat, mindestens 5 Nummern zu groß! Erstens: e.K. ist eingetragener Kaufmann. Nix mehr mit Hobby. Zweitens: Kosten. Drittens: Doppelte Buchführung. Wer will denn gleich nen Buchhalter einstellen? Viertens: Pflicht zur Erstellung einer Bilanz für jedes Geschäftsjahr. Fällt mir jetzt spontan dazu ein. Und für die ganzen Kosten, die saich da aufhäufen, haftet man als e.K. natürlich persönlich mit dem ganzen Vermögen. Nein, das ist nichts für Anfänger.

Gruß Rainer
 
@earlgrey:

Hi, ich wollte lediglich anmerken bzw. richtigstellen , dass man auch als Einzelperson einen Firmennamen führen kann, wenn man unbedingt will.

Das mit der doppelten Buchführung stimmt allerdings nicht. Es reicht ein "Kassenbuch".
Und das mit der Haftung stimmt schon, doch auch als z.B. Gbr haftet man mit dem gesamten Privatvermögen.

Aber nichts desto trotz hast Du natürlich vollkommen Recht. Wenn man am überlegen ist, ob nun Hobby oder evt. Gewerbe sollte man ganz klein anfangen. Größer werden kann man immer...

gruß robert
 
Hi.
Bin in genau der gleichen Lage/Situation.
Erstmal "klein" anfangen. Größer geht immer, wie mein Vorredner schon sagte.

Also:
Gewerbeschein: ja (auch Minimal-Voraussetzung für Labelcode bei GVL)
USt: würd ich überlegen, erstmal nein

Ich hab letztens noch mit einer freundlichen Sachbearbeiterin beim Finanzamt gesprochen. Habe ihr die Situation erklärt (Labelgründung, Gewerbeanmeldung etc.. Umsatz ungewiß, geht eher um "die Form" -zwecks Labelcode-).

Also Tip:
erstmal keine USt. Klar, dann kann man nix absetzen. Aber man kommt auch nicht in die Pflicht, welche abzuführen. Absetzen hin oder her: klein anfangen...und hoffen, dass es größer wird :-

ansonsten: Kleinvieh macht...oder wie war das :) ??

Bezüglich des Namens:
Wenn Einzelgewerbe und kein Eintrag ins Handelsregister (also kein E.K., keine OHG, keine GmbH etc...), sondern "Einzelgewerbe" bzw. "GbR", dann kann man zwar mit Fantasienamen Werbung machen, aber: Rechnungen müssen immer den vollen Namen enthalten (z. b. Supergeil Records Fritz Meier oder Supgeil Records, Inh.: fritz Meier. Es geht wohl auch: Supergeil Records Fritz Meier Tonträger).

Dennoch:Der Fantasiename ist nirgendwo registriert (wobei: Mein Gewerbeamt wollte den Fantasienamen dennoch wissen, da sie dort die Gewerbeanmeldung dennoch auch unter den Fantasienamen abspeichern).

Wenn die Tonträger den Namen (also in meinem Bsp. Supgergeil Records) tragen sollen, so kannst Du das machen, zum einen:
der Labelcode (die LC-Nummer) erhält einen zugewiesenen Namen von der GVL (d.h: EIN Labelcode hat EINEN Namen...in sich lässt sich das nicht mehr ausstauschen. Ein Code hat immer den gleichen Namen).

Aber: der Name des LC ist dennoch noch nicht "Firmen"-name. Bei der GVL wird dieser Name dennoch als "Marke" gehandhabt (obwohl der name als Marke noch nicht eingetragen ist).

--> ist zu überlegen ob man zumindest das macht. nämlich den Namen des LC, z. B. Supergeil Records, beim deutschen Marken und Patenamt eintragen lässt. Einfache Wort bzw. einfache Wort/Bildmarke. kostet für den dt. Raum glaube ich aber immer noch 500 Flocken (bei den kosten bin ich mir nicht sicher, müsstest du mal nachschauen beim Patentamt).

So, das war's erstmal. bin mal gespannt, was noch so gepostet wird zu diesem Thema.
Gruß
Forry
 
Hi,
danke Forry für Deine Erklärungen, empfand ich als sehr aufmunternd für mich, denn ich befinde mich an ähnlicher Stelle und könnte manchmal verzweifeln.

Beispiel: Wie bekommt man einen Labelcode? Bei der GVL, ist schon klar, aber anscheinend erst ab der 2. CD, oder verstehe ich da etwas falsch? Bei einem Presswerk war folgendes zu lesen, Zitat:

"Um einen LC-Code beantragen zu können, muss bereits eine CD-Produktion gelaufen sein. Dazu verlangt die GVL ein Muster der Erstproduktion und die Rechnung des Presswerks (damit nicht jeder einen LC-Code beantragen kann, der dann nie vervielfältigt). Nachteil: Der LC-Code kann also erst ab der zweiten CD-Produktion verwendet werden.
Die GVL sendet außerdem ein Antragsformular, das der Antragsteller vollständig ausfüllen muss.
Dabei sind drei Verkaufsstellen für die CD zu benennen. Das heißt: der Antragsteller muss sich bereits vor Beantragung des LC-Codes über die Vertriebswege Gedanken machen." Zitat Ende.

Stimmt das?

Wie können denn solche Hürden genommen werden?

Da wir sehr viel Arbeit und Zeit in unsere eigene CD-Produktion(en) invstiert haben, lag der Gedanke nahe, ein eigenes Label zu gründen und darüberhinaus auch die Verlagsrechte (und Pflichten) selbst ausüben zu wollen, egal, wie klein der Betrieb sein würde und wie viel Arbeit das bedeuten würde. Also habe ich bereits ein Gewerbe als "Multimedia Produktion (Verlagswesen)" angemeldet, ohne "Firmennamen" oder "Label", noch. Letzteren versuche ich im Augenblick beim Patent- und Markenamt in München anzumelden bzw. registrieren zu lassen.

Kann ich, wenn das mit der Namensanmeldung geklappt hat, als "Label" auftreten? Mir ist einfach der "Akt" der Labelgründung immer noch etwas unergründlich.

Gruß
Plupi
 
1. Noch zum Thema eK (bin selber seit 3 Jahren, habe also schon alles durch...):

contra:

- kein Freibetrag bei der Gewerbesteuer (je nach Wohnort mehr oder weniger ein Thema)
- keine Befreiung und kein Freibetrag bei der IHK, selbst wenn kein Umsatz läuft

pro:

- seriöse(re)s Auftreten (man weiß, der Knabe meint es ernst)
- Bankkonto kann auf den Firmennamen lauten (war für mich damals der ausschlaggebende Grund, diese Form zu wählen)

@ EarlGrey

das mit Bilanz und doppelte BF ist m.E. nicht ganz richtig: Die Buchführungspflicht ergibt sich aus dem letzten gemeldeten Umsatz und nicht aus der HR-Eintragung. Aber egal, es hat sich so vieles geändert inzwischen...

<hr>

2. Thema Umsatzsteuer:

Was will man absetzen? Die ganze Studioausrüstung, Vertriebskosten etc. - sind das keine Kosten? Und darauf ist sicher die Umsatzsteuer, in dem Fall Mehrwertsteuer, angefallen. Oder kauft ihr nur von privat? (joke)

Bei zukünftigen Neuanschaffungen ist sicher das Thema Abschreibungen interessant:

- ihr kauft einen Pult für 10.000 plus MwSt, zahlt also 11.600. Das Geld ist ausgegeben.
- Ohne Umsatzsteuer habt ihr im ersten Jahr davon max. ein Fünftel, d.h. 2.320 als Kosten drin.
- Mit Umsatzsteuer: Die Vorsteuer wird sofort gezogen (1.600), vom Rest Abschreibung 1/5, d.h. 2.000 - sind wir bei 3.600. Stimmt's, Rainer?

Und last but not least:
IHR HABT KAUM CHANCEN AN EIN UNTERNEHMEN IRGENDWAS ZU VERKAUFEN, WENN KEINE UMSATZSTEUER DRIN IST!!!

Und the very last but definitely not the very least:
Ich weiß nicht, wie es euch geht, aber es widerstrebt mir, meie Steuernummer auf jede Rechnung zu schreiben. Um dies zu umgehen, beantragt man eine Umsatzsteuer-ID, dafür muß man aber auf die Umsatzsteuer optiert haben!

Liebe Grüße

CJ
 
Hallo.

erstmal zum LC:
Also das stimmt. Im Grunde müsste man schon eine erste Pressung vorweisen. Aber: ein persönliches Gespärch mit der GVL ergab, dass man auch "Eigenherstellung" angeben kann. Dazu möchten Sie dann - neben einem Belegexemplar pro erschienenen Titel - eine Abrechnung der Materialkosten (Bsp: 1000 Rohlinge, Papier, etc... das alles sollte natürlich zeitnah ausgestellt sein). Mir wurde die Auskunft erteilt, dass man als Eigenhersteller nicht zwingend "pressen", sondern "brennen" kann. Ich habe gesagt, dass ich ja eh nur wenige hundert mache, da die meisten überwiegend zur Bemusterung genutzt werden.

Bei Verkaufsstellen:
Es reicht, wenn Du zum einen "Eigenvertrieb" angibst und noch Internetstellen nennst. "Internet" ist eine von der GVL anerkannte Verkaufsstelle. ABer: mir wurde mitgeteilt, dass mehrere Internet-Adressen vorhanden sein sollten (bei mir sind's jetzt vier...da kann man ja mal mit'n paar kumpels drüber sprechen...:)

Ich habe neben einer eigenen Internetseite noch zwei gewerbliche Betriebe im Bekanntenkreis im Bereich Multi-Media-Design u. ä.... die haben meine Waren mit in einem speziellen Web-Shop mit angeboten. Somit ist dies eine Verkaufsstelle.

Für die erste Pressung (falls Du eine machen lässt, also extern) würde dir die GVL LC-Aufkleber schicken, damit Du die bereits gepressten CDs mit einem LC versehen kannst.

Hinsichtlich Eigenherstellung:
Da muss man die GVL überzeugen. Also mal eben 'n Rohling gebrannt, der nach nix aussieht, geht nur als "CD-R" bzw. "Weiss-pressung" o. ä. bei denen durch und dies würde nicht reichen.
Wenn Du aber wie gesagt Rechnungen für Materialkosten (in o. g. Höhe z. B.) vorweisen kannst und dir die mühe machst, wirklich qualitativ sehr gute CDs eigen herzustellen, dann dürfte es reichen.
ich bin bereits gerade dabei. habe aber wie gesagt persnölich mit der GVL telefoniert und bin den Wahrnehmungsvertrag durchgegangen.

Dazu kommt noch -glücklicherweise- dass ich einen weiteren LC von jemand anderen abgetreten bekommen. Dieser hat den LC (er hatte drei) gekündigt und gleichzeitig an mich abgetreten. Die GVL möchte neben dem Abtretungsdokument lediglich den Wahrnehmungsvertrag ohne etwaige nachweise (Verträge, Belegexemplar etc.), weil es den LC ja bereits gibt und sie grds. dann von vorhandenen bzw. geplanten VÖs ausgehen.

--> Ich wollte jedoch meinen "eigenen" noch haben. denn wie ich schon mal schrieb: hat eine LC-Nummer einmal einen festen Namen bei der GVL kann man' s in sich nicht ändern (Festgelegter Code = festgelegter Name).

Die Sachen liegen alle bei der GVL jetzt bzw. einiges geht noch raus in den nächsten Tagen. Habe wie gesagt alles telefonisch nochmal erörtert und habe echt nette Tips bekommen.

Dein Gewerbe muss übrigens "Vertrieb von Tonträgern" oder "Herstellung von Tonträgern" etc. beinhalten. musikproduktion etc. reicht nicht aus (wobei: mein Gewerbe läuft auf beides: Musikproduktion , Vertrieb von Tonträgern).

Bezüglich Steuernummer:
stimmt. Wenn Du UST anmeldest, bekommst Du eine USt-ID.

Aber (so bei uns hier): bei dem Gewerbe bekommst Du eh eine eigene St-Nr. nur für das Gewerbe.
Ich habe da nochmal nachgefragt. Fragte, ob ich denn nicht meine alte St.-Nr (die ich also auch ansonsten für meine Haupt-Einkünfte habe) nehme? hier wurde mir mitgeteilt, dass ich auf jedenFall eine neue , zusätzlich Steuernummer bekomme.

Bei mir ist noch der Fall:
ich bin noch Mitglied in einer vierköpfigen Band (GbR), die auf jeden Fall USt-plfichtig ist, da wir eindeutig über'n Satz von 17.500,- EUR pro jahr. Aus den dahergehenden gigs (Radio, TV, live) hatte ich einkünfte, logo, also quasi mein Viertel. Dies wird aber wieder bei einem anderen Finanzamt geführt und diese GBR-Klamotte wird von einem Steruerberater, der quartalsmäßig bezahlt wird, bearbeitet.

Hauptberuflich bin ich im Beamtentum (von Mucke kannze ja nicht leben :)) Durch das Produzieren, Remixen etc. und den guten kontakten (Redakteure etc.) bin ich schon länger zur Idee gekommen, das mit dem eigenen Label durchzuführen. aber:
ich würde mich nie mit einem "richtig großen" label oder mit Labeln, die es dick aufziehen vergleichen.

Mir geht es darum, dass ich einige Stücke an entsprechende Stellen bemustern kann. Dass es ein Minus-geschäft erstmal ist, ist mir schon klar. Aber meine Kontakte geben mir eine große Chance, dass meine Bemusterungen zu einem gewissen kleineren Erfolg führen können (z. B. airplays). Und ergänzend werden natürlcih die CDs im Web angeboten. klar... denn wenn man nicht im Laden steht, muss man schon sehen, dass man irgendwo auch physikalisch die Möglichkeit gibt, di eTonträger anzubieten. Auch wenn sie erstmal keiner (vielleicht auch nie) einer kauft: im Angebot müssen sie sein.

Ach ja, noch was anderes am Rande:
Viele meinen, ein EAN-Strichcode wäre "Pflicht".
Kostet für so kleine unernehmer ca. 200,- im Jahr plus Steuer. also machbar. Aber:
was bringts? klar...sieht "professioneller" aus.
Aber den code braucht man allerdings wenn man z. b. bei Amazon gelistet werdne will (die auf z. B. mediapool.cd, jtv.de etc. zurückgreifen)--> Da ist EAN Plficht. Wnen Du nur über Internet oder bei Gigs vertickst, dann interessiert ein EAN-Code nicht. Auch nicht einen Radioredakteur.
Rein vom image überleg ich ob ich's doch mach...aber wie gesagt:
Wenn das Ding eh nicht im handel draussen erhältlich ist, dann juckt's keinen.

Mir sind wie gesagt die Bemusterungen am wichtigsten. Mich juckt's herzlich wenig, wenn's nicht läuft, da ich ja nicht davon lebe und es auch nicht unbedingt vorhabe. Wenn ich 'ne Chance wittere, dann versuch ich sie wahrzunehmen.

ach ja, nochmal zum Labelcode:
GVL möchte übrigens auch Verträge über alle jeweiligen Titel (also alle mitwirkenden...Künstler oder bandübernahmevertrag, Vereinbarungne etc..)

So, das war's erstmal
Gruß
Forry
 
Wow Forry!
Deine Ausführungen sind die helle Freude für mich, wirklich hervorragend und außerordentlich hilfreich!!! Super! Herzlichen Dank! Das waren für mich die entscheidenden Hinweise um aus der "Falle" der von der GVL geforderten Erstveröffentlichung herauszukommen (die mich, wie Du dieser Reaktion entnehmen kannst, zutiefst bedrückte). :)

Meine Freude rührt daher, daß wir, das sind insges. so etwa 5 Musikerinnen und Musiker aus fast ebenso vielen Ländern seit knapp 7 Jahren ein "grenzenloses", internationales Musikprojekt auf die Beine zu stellen versuchen, das wir natürlich auch über die entsprechenden Medien der Öffentlichkeit vorstellen wollen. Nicht auszudenken, daß womöglich 7 Jahre Arbeit im Räderwerk formalistischer Regelwerke zu scheitern drohten...

Werde beizeiten berichten, was aus unserem Projekt geworden ist!

Nochmals herzlichen Dank!

Gruß
Plupi
 

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