gesetzliche Fragen zum Verkauf von Beats

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bujakakaka

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also leute es sieht folgender maßen aus.
ich hab ein paar meiner beats bei myspace online gestellt, hab auch schon prompt ein paar anfragen von künstlern bekommen die einige meiner beats kaufen wollen.
das hätte ich garnicht erwartet, und einer von ihnen bezahlt mich auch (hab die eigentlich nur für [g=94]feedback[/g] online gestellt)
die frage ist nun, kann ich das Geld ohne weiteres annehmen? oder komm ich da in gesetzliche schwierigkeiten??
viel geld kriege ich nicht, aber ich möchte sicher gehen das das gesetz mich nicht #### kann, hab schon ziemlich schlechte erfahrungen mit sachen gemacht wo man überhaupt nicht mit konsequenzen rechnet.
dann noch eine frage, ihr kennt das ja mit beats leasen und exklusive rechte.
ich habe einem der künstler für 2 meiner beats exclusive rechte versichert, heißt ich werde die beats nur deisem künstler schicken und nicht weiter rumreichen. frage ist, reicht das? oder muss ich auch hier irgendetwas gesetzlich anmelden oder sonstiges bevor ich sagen kann das er die exklusiv rechte hat?

wär euch echt richtig dankbar wenn ihr mir helfen könntet....

ach ja und nochwas, wenn das beatgeschäft gut läuft, ab wann und wo muss ich es dann als gewerbe anmelden? wenn ich vergesse das ganze anzumelden könnte es probleme geben oder?

anworten auch gerne an folgende email adresse schicken:
whopper90@hotmail.de

meine myspace seite fals ihr euch ein paar meiner beats reinziehen wollt:
myspace.com/bujakakaka
 
Hi bujakakaka,

Ich fange mal mit der 2. Frage an:

Wenn du dem Künstler die exklusiven Nutzungsrechte an deinen Beats zugesichert hast, habt ihr das vermutlich im Schriftverkehr via E-Mail festgelegt. Das reicht an sich aus. Die Urheberrechte (sofern du nichts gegenteiliges zugesichert hast) bleiben auf jeden Fall bei dir. Die Nutzungsrechte räumst du exklusiv diesem einen Künstler ein. Du solltest die Beats auch keinem anderen mehr zugänglich machen (weder gegen Bezahlung noch umsonst). Damit sollte das rechtlich geklärt sein.


Zur 1. Frage: Ich bin kein Fachmann, was Anmeldung von Gewerbe und Freibeträge etc. angeht und will hier keine Unwahrheiten verbreiten.
Such mal im Forum unter der Kategorie "Musikrecht & Finanzen". Es gibt schon einige Threads, die sich mit dem Thema beschäftigen. Da solltest du die nötigen Informationen bekommen können.

Gruß,
Archi
 
Nein, das ist kein meldepflichtiges bzw. genehmigungspflichtiges Gewerbe (im Sinne der Gewerbeordnung).
 
bujakakaka schrieb:
viel geld kriege ich nicht, aber ich möchte sicher gehen das das gesetz mich nicht #### kann, hab schon ziemlich schlechte erfahrungen mit sachen gemacht wo man überhaupt nicht mit konsequenzen rechnet.

Dann hast Du hoffentlich darauf geachtet, dass Deine Beats keine urheberrechtlich geschützten Samples enthalten.
 
ne das hatte nichts mit beats zu tun, aber einfach so ne sache wo man nicht denkt das das gesetz einen dafür kriegt
 
was sind denn genau samples, wenn ich irgendeinen teil eines song kopiere? oder reicht es schon wenn ich einen einzelnen ton verwende? das glaube ich kaum oder sonst würde das produzenten gewerbe den bach runter gehen:D
 
ungeklärte sample beats würde ich an deiner stelle nur als promotion benutzen, zumindestens nie öffentlich zum verkauf anpreisen. wenn du nen schreiben vom urheber bekommst und der dann 50000€ strafe fordert, dann schauste bestimmt dumm aus der wäsche oder nicht?
 
ambeatz schrieb:
ungeklärte sample beats würde ich an deiner stelle nur als promotion benutzen, zumindestens nie öffentlich zum verkauf anpreisen.

Gut, dass ambeatz nicht an deiner Stelle ist!
Die Nutzung ungeklärter Samples (ohne ausdrückliche Genehmigung ALLER Rechteinhaber) darfst du alleine zu Hause anhören. Du darfst sie überhaupt nicht der öffentlichkeit zugänglich machen, weder kostenpflichtig, noch kostenlos auf deiner eigenen Website (selbst wenn sie dort nur angehört und nicht runtergeladen werden können) oder irgendwo zu Promotion-Zwecken!

Wenn du näheres zur aktuellen Rechtslage im Sampling erfahren möchtest, such im Forum unter "BGH Urteil zum Samplen" (oder ähnlich).

Und die Argumentation über einen finanziellen Ruin des gesampelten Interpreten ist (wenn auch weit verbreitet) ein gefährlicher Ansatz und absolut ungültig. Die Gründe können zahlreich sein, warum ein Interpret es anderen untersagt, Auszüge seiner Werke zur Erschaffung eigener Werke zu verwenden.

Archi
 
Und wenn ich gekaufte Samples und Loops von Mutekki Media, Big Fish oder Best Service und andere Anbieter in meine Musik benutze, wie siehts da rechtlich/gesetzlich aus?

Danke!
 
darfste eig machen
aber wenn du melodien daraus verwendest ist das nich so dolle
überleg mal jemand hat genau die gleiche melodie daraus verwendet etc....
die one shot samples kannste beruhigt nehmen!
 
Asta6Stas schrieb:
Und wenn ich gekaufte Samples und Loops von Mutekki Media, Big Fish oder Best Service und andere Anbieter in meine Musik benutze, wie siehts da rechtlich/gesetzlich aus?

Danke!

Die Hersteller werben hier immer mit lizenzfreien Samples und Loops.
Worauf sich das "lizenzfrei" bezieht kann ich dir nicht sagen. Da ich aber von einem Fall gehört habe, dass jemand mit seiner Musik, die nachweislich aus solchen Loops bestand, Einnahmen erzielt hat und darauf hin eine Einigung mit dem Anbieter eingehen musste, schätze ich, dass die Nutzung zu nichtkommerziellen Zwecken genehmigt ist. Bei Verkauf (bei Erzielung von Einnahmen allgemein mit) dieser Musik, sollte dies vorher mit dem Anbieter abgeklärt werden.


Archi
 
Okay, danke ihr beiden! :)
 
Solange du damit Geld verdienst, will der Staat auch etwas davon abhaben, das heißt du musst das auf jedenfall an/melden. Aber du hast die Möglichkeit als Kleinunternehmer dein Geld zu verdienen.
 
Die Urheberrechte (sofern du nichts gegenteiliges zugesichert hast) bleiben auf jeden Fall bei dir.

is das denn nich eigentlich egal, ich dachte immer urheberrechte sind in deutschland sowieso NICHT übertragbar, unter keinen umständen...?
 
TobiS schrieb:
is das denn nich eigentlich egal, ich dachte immer urheberrechte sind in deutschland sowieso NICHT übertragbar, unter keinen umständen...?

Vorneweg: Ich bin kein Jurist. Ich kann und will hier nichts verbindliches empfehlen. Alles was ich hier anführe soll bitte vorher am besten mit einem Rechtsanwalt, der darauf spezialisiert ist, geprüft werden.

Dass eine Übertragung des Urheberrechts an andere in Deutschland nicht möglich ist, kann sein. Das weiß ich nicht. So lange der anderen Partei keine Zusicherung solcher Rechte gemacht wird, kann aber in dieser Hinsicht nichts passieren.

Will heißen: Wenn jemand ankommt und sagt: "Ich brauche aber die Urheberrechte für dies und jenes.Kannst du mir die mal eben übertragen. Brauchste nur in die E-Mail zu schreiben.", sollte man sagen "Du bekommst ein (ggf. exklusives) Nutzungsrecht." Auch wenn es anders auch keinen Unterschied machen sollte, ist man jedenfalls auf der sicheren Seite.

Und wichtig ist auch, alle Einzelspuren eines Instrumentals immer auf einem gesonderten Datenträger abzuspeichern und aufzubewahren. Sollte jemand mit einem Einwand kommen, die Instrumentals, die du verkaufst, seine seine Kreation und du verletzt seine Rechte, dann kannst du dich auf deine gespeicherten Einzelspuren berufen. Diese sollte er nicht haben.
Wenn man bei einem Verkauf (auf etwas höherer Ebene) alle Einzelspuren, statt eines Gesamtmixes an andere weiterzugeben, sollte man evtl. vorher notariell die Urheberchaft beglaubigen lassen.

Wie Effi Briest's Vater sagen würde "Es ist ein weites Feld!".

Archi
 
haha genau
"Ein sehr weites Feld"
 

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