Gemafreier Song auf RTL gespielt gibts nun Geld ?

Randy hat vollkommen Recht mit dem Urheberrecht
und nebenbei, wenn der Cutter (oder wer auch immer den Song für RTL da rein gesetzt hat) den von einem Internetportal hat, dass sämtliche Verwertungsrechte preisgibt oder zumindest einige, und die Band mit Einwilligung in die AGBs dem zugestimmt hat beim Hochladen des Songs, dann verstößt RTL nicht nur gegen das Urheberrecht sondern auch gegen eine ganze Menge "Verwertungsrechte" (wie z.B. Vervielfältigungs- Verbreitungsrecht, Senderecht, Aufführungsrecht und was es da sonst noch so gibt)...also mal Nachfragen woher die den Song den haben, natürlich mit den nötigen Beweismitteln für eine Urheberschaft, kann siche rnicht verkehrt sein...andererseits sollte man sich überlegen wie man an den Sender herantritt, denn wie "fredboardjunkie" schon schrieb, je nachdem wieviele leute das lied hören und obs das zielpublikum trifft kann das ja vielleicht auch ein kleines sprungbrett sein oder so, also vorher gut überlegen "was will ich" und dann mal da anklopfen, denn schließlich ist das nicht in ordnung vom sender, wenn es sich so abgespielt hat wie du erzählst...
 
Jo das ist zu 100 % der Song der Band !!!!

und mir war es nur wichtig wie der rechtliche Hintergrund für die Band aussieht. Zwar war mein Verständis was [g=119]GEMA[/g] und Co angeht änlich wie die gepostet Antworten ich wollte aber sichergehen was das anbetrifft, da es auch nur angelesenes Zeug war und kein fundiertes Wissen hehe

Die Band hat sich super gefreut über den ungewollten Gastauftritt bei der Soap ;-) Aber wenn vielleicht als kleine Entschädigung das nächstemal im Cafe dann das Plakat der Band auftaucht ?? Wäre doch nicht schlecht hehe

Trotzdem will ich wissen wie das genau gelaufen ist. He-vey hat mir noch ein paar gute Tipps gegeben mit denen ich mich dann wohl auf in das Telefongespräch mit RTL machen werden

Ole auf in den Kampf hehe

Paddy
 
Yo! Viel Glück!

Und sag' den Jungs, sie sollen uns in die Kamera winken, wenn sie es bis dorthin schaffen ;-)
 
wer hat eigentl mehr interesse daran? du oder die band? =)
 
Und hier die Auflösung:

Also ich hab nicht persönlich bei RTL angerufen sondern ein Freund von mir der bei einer Promotionagentur arbeitet vorgeschickt Das kommt dann doch gleich mal professioneller. Und jetzt kommt der Hammer.

Der Musikredakteur hat , nach Angaben der RTL Pressesprecherin, den Song bei iTunes runtergeladen und sich überhaupt nicht darum gekümmer ob [g=119]Gema[/g] oder nicht. O-Ton RTL Pressesprecherin." Das haben wir schon öfters so gemacht und da hat sich noch nie einer beschwert !" heheh Der Hammer. Die zahlen anscheinend einmal im Jahr eine Pauschale an die [g=119]GEMA[/g], so das die gar nicht alles einzeln abrechenen müssen, anscheinend.

Was ich besonders lustig fand ist das die wirklich meinten jo sie haben das von iTunes runtergeladen und ja dafür bezahlt deshalb dürfen die das auch senden ??????? mmh gibt es irgendwie ein Firmen iTunes wo sowas geht oder hab ich einen an der Waffel ???

Naja war an sich ein gutes Gespräch, die überlegen sich wohl ne Compilation zu machen und mein Freund meinte dann naja das wäre zwinker zwinker doch ganz nett wenn man da zwinker zwinker mit drauf käme grins
Sie meinte sie hätte den Wink verstanden und sie schaut mal was sie machen kann.

Generell dürfen wir jetzt ihrem Musikredakteur mal ne [g=420]CD[/g] zuschicken und vielleicht lässt er dann nochmal n Song laufen.

Irgendwelche Plakate oder so aufzuhängen geht leider überhaupt nicht da war nix zu machen.

Das nur um das Thema zu beenden

Beste Grüße

Paddy
 
PaBo schrieb:

Der Musikredakteur hat , nach Angaben der RTL Pressesprecherin, den Song bei iTunes runtergeladen und sich überhaupt nicht darum gekümmer ob [g=119]Gema[/g] oder nicht. O-Ton RTL Pressesprecherin." Das haben wir schon öfters so gemacht und da hat sich noch nie einer beschwert !" heheh Der Hammer. Die zahlen anscheinend einmal im Jahr eine Pauschale an die [g=119]GEMA[/g], so das die gar nicht alles einzeln abrechenen müssen, anscheinend.

Was ich besonders lustig fand ist das die wirklich meinten jo sie haben das von iTunes runtergeladen und ja dafür bezahlt deshalb dürfen die das auch senden ??????? mmh gibt es irgendwie ein Firmen iTunes wo sowas geht oder hab ich einen an der Waffel ???

Wenn ich so wenig Ahnung vom meinem Business hätte, wäre ich meinen Job wohl schneller los, als ich diesen Beitrag schreiben kann. Bei RTL scheint es sich also durchaus um einen sozialen Arbeitgeber zu handeln...
 
PaBo schrieb:
Und hier die Auflösung:

Also ich hab nicht persönlich bei RTL angerufen sondern ein Freund von mir der bei einer Promotionagentur arbeitet vorgeschickt Das kommt dann doch gleich mal professioneller. Und jetzt kommt der Hammer.

Der Musikredakteur hat , nach Angaben der RTL Pressesprecherin, den Song bei iTunes runtergeladen und sich überhaupt nicht darum gekümmer ob [g=119]Gema[/g] oder nicht. O-Ton RTL Pressesprecherin." Das haben wir schon öfters so gemacht und da hat sich noch nie einer beschwert !" heheh Der Hammer. Die zahlen anscheinend einmal im Jahr eine Pauschale an die [g=119]GEMA[/g], so das die gar nicht alles einzeln abrechenen müssen, anscheinend.

Was ich besonders lustig fand ist das die wirklich meinten jo sie haben das von iTunes runtergeladen und ja dafür bezahlt deshalb dürfen die das auch senden ??????? mmh gibt es irgendwie ein Firmen iTunes wo sowas geht oder hab ich einen an der Waffel ???

Naja war an sich ein gutes Gespräch, die überlegen sich wohl ne Compilation zu machen und mein Freund meinte dann naja das wäre zwinker zwinker doch ganz nett wenn man da zwinker zwinker mit drauf käme grins
Sie meinte sie hätte den Wink verstanden und sie schaut mal was sie machen kann.

Generell dürfen wir jetzt ihrem Musikredakteur mal ne [g=420]CD[/g] zuschicken und vielleicht lässt er dann nochmal n Song laufen.

Irgendwelche Plakate oder so aufzuhängen geht leider überhaupt nicht da war nix zu machen.

Das nur um das Thema zu beenden

Beste Grüße

Paddy

Also an der Waffel hast du wahrscheinlich keinen, aber ich verstehe dein Problem nicht, denn wenn die Sache so aussieht, dann stellt sich die Situation ja ganz anders da.
Denn erstens: Klar dürfen die den Song nutzen, denn den haben sie ja bei iTunes anscheinend regulär erworben und sie zahlen ja auch [g=119]GEMA[/g], also gibt es für sie keine Probleme, wenn die Band jetzt nicht in der [g=119]GEMA[/g] ist, dann ist das ja ihr Problem (in dem Fall).
Denn zweitens: Die Band scheint ja einen Teil der Vrwertungsrechte abgegeben zu haben, denn wieso sollte man sonst bei iTunes ihren Song kaufen können. Damit ist die Verbeitung ja abgetreten und somit kann der Song verkauft werden und der Käufer kann ihn im Rahmen der Bedingungen die an den Kauf geküpft sind, nutzen. Und wie gesagt, für die Nutzung die einen Mehrwert erbringt (in dem Falle in einer Fernsehsendung, zahlen sie ja die [g=119]GEMa[/g]-Gebühren und diese schüttet dann Geld an die Urheber der Stücke aus).
(Es sei denn die Band hat den Titel niemals an einen Verlag oder so abgegeben, der das gaze dann bei iTunes zugänglch macht, dann solltet die Band vielleicht mal suchen wo das herkommt...)
 
ok, da es sich jetzt erledigt hat nur ganz kurz:

- was man bei itunes kauft, darf man natürlich nicht einfach senden. apple hat mit 99% wahrscheinlichkeit keine senderechte erworben. rundfunkunternehmen haben aber (s.o.) pauschalverträge mit den verwertungsgesellschaften, die senderechte wahrnehmen.

- hat man seine senderechte der [g=119]GEMA[/g] nicht zur wahrnehmung abgetreten, dann ist die sendung nicht erlaubt. man bekommt aber auch kein geld von der [g=119]GEMA[/g].

- das telefongesprächt hatte damit für den sender ja den bestmöglichen ausgang. ihr hofft, dass ihr auf den sampler kommt und sie haben ein problem weniger...hoffen wir mit euch!

lG fas1
 
wenn die Band jetzt nicht in der [g=119]GEMA[/g] ist, dann ist das ja ihr Problem (in dem Fall).

fas1piano hats eh auch schon geschrieben - stimmt so nicht.

die aufführungs- bzw. senderechte erlangst du nicht per kauf von itunes.
auch wenn sie eine [g=119]GEMA[/g] pauschale bezahlen, dann dürfen sie auch nur [g=119]GEMA[/g]-repartoire spielen.

streng genommen könnten die jungs jetzt ihre tantiemen von RTL einfordern.

lg
flox
 
allgemein kann ein sender erstmal schon jede gekaufte musik verwenden, egal ob von ner [g=420]CD[/g] im laden oder per internet - er muss es halt nur dann bei der [g=119]gema[/g] einreichen, was er wann wie lange gespielt hat. wäre ja auch extrem aufwendig, wenn man wegen zB 20 sekunden unterlegen einer schiksals-story in einem boulevardmagazin erst jede band anrufen müßte oder so...

das problem hier ist aber, dass die band nicht bei der [g=119]gema[/g] gemeldet ist... RTL wohl davon ausgegangen ist, dass die band auch durch die [g=119]GEMA[/g] "versorgt" ist, wenn man deren Musik sogar bei itunes kaufen kann.

is also ein sonderfall. es ist aber sicher keine böse absicht oder so was seitens RTL, denn die ganzen musikstücke werden halt von den redaktionen gesammelt und ich glaub monatlich dann eingereicht. es wird nich vorher bei jedem kleinen stück (manchmal spielt zB bei irgendner boulevardsendung ja nur 10sek lang irgendne melodie) alles genau recherchiert...

möglicherweise hat RTL sogar in der tat eine art pauschale bei der [g=119]gema[/g]... ^^ wir haben damals aber wirklich sekundengenau die verwendeten dinge aufschreiben müssen (hatte mal 2 jahre bei produktionsfirmen gearbeitet, die für RTL und VOX produziert haben)


aber irgendwas muss die band natürlich bekommen, außer es steht wirklich explizit dabei "freie verwendung für jegliche zwecke erlaubt"
 
Wenn Ihr euch zu diesem Thema belesen möchtet, kann ich Den Author Ulrich Andryk nur empfehlen.

zB. "Musikrechts-Lexikon" (sehr verständliches Standardwerk)!

Ich persönlich denke: In jeder Band, die mal was reißen möchte sollte wenigstens ein Mitglied ansatzweise mit diesem stoff vertraut sein. Das ersparrt unmengen an Komplikationen.

Gruß,
dd
 
...ich dachte man muss bei der [g=119]GEMA[/g] gemeldet sein, wenn man seine Songs bei iTunes anbieten will???

oh menno - immer wenn ich denke, ich habs kapiert, kommt wieder so'n Thread und wirft alles durcheinander *grrr*.
 
floxe schrieb:
wenn die Band jetzt nicht in der [g=119]GEMA[/g] ist, dann ist das ja ihr Problem (in dem Fall).

fas1piano hats eh auch schon geschrieben - stimmt so nicht.

die aufführungs- bzw. senderechte erlangst du nicht per kauf von itunes.
auch wenn sie eine [g=119]GEMA[/g] pauschale bezahlen, dann dürfen sie auch nur [g=119]GEMA[/g]-repartoire spielen.

streng genommen könnten die jungs jetzt ihre tantiemen von RTL einfordern.

lg
flox

@floxe
fast1pinao und u haben natürlich recht, ich habe die ituation jetzt so gesehen wie belagrion, nämlich das RTL wohl davon ausgegangen ist, sie erwerben den Song bei iTunes und dann wir das bei der [g=119]GEMA[/g] eingereicht und/oder eben sowieso eine Pauschale bezahlt, so dass sie sich um nichts weiter kümmern müssen, damit ollte ich also sagen, dass die band somit leer ausgehen würde, wenn sie nicht bemerkt hätte das ihr song da gespielt worden ist...war wohl sehr missverständlich ausgedrückt...denn ihr habt ja recht, natürlich vertritt de band selbst in diesem fall ihre senderechte und müsste somit vom sender selbst angefragt werden...
 
@reiner
gut, dasselbe gemeint und jetzt alle unklarheiten beseitigt :)

...ich dachte man muss bei der [g=119]GEMA[/g] gemeldet sein, wenn man seine Songs bei iTunes anbieten will???
steht das in den agb von itunes? fände ich seltsam.

lg
flox
 
Was bisher übersehen wurde:

Gemafrei oder nicht ist eigentlich fast egal. Wenn die Musik in einem Film als Hintergrundmusik gespielt wurde sind nämlich vor allem die Synchronisationsrechte des Urhebers (auch Filmeinblendungsrechte genannt) verletzt.

Die Verbindung der Musik mit einem Film ist nur mit Zustimmung des Urhebers möglich (so wie die Bearbeitung eines Musikstücks). Die Zustimmung wird regelmäßig nur gegen Vergütung erteilt werden. Diese Vergütung kann grundsätzlich eingeklagt werden. Grundsätzlich könnte der Urheber aber auch die Weiterverbreitung untersagen und Schadensersatz verlangen. Der Teufel steckt natürlich wie immer im Detail.

Diese Vergütung hat nichts mit der Vergütung für die Vervielfältigungsrechte (wenn das ganze nicht nur gesendet, sondern z.B. auf DVD verkauft wird) oder den Senderechten zu tun.

Der [g=119]Gema[/g] wird die Wahrnehmung des Filmeinblendungsrechts von ihren Mitgliedern zwar auch erstmal mitübertragen. Anders als bei allen anderen Rechten (Sendung, Vervielfältigung) kann das Filmeinblendungsrecht aber von der [g=119]Gema[/g] zurückübertragen werden. Das ist auch üblich, damit der Urheber eine angemessene Vergütung selbst aushandeln kann. Schließlich ist die Filmsynchronisiation nicht so ein Massengeschäft, wie z.B. Radio-Airplay.
 
@vermona

fallen daily soaps unter das "große recht" bzw. synchronisation? wenn ja, wieso zahlen die herrschaften dann überhaupt eine [g=119]gema[/g]-pauschale?

lg
flox
 
floxe und vermona,

- diese diskussion ist doch ein schönes beispiel, dass es so schlimm um das niveau des forums noch nicht steht... -

- das verfilmungsrecht für musikstücke ("sync-right", das ist etwas anderes als das "große recht", das aufführungsrecht bei opern) wird als besondere form des bearbeitungsrechts von der [g=119]GEMA[/g] wahrgenommen; (§ 1i [g=119]GEMA[/g]-berechtigungsvertrag)

- dies steht unter einer sog. "auflösenden bedingung":

das recht fällt an den urheber zurück, wenn er der [g=119]GEMA[/g] innerhalb von 4 wochen nach einer konkreten anfrage im hinblick auf die nutzung für einen bestimmten film erklärt, dass er das recht selbst wahrnehmen will; die anfrage muss der interessierte nutzer ja an die [g=119]GEMA[/g] richten, diese leitet die anfrage an den urheber weiter

- hiervon gibt es eine ausnahme für eigen- oder auftragsproduktionen der fernsehanstalten (§ 1i abs. 3 [g=119]GEMA[/g]-berechtigungsvertrag); hier vergibt die [g=119]GEMA[/g] die rechte an die rundfunkveranstalter, in der regel in pauschalverträgen;

fremd- oder koproduktionen betrifft das nicht. bei diesen muss der filmproduzent seine anfrage an die [g=119]GEMA[/g] richten. die [g=119]GEMA[/g] wird ihm dann mitteilen, ob sie das recht wahrnimmt oder ob der produzent den urheber selbst fragen muss.


in dem fall des posters hätte RTL also für die serie als eigen- oder auftragsproduktion (das wird sie ziemlich sicher sein) das verfilmungsrecht von der [g=119]GEMA[/g] bekommen können, wenn komponist (und evtl. texter) wahrnehmungsverträge geschlossen hätten.

lG fas1
 
das verfilmungsrecht für musikstücke ("sync-right", das ist etwas anderes als das "große recht", das aufführungsrecht bei opern)

oh, das wird wohl gleich sein in österreich und deutschland. dann hab ich das entweder falsch gelernt oder falsch verstanden.
ich hatte das so in erinnerung, dass sobald ein musikstück mit bewegten bildern in verbindung gebracht wird (werbung, film, kino,...), die AKM hierzulande nicht mehr zuständig ist und die abklärung zwischen den beiden parteien erfolgen muss... ich müsst nochmal in meinen unterlagen nachlesen, aber da ich absolut kein rechtsexperte bin, vertrau ich dir da aber natürlich voll und ganz.

da mein "rechtsunterricht" sehr spärlich war, könnte es natürlich sein, dass wir eine sehr vereinfachte (und daher nicht vollständig/falsche) form gelernt haben.

lg
flox
 
Es stellt sich doch nur eine, wirklich entscheidende Frage:
<b>Was kann die Band tun, um diese Lage so gut wie möglich zu nutzen?</b>

Zunächst mal:
1) RTL <i>hat</i> Pauschalverträge mit der [g=119]Gema[/g]. Als TV-Station haben sie - anders als Filmproduktionsfirmen - das besondere Recht, Repertoire der [g=119]Gema[/g] in tagesaktuellen Sendungen auch ohne individuelle Genehmigung zu verwenden.

2) Ob sie in diesem Fall die Band hätten fragen müssen (weil: Nicht [g=119]Gema[/g]-Mitglied) weiß ich nicht genau. Denn immerhin waren sie bei iTunes, daher liegt die Vermutung nahe, dass sie in der [g=119]Gema[/g] sind.

Ist allerdings auch egal, denn man muss die Sache mal in einem realen Maßstab sehen:
Es handelt sich um Hintergrundmusik bei einer Soap. Nicht um die Titelmusik eines Kinofilms. Der Schaden - sofern überhaupt vorhanden - hält sich also in Grenzen. Das ist auch der Grund, wieso sich wegen einer solchen <i>Lapalie</i> keine vernünftige Band bei RTL beschwert.

Worauf wollte man auch klagen? "Hilfe, RTL verhelfen unserer Band zu Ruhm und Ehre?" - "Hilfe, ich stelle meinen Song zwar in's Internet und möchte, dass ihn jeder hört, - aber bitte nicht die Hausfrauen die sich die Soaps von RTL reinziehen?" - "Hilfe, uns sind gerade schätzungsweise 17,40 Euro Honorar durch die Lappen gegangen? Und dieses Honorar wollen wir jetzt per Anwalt zu uns holen?"


Ihr merkt schon: Dieses Genörgel und Rechte-Gebabbele, was in diesem Thread voran gegangen ist, macht keinen Sinn. Das ist Kleingärtner-Mentalität und Erbsenzählerei.

<b>Die vernünftige, unternehmerische Lösung ist:</b>

3) Wenn die Band es so genau nimmt, sollen sie einfach in die [g=119]Gema[/g] eintreten, dann bekommen Sie ja in Zukunft ihr Geld. (Theoretisch übrigens nur, bei <i>einem</i> Einsatz, der über eine Fernsehsender-Pauschale abgerechnet wird).
Ich empfehle wegen <i>eines</i> TV-Einsatzes noch nicht, die 60,84 Beitrittsgebühr und die 30,77 (jeweils brutto) Jahrespauschale an die [g=119]Gema[/g] zu zahlen. Das wird sich bei einem solchen, einzelnen Einsatz nicht rechnen.
Interessant wird es allerdings bei einer ganzen Reihe von Einsätzen.

Deshalb:
4) Die Band sollte mit der <b>Redaktion von RTL Kontakt aufnehmen, denen einen großen Strauß Blumen senden, mit der Aufschrift "Vielen Dank für den Einsatz unseres Musikstückes "xyz" in Ihrer Soap "xyz" am (Datum) um (Uhrzeit). Wir freuen uns auf weitere Einsätze!"</b> und dazu ein oder mehrere ihrer Alben legen: <b>"Hier, nehmt das, gebt das euren Cuttern und Redaktueren. Sendet davon, so viel ihr könnt und wollt!"</b>
(Hinweis: das mit dem Blumenstrauss ist natürlich nur im übertragenden Sinne so gemeint. Etwas geschickter und dezenter darf man es als kluge Band gerne anstellen, um die Redakteure nicht gleich zu verängstigen!)

(oder 5) Wenn die Band nicht will, dass ihre Musik verwendet wird, soll sie die Musik aus dem Internet raus nehmen.)


<u>Fazit:</u>
So etwas passiert nunmal im schnellen Fernsehgeschäft. Die Leute, die entscheiden welche Hintergrundmusik bei einer Soap läuft (meistens direkt die Cutter beim TV-Sender) können es administrativ gar nicht leisten von <i>jedem</i> der Songs für den Tageseinsatz (wohlgemerkt: das gilt <i>nicht</i> für TV-<i>Filme</i>) die rechtliche Situation zu überprüfen.
Die gehen davon aus: Was bei iTunes ist, ist <i>üblicherweise</i> [g=119]Gema[/g]-Repertoire. Und in 99% der Fälle ist es ja genau so.
- -

Somit alles easy. Man kann der Band gratulieren!
Ich kenne die Situation aus meiner Zeit bei der BMG (Plattenfirma): Wir haben RTL immer geradezu darauf angesetzt, Hintergrundmusik unserer Firma zu verwenden!

Daher: Baut den Kontakt zu RTL aus und macht den Sender nach Möglichkeit zu 'eurem Entdecker'! - RTL ist größer als jede Plattenfirma. Kann daher nur von Vorteil für euch sein!

Beste Grüße
Nils

www.bandologie.com
"Bandologie - wie man als Musiker seine Band zum Erfolg führt"
 
@floxe

- leider muss ich gestehen, dass ich mir den berechtigungsvertrag der AKM noch nicht angesehen habe. ich weiß daher nicht, ob die wahrnemung der verfilmungsrechte für musik dort anders geregelt ist als bei der [g=119]GEMA[/g].

von einer verfilmung ist das urheberpersönlichkeitsrecht betroffen, das auch vom österreichischen recht anerkannt wird. ich gehe daher davon aus, dass auch in österreich der urheber mindestens bewirken kann, dass man ihn vor einer verfilmung fragen muss.

wenn die akm das verfilmungsrecht gleich gar nicht wahrnähme, das wäre natürlich ein bisschen unpraktisch.

- das "große recht" ist einfach traditionell ein begriff für das aufführungsrecht bei musikdramatischen rechten.

es gibt eine gewisse ähnlichkeit mit dem verfilmungsrecht: das große recht wird - im gegensatz zu anderen aufführungsrechten - nicht von verwertungsgesellschaften wahrgenommen. man muss also den verlag fragen, bevor man eine oper aufführt.

beim verfilmungsrecht ist das - wie oben beschrieben - je nach situation etwas genauer zu betrachten.


@nils

das problem des threaderstellers hat sich schon erledigt (s.o.). hier ging es eigentlich nur noch um ein paar anschlussfragen.


"Dieses Genörgel und Rechte-Gebabbele, was in diesem Thread voran gegangen ist, macht keinen Sinn. Das ist Kleingärtner-Mentalität und Erbsenzählerei."

wenn du bands beraten möchtest würde ich dir schon empfehlen, dich mit der rechtslage auseinanderzusetzen. die rechtliche ausgangslage hat erheblichen einfluss auf die position in kommerziellen verhandlungen.

ein gutes verhältnis zu medien lässt sich nicht durch voreiligen verzicht auf rechte herstellen. professionelle verhandlungspartner akzeptieren das, solange man in der verhandlung flexibel bleibt.


"Baut den Kontakt zu RTL aus und macht den Sender nach Möglichkeit zu 'eurem Entdecker'! - RTL ist größer als jede Plattenfirma. Kann daher nur von Vorteil für euch sein! "

es wäre schön wenn du noch etwas ausführen könntest, wie das jetzt praktisch ablaufen könnte. die antwort auf die telefonische anfrage war da ja nicht gerade vielversprechend.

lG fas1
 

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