GEMA Lizenzierung Homepage Tonstudio Gewerblich

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tanzdenschwamm

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Da ich für mein kleines Tonstudio (Nebengewerbe) eine Webpage mit Referenzen aufbauen möchte habe ich mich intensiv mit der GEMA besprochen.
Unter den Referenzen sind auch Cover Versionen.
Ich hoffe diese Info hilft dem ein oder anderen "Wahrheitssuchenden".




Die konkrete Antwort der GEMA per EMail:

"Die Musiknutzung auf Ihrer Website fällt als Angebots- und Leistungspräsentation ohne Warenkorbfunktion in die Kategorie 2 der Vergütungssätze VR-W I. Die Mindestvergütung beträgt laut Tarif VR-W I II. in der Kategorie 2 vierteljährlich 105,79 Euro netto (zzgl. 7 % Umsatzsteuer) für die Nutzung von Werken des GEMA-Repertoires bei bis zu 120.000 Zugriffen im Jahr. Das Vertragsangebot wurde aufgrund Ihrer Angaben im Anmeldeformular als Vierteljahresvertrag erstellt.

Über die konkrete Technologie zur Einstellung der Musikwerke können wir leider keine Aussage machen. Der genannte Tarif VR-W I gilt für Musikwiedergaben auf einer Homepage die dem Nutzer lediglich zum anhören (Streaming) angeboten und nicht als Download zur Verfügung gestellt werden. Sobald dieses Kriterium erfüllt ist, sind die Vergütungssätze VR-W I anzuwenden.

Auf Ihrer Homepage ist die Downloadfunktion im Moment gegeben. D.h. Sie müssten die Musiktitel auf der Internetseite noch gegen Download sichern, sonst findet der Tarif VR-W I hier keine Anwendung."
 

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