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muziqchild
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Irgendwie habe ich das Gefühl das du mir nachsprichst EC2!?
Es geht ja hier um die Gema und nicht wer nachher am Verkaufserlös wie beteiligt wird.
Die Gema unterscheidet nur zwischen Textdichter und Komponist.
Einen Textdichter gibt es nicht.
Dafür aber einen Komponist, und zwar die Person B, die die Melodien komponiert und geliefert hat.
Person A hat daraufhin die Drums gemacht und arrangiert, das macht ihn aber nicht zum Komponist.
Sprich:
Für die Gema-Meldung ist Person B der Komponist.
Was Person A dann für die Drums und das Arrangement vom Verkaufserlös bekommt, ist ein ganz anderes paar Stiefel.
Ich lese jetzt mal zwischen den Zeilen, dass du die Drums gemacht hast?
Ich bin jetzt alles andere als Experte für HipHop, ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die Gema da nach Musikstil unterscheidet.
Viele Künstler in dem Bereich nehmen ja die Hook aus nem bekannten Musikstück, machen da nen schmissigen Beat drauf und dann darf noch einer seinen Sprechgesang drauf rappen.
Meiner Einschätzung nach ist Komponist nach wie vor der Komponist des gesampelten Musikstücks.(Sofern nicht weitere Passagen des Songs dazu komponiert werden, dann sind es natürlich mehrere Komponisten)
Der Beat und der Rap sind dann nur noch Teil des Arrangements. Wobei der Textdichter, der den Rap getextet hat, dann wiederrum als Textdichter von der Gema berücksichtigt wird.
Ich lese jetzt mal zwischen den Zeilen, dass du die Drums gemacht hast?
Ich bin jetzt alles andere als Experte für HipHop, ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die Gema da nach Musikstil unterscheidet.
Viele Künstler in dem Bereich nehmen ja die Hook aus nem bekannten Musikstück, machen da nen schmissigen Beat drauf und dann darf noch einer seinen Sprechgesang drauf rappen.
Meiner Einschätzung nach ist Komponist nach wie vor der Komponist des gesampelten Musikstücks.(Sofern nicht weitere Passagen des Songs dazu komponiert werden, dann sind es natürlich mehrere Komponisten)
Der Beat und der Rap sind dann nur noch Teil des Arrangements. Wobei der Textdichter, der den Rap getextet hat, dann wiederrum als Textdichter von der Gema berücksichtigt wird.
ne hab die instrumente gemacht hahaha!
aber du hast mir immer noch nicht erklärt wieso drums nicht zur komposition gehören, sondern nur arrangements sind. das ergibt keinen sinn.
treiben wirs mal auf die spitze mit folgendenm beispiel:
der song besteht nur aus kick und snare im 4/4 takt und einer baseline
person A komponiert die drums
person B komponiert einen bass
es kann nicht sein das person B 100% bekommt
Es geht ja hier um die Gema und nicht wer nachher am Verkaufserlös wie beteiligt wird.
Die Gema unterscheidet nur zwischen Textdichter und Komponist.
Einen Textdichter gibt es nicht.
Dafür aber einen Komponist, und zwar die Person B, die die Melodien komponiert und geliefert hat.
Person A hat daraufhin die Drums gemacht und arrangiert, das macht ihn aber nicht zum Komponist.
Sprich:
Für die Gema-Meldung ist Person B der Komponist.
Was Person A dann für die Drums und das Arrangement vom Verkaufserlös bekommt, ist ein ganz anderes paar Stiefel.
Is' aber laut GEMA so (ist zumindest auch mein Kenntnissstand dazu). Kannst ja mal anrufen bei denen und fragen.