Gema - Hilfe!!!

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Hi, :D

ich hab da mal so ein paar Fragen! :

- wenn ich einen DJ-Mix
(von mir gemixt, mit versch. Platten die warscheinlich urheberrechtlich geschützt sind) auf einer Webseite veröffentliche,
ist das verboten?
weil es ist ja mein Mix...

- wie ist das wenn ich auf einer Party auflege?
zB auf einer von mir organisierten privaten die keinen Eintritt kostet?
darf ich da überhaupt auflegen ohne angemldet zu sein?

und in einem Club?
da muss sich doch der Clubbesitzter bzw. der Veranstallter um Gema kümmern?,
oder doch ich weil ich dort auflege?
:-?
Mach das jetzt schon seit Jahren und hab mir darüber noch nie Gedanken gemacht!
:-?
Wie kann ich mich als DJ billig oder gar umsonst vor Gema Ärger schützen???
:-?
Ich weiss viele fragen,
wäre trotzdem sehr geil wenn mir einer helfen könnte, den ich blick leider überhaupt ncith durch, durch den Gesetzesdschungel!


100000000 Dank im voraus,

Gruss Spide :)
 
Hi spide,

dein Mix: Wenn dein Mix als eigene künstlerische Leistung überhaupt Urheberschutz genießt, dann hast du am Mix natürlich alleine das Urheberrecht. Das wird dir aber nix nutzen, wenn du nicht von allen anderen Inhabern der Urheberrechte an den vermixten Werken die Genehmigung bekommst, daraus einen Mix zu machen und diesen zu veröffentlichen. Ohne diese Zustimmung(en) bleibt es eine unerlaubte Verbreitung fremder geschützter Werke.
Anders formuliert: Wenn du auf vorhandene Werke aufsetzt und auf dieser Basis noch was eigenes oben draufsetzt, bleiben die fremden Rechte trotzdem bestehen, auch wenn der Mix dein eigener ist. Da bleibts Essig mit Veröffentlichen auf der eigenen Website.

Zum Auflegen auf Parties: Wenn du eine private machst, zu der nur persönlich eingeladene Gäste kommen, dann ist das Auflegen nicht gebührenpflichtig. Die GEMA-Gebühren fallen immer dann an, wenn Musik von Tonträgern in der Öffentlichkeit gespielt wird. Egel ob Disco oder Eisdiele. Öffentliche Vorführung ist aber auch ne kostenlose Party, zu der eben nicht nur ein geschlossener Kreis geladener Gäste kommen darf, sondern jeder eingeladene Gast beispielsweise noch irgendjemanden mitbringen darf. Es dürfte schon in diesem Fall nix nutzen, "geschlossene Veranstaltung" an die Eingangstür zu schreiben (rechtlich gesehen natürlich ;-))

Wenn du rechtlich alles korrekt machen und nicht selbst die GEMA-Gebühren zahlen willst, solltest du mit dem, der die Party gibt, abmachen, dass er die Gebühren übernimmt. Der ist dann Veranstalter und sollte diese Party auch bei der GEMA anmelden.

im Club sollte sich die Frage, wer die GEMA-Gebühren bezahlt, eigentlich nicht stellen. Clubs und Discos sollten bei der GEMA eigentlich Jahrestarife haben, die wesentlich günstiger sind als Einzelanmeldungen für jede Veranstaltung. Wenn das irgendwo auch mal anders gehandhabt wird, nehme ich gern jede Info entgegen!

Der beste Schutz vor GEMA-Ärger ist eine klare schriftliche Vereinbarung mit dem Veranstalter, dass er sämtliche GEMA-Gebühren bezahlt.

Gruß Rainer
 
100000000000 Dank für deine ausführliche und verständliche Antwort!!!

So machts spass hier...

Dicksten Gruß,

Spide
 
Wie teuer kann das werden wenn ich ein "öffentliche" Party mache ohne angemeldet zu sein?

Oder wennich einen mix ins I-Net stelle...>?
 
Hallo Spide,

ist bei der unangemeldeten Party wie Schwarzfahren. Wenn du erwischt wirst, berappst du den erhöhten Tarif ;-) Ich glaub, ungefähr das Doppelte.

Wenn du etwas unerlaubt ins Netz stellst und erwischt wirst, wird es aller Wahrscheinlichkeit nach wesentlich ungemütlicher. Das kann von der Konfiszierung des Rechners inkl. Löschung der Festplatte bis zu einer dicken Schadensersatzforderung reichen, die mit den üblichen Lizenzgebühren für die Verwertung des geschützten Stückes beziffert werden kann. Wenn du gleich vier Stücke auf einmal verwurstest, also Lizenzen mal 4. Es gibt auch noch Straftatbestände, deren Voraussetzungen ich jetzt aber nicht nachgeschlagen habe. Werde ich bei Gelegenheit aber mal machen...

Gruß Rainer
 
Okay, danke Dir nochmal ;)

Noch eine Frage:
wenn ich einem Freund ne CD aufnehme, ist warscheinlich auch verboten!?
Wie teuer kann das werden (falls sowas doch mal rauskommen sollte?)?

Gleich mal Danke im voraus... ;)
 
Hi,
Seit 01. 07. ist ja wieder mal viel mehr verboten ( Erstellen einer Sicherheitskopie von ner Audio CD ), als frueher, da liegen aber noch keine grossen Erfahrungswerte vor, wie das denn nun gehandhabt werden wird.
Aber : Vorsichtig sein kann nit schaden!

mfg
 
Hi spide,

diese Frage wird ziemlich kontrovers diskutiert. Hängt wohl auch davon ab, aus welcher Lobby die Meinung stammt. Sicher ist zunächst der Gesetzestext in § 53 UrhG:

"Zulässig ist es, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes zum privaten Gebrauch herzustellen. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen ….. nur, wenn es unentgeltlich geschieht. ..."

Also, wenn du ein legales Original hast, darfst du es für dich privat kopieren. Du darfst die Kopie nach der in Rechtsprechung und Literatur wohl herrschenden Meinung sogar verschenken. Dafür gibt es ja auch die Abgaben auf die Audiokassetten und die Audio-CD-Rohlinge, die man beim Kauf derselbsen automatisch mitbezahlt.

Das gilt aber nur für Musik-CDs, nicht für Software!!

Nicht erlaubt ist es dagegen, Kopien von einer nicht legalisierten Quelle anzufertigen, sei es einer Schwarzpressung oder aus einschlägigen Internetquellen ;-) Es ist auch verboten, für legale Kopien Geld zu nehmen. Und es dürfen nur einzelne Stücke sein. Verboten ist also auch, die CD 20x zu kopieren und an alle Freunde zu verschenken.

Wahrscheinlich gibt es demnächst eine Verschärfung des UrhG, die Verhandlungen darüber gehen im Vermittlungsausschuss gerade in die heiße Runde. Die Verschärfung geht dann dahin, dass keine privaten Kopien unter Umgehung eines Kopierschutzes angefertigt werden dürfen. Also nix mehr mit Software wie "Clone-CD" oder so ähnlich. Deshalb erwägt ein Software-Hersteller sogar eine Verfassungsbeschwerde. Naja, wenn er die Jahre Zeit hat…
Allerdings gibt es wiederum spitzfindige Juristen, die eine Gesetzeslücke bei diesem Entwurf sehen: Wenn man beim Abspielen einer CD mit Kopierschutz die Musik aufnimmt, dann sei das keine Umgehung des Kopierschutzes. Welche technischen Möglichkeiten erlaubt sein werden und welche nicht, wird man wohl erst sehen, wenn das ganze Gesetz geworden ist und die ersten höchstrichterlichen Urteile vorliegen. Also in 10 Jahren ungefähr…

Also kurze Zusammenfassung zu Deiner Frage: Wenn Du legaler Besitzer einer CD bist, dann darfst du (noch) eine Kopie davon anfertigen und sie nach überwiegender Meinung sogar einem Freund schenken.

Gruß Rainer
 

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