Für mich liest sich das inzwischen alles etwas konfus...
Also, meiner Info nach ist es so:
Bei einer CD-Pressung muss in jedem Fall eine Gebühr an die [g=119]GEMA[/g] entrichtet werden.
Sind die Titel [g=119]GEMA[/g]-frei wird der Betrag mit der nächsten Ausschüttung wieder zurück erstattet.
Der LC-Code hat mit der [g=119]GEMA[/g]-Abrechnung gar nichts zu tun. Er ist nur für die GVL-Abrechnung interessant, die wiederum die Radioerlöse an das Label ausschüttet.
Label und [g=119]GEMA[/g] kommen auch nicht un Kontakt. Nur ein Verlag kann Nutzungsrechte im Verlagsvertrag vom Urheber übertragen bekommen. In diesem Fall kassiert der Verlag von der [g=119]GEMA[/g] und leitet einen Teil des Erlöses als Honorar an den Urheber weiter.
Gibt es keinen Verlag schüttet die [g=119]GEMA[/g] direkt an den Urheber aus.
@fockd: Eine [g=119]GEMA[/g]-Anmeldung bringt keinen Urheberschutz!!! Das ist ein landläufiger, vor allem unter Musikern verbreiteter Irrtum.
Der Urheberschutz beginnt mit der "Schöpfung" des Werkes und ist gesetzlich zugesichert.
Das Problem ist auch meistens nicht der Schutz an sich, sondern der Nachweis, Urheber eines Werkes zu sein.
Die [g=119]GEMA[/g]-Anmeldung ist nichts als eine Dokumentation. Sobald jemand behauptet, Dein bei der [g=119]GEMA[/g] angemeldeter Titel sei von ihm, nimmt die [g=119]GEMA[/g] den Titel aus dem "Bestand" bis Ihr die Urheberfrage geklärt habt.
Dir Urheberschaft weißt man am besten durch Bestätigung eines Anwaltes oder Notars nach. Dieser bestätigt Dir schriftlich, dass Du zu einem gewissen Datum ein Werk vorgelegt hast.
Rechtlich reicht es meines Wissens auch aus, einen an Dich selbst adressierten verschlossenen Umschlag per Einschreiben mit CD und / oder Noten / Texten zu schicken, um im Streitfall die Urheberschaft nachzuweisen.
Es gibt da interessante Literatur zu: z.B. [g=119]GEMA[/g], GVL & KSK von Scholz, ppv-verlag
Viel Texte & viele Grüße von
Sai