Gema erzielt Auftakterfolg gegen ChatGPT

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Holz Ohren
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Ach die Gema, presst ihr last Century Modell noch über jede Innovation. Der verdanken wir ja auch jahrelang "Dieses Video ist in deiner Region nicht verfügbar".
 
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und was findest Du so schlecht daran, daß die Urheber der Texte für die Nutzung entlohnt werden sollen?
 
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naja, die gema ist jetzt auch nicht die solidarischste organisation der welt...
aber immerhin ist das verfahren gegen openai ein kleiner erfolg...
 
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Ach die Gema, presst ihr last Century Modell noch über jede Innovation. Der verdanken wir ja auch jahrelang "Dieses Video ist in deiner Region nicht verfügbar".

Wtf? Das verdanken wir einzig und allein YouTube. Youtube hat sich geschützte Inhalte gekrallt und ausgestrahlt ohne dafür zu bezahlen, aber selbst noch via Werbung dran verdient. Gewerblicher Betrug bzw gewerbliches Verbreiten von Raubkopien quasi. Pardon my Justiz laientum. So ein sachlich falsches GEMA bashing hier im Musiker Forum zu lesen ist schon überraschend.
 
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Ok das war schon ziemlich polemisch von mir
 
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GEMA und OpenAI, na da treffen sich ja die beiden richtigen vor Gericht. Beide grässlich.:LOL:
Allerdings ist OpenAI moralisch betrachtet natürlich grässlicher.
 
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Wenn Gestern auf Morgen trifft, dann heißt es gute Nacht.
 
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  • #10
Wenn Gestern auf Morgen trifft, dann heißt es gute Nacht.
Wenn ich mich richtig erinnere, hat Latein dafür das Futur II: „OpenAI wird gewesen sein“.
Vieles an der GEMA ist unsympathisch, für mich vor Allem die Einteilungen der Komponisten in unterschiedlich vergütete Klassen (Danke, Herr Strauss).
Nachdem die Verachtung der Musiker bereits in den Streamingvergütungen institutionalisiert wurde, muss man sie ja nicht unbedingt dadurch fortsetzen, dass man ihre Texte klaut.

Ich finde es persönlich schon hilfreich, wenn im Netz Texte dokumentiert sind, es wäre aber angebracht, von den Einnahmen (selbst wenn Startup mit fiktivem Geschäftsmodell) etwas an die weiterzuleiten, von deren Texten man leben will.
 
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  • #11
Ich finde es übrigens grundsätzlich richtig, dass Texte, Bücher usw. im Netz verfügbar sind, würde aber versuchen, einen Ausgleich zwischen Verwertern und Autoren zu finden.
 
  • #13
Aber das hat ja nun weniger mit der Gema zu tun, oder ?
Das ist deutsches oder europäisches Recht ?
Solche Probleme mit Regionen kenne ich zb. auch von TV Sendern die zb. über Drittanbietern gestreamt werden, TV Apps auf Fernsehgeräten etc.
Neulich im Urlaub gehabt. Miturlauber wollten gerne etwas auf einem bestimmten Sender sehen. Über den TV nur kostenpflichtig (andere Geschichte, da weder Kabel noch Satelit), über Joyn versucht und ging nicht. Die App war am TV nicht verfügbar.
Also Smartphone. Wlan. Nada
Smartphone mobile Daten + ScreenMirroring ✅

Wir sind halt Deutschland. Da ist es verboten, wenn etwas einfach und unkompliziert ist :D
 
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  • #14
Youtube hat das schon sehr perfide gemacht, und ausgenutzt, dass der Ruf der GEMA eh nicht besonders gut war.

Das ist so als ob Aldi sich bei Coca-Cola einfach mal Paletten vom Hof klaut und für 10 Cent die Flasche in den Markt stellt. Dann sagt Cola: hey das geht so nicht, ihr müsst schon nen angemessenen Preis dafür bezahlen, sonst ist es Diebstahl. Und dann würde Aldi hingehen und statt zu verhandeln oder den ordentlichen Preis zu bezahlen nur einen Zettel hinstellen "Cola ist aufgrund der Coca-Cola-Company hier nicht verfügbar". Es grenzt an Verleumdung.

Wenn irgendwo ein digitales Produkt nicht verfügbar ist dann fallen mir drei Gründe ein:
1) Geoblocking - willkürliche Entscheidung des Urhebers wann und wo etwas auf den Markt kommen soll.
2) Lizenzen nicht bezahlt bzw. keine Einigung über den Preis mit dem Urheber erzielt
3) wegen nationaler Gesetze kann das Produkt nicht angeboten werden
 
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  • #17
Was ich bei dem ganzen allerdings nicht verstehe, Chat GPT musste diese Songtexte doch gar nicht „lernen“, sondern einfach nur im Internet danach suchen. Und darauf zielte doch das Urtail ab, dass Chat GPT damit trainiert wurde?

Na ja, juristische Spitzfindigkeiten.
 
  • #18
Ich habe bei Chat Gpt nur mal atemlos eingeben, gleich kommt "Atemlos durch die Nacht" , obwohl ich nichts geschrieben habe, suche einen Song , der so anfängt.
 
  • #19
Was ich bei dem ganzen allerdings nicht verstehe, Chat GPT musste diese Songtexte doch gar nicht „lernen“, sondern einfach nur im Internet danach suchen. Und darauf zielte doch das Urtail ab, dass Chat GPT damit trainiert wurde?

Na ja, juristische Spitzfindigkeiten.
Die haben ja ChatGPT dazu gebracht, diese Texte weitestgehend identisch auszuspucken, was wohl für eine Speicherung der Trainingsdaten spricht. Open AI allerdings sagt, sie könnten nichts für den Output und der User der den Output generiert, wäre der Schuldige.
Was die GEMA da genau gefragt hat, weiß ich nicht. Evtl. schreibe mir einen Liedtext mit dem Titel "Atemlos".
Bei Udio z.B. gab es mal den Fall, dass jemand einen Song erstellt hat, der die (KI) Stimme von Dave Gahan enthielt und stark nach Depeche Mode klang. Das geht wohl jetzt nicht mehr. Was wohl aber imer noch geht, dass man Genres und Bands umschreibt dann spuckt die KI halt Metallica Songs im Jazzgewand aus.

Hier ist nochmal ein Zitat zur Memorisierung aus der offiziellen Pressemitteilung, Es lohnt sich aber das Ganze durchzulesen, auch wenn ich persönlich nur die Hälfte verstehe. :)

Sowohl durch die Memorisierung in den Sprachmodellen als auch durch die Wiedergabe der Liedtexte in den Outputs des Chatbot lägen Eingriffe in die urheberrechtlichen Verwertungsrechte vor. Diese seien nicht durch Schrankenbestimmungen, insbesondere die Schranke für das Text und Data Mining gedeckt.



Im Einzelnen:

Nach Überzeugung der Kammer
seien die streitgegenständlichen Liedtexte reproduzierbar in den Sprachmodellen 4 und 4o der Beklagten enthalten. Aus der informationstechnischen Forschung sei bekannt, dass Trainingsdaten in Sprachmodellen enthalten sein können und sich als Outputs extrahieren lassen. Dies werde als Memorisierung bezeichnet. Eine solche liege vor, wenn die Sprachmodelle beim Training dem Trainingsdatensatz nicht nur Informationen entnähmen, sondern sich in den nach dem Training spezifizierten Parametern eine vollständige Übernahme der Trainingsdaten finde. Eine solche Memorisierung sei durch einen Abgleich der Liedtexte, die in den Trainingsdaten enthalten waren, mit den Wiedergaben in den Outputs festgestellt. Angesichts der Komplexität und Länge der Liedtexte sei der Zufall als Ursache für die Wiedergabe der Liedtexte ausgeschlossen.

Durch die Memorisierung sei eine Verkörperung als Voraussetzung der urheberrechtlichen Vervielfältigung der streitgegenständlichen Liedtexte durch Daten in den spezifizierten Parametern des Modells gegeben. Die streitgegenständlichen Liedtexte seien reproduzierbar in den Modellen festgelegt. Gemäß Art. 2 InfoSoc-RL liege eine Vervielfältigung „auf jede Art und Weise und in jeder Form“ vor. Die Festlegung in bloßen Wahrscheinlichkeitswerten sei hierbei unerheblich. Neue Technologien wie Sprachmodelle wären vom Vervielfältigungsrecht nach Art. 2 InfoSoc-RL und § 16 UrhG erfasst. Nach der Rechtsprechung des Unionsgerichtshofes sei für die Vervielfältigung ausreichend eine mittelbare Wahrnehmbarkeit, die gegeben sei, wenn das Werk unter Einsatz technischer Hilfsmittel wahrgenommen werden könne.

 
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  • #20
Bei Google, wenn ich Atemlos eingebe, wird es als zweiter Vorschlag aufgeführt. Der erste ist eine Fernsehserie,
 

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