GEMA Anmeldung mit Hindernissen

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HikariMusik

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Hi liebe Community,

ich wollte mich und meine Werke bei der [g=119]GEMA[/g] anmelden, nur um ein paar Fronten zu klären (es klingt nach Kinderkacke und ist es auch, aber mir geht es einfach auf die Nerven dass jemand Kohle mit meinen Liedern macht ohne dass ich was davon abbekomme).

Dabei stehe ich vor einem Problem, oder einem Hindernis (je nachdem wie ihr es seht). Vorweg: Ich erhebe keinen Anspruch auf Rechtshilfe, sondern nur eine Meinung oder einen Rat wie ich die Situation löse.

Ich habe ein Lied komponiert und auch aufgenommen, die Urversion.
Diese Version wurde auch aufgeführt von mir, alles ohne [g=119]GEMA[/g].
Nach einiger Zeit kam eine andere Band auf die Idee, mich um die Erlaubnis zu bitten, das Lied bearbeiten und in eine andere Sprache übersetzen zu dürfen. Leider (!!!) fixierten wir nichts, sondern besprachen alles mündlich (was ich nie wieder so machen werde!). Ich gab der Bitte statt, unter der Bedingung, die Bearbeitung der Musik zui benutzen. Eine weitere Benutzung war nicht Gegenstand des Vertrages (wichtig!)
Nach einigen Monaten bekam ich spitz, dass sie mein Lied "widerrechtlich" Weiterbearbeitet hatten und es dann plötzlich nen neuen Text hatte.
Als "Rache" (Stichwort "Kinderkacke" ) möchte ich deshalb meine Werke vor weiterer bearbeitung Schützen und sie deshalb bei der [g=119]GEMA[/g] anmelden (bringt das in diesem Fall was?).

Wie muss ich das jetzt bei der Anmeldung berüksichtigen, also dass dieses Lied bearbeitet wurde. Ich weiß nicht ob es schon gemeldet ist, da könnte es dann wieder einen Urheberrechtsstreit geben (den ich aber hoffentlich Gewinnen würde da ich Aufnahmen des Songs aus 2006 habe, erste Aufnahme von Ihnen ist aus 2008 ).
Aber wie wird das dann bei meiner Anmeldung gewertet (bereits vorhandene Bearbeitung, die ich selbst für Live-Zwecke verwende, noch! Neubearbeitung ist in Arbeit)

Hoffe auf eure Hilfe.


Mit freundlichen Grüßen

ZeroEnna
 
Tip: Einfach mal die [g=119]GEMA[/g] anrufen und auf diesen Sachverhalt ansprechen, dann klärt sich das ganz schnell am Fon.
Hier im Forum bekommst du da keine Aussagen, auf die du dich verlassen kannst.
 
[g=119]Gema[/g] hin oder her, für die Bearbeitung bedarf es ohnehin deiner Zustimmung.

Das hat also mit der [g=119]Gema[/g] nur peripher etwas zu tun.
 
HikariMusik schrieb:

Nach einigen Monaten bekam ich spitz, dass sie mein Lied "widerrechtlich" Weiterbearbeitet hatten und es dann plötzlich nen neuen Text hatte.
Als "Rache" (Stichwort "Kinderkacke" ) möchte ich deshalb meine Werke vor weiterer bearbeitung Schützen und sie deshalb bei der [g=119]GEMA[/g] anmelden (bringt das in diesem Fall was?).

auch hier gilt,
jenachdem in wie weit der Track bearbeitet wurde-
ob nur Text oder auch evtl. Musik, bedarf es einer Prüfung in wie weit
Du überhaupt Anspruch auf Anrechte auf das quasi NEU entstandene Werk hast...
klar ist das Ursprungswerk ist Deins, daran ist nichts zu rütteln.
aber wenn das überarbeitete stück "erheblich" von deinem abweicht, könnte es schwierig werden.
Du bist erstmal in der Beweispflicht. Da kein vertrag - wird's schon wieder alles was schwierig.

schon vesucht mit den Jungs drüber zu reden?
"Bitte auf Unterlassung!)
nix auf dem Wege zu machen?
 
Grundsätzlich hat ja die [g=119]Gema[/g] damit gar nichts zu tun. Dein Problem wird schon ganz allein durch das Urheberschutzgesetz gesetzlich geregelt. Du könntest diese Jungs also rechtlich angehen.
Die Frage - hier schon angedeutet - welche Beweise und Fakten kannst Du auf den Tisch des evtl. Richters legen?

Grundsätzlich hättest Du also alle Möglichkeiten eines Urhebers um gegen solche Dinge vorzugehen. Unabhängig ob der Song bei der [g=119]Gema[/g] gemeldet ist oder nicht. Selbst wenn, interessiert die dieser Fall sowieso nicht. Wie immer bei Rechtsstreitigkeiten weiss man aber nie wie andere diese Sachlage beurteilen werden.
Ist klar zu erkennen, auch für Laien: Das ist Dein Song nur mit einem neuen Text? Dann hast Du sehr gute Chancen. Wenn Du auch nachweisen kannst, den Song überhaupt vor denen herausgebracht zu haben - sie könnten ja das Gegenteil behaupten (hier wäre ein Gemaeintrag evtl. mal hilfreich da ein Datum dabeisteht)

Als Faustregel:
Auch ein musikalischer Laie sollte Dein Werk wiedererkennen, es sollte nachweisbar sein, dass es Dein Werk ist und wann Du es zum ersten Mal veröffentlicht hast.
Trifft einer der Punkte nicht zu, kann es zu zähen, langen Beweisverhandlungen führen. Ob es das wert ist, liegt im Ermessen des Betroffenen.
 
Kleiner Tipp:

Sobald Du in der [g=119]GEMA[/g] bist, werden alle Aufführungsrechte aller Deiner Stücke von der [g=119]GEMA[/g] verwaltet. Dann bezahlst Du ganz persönlich an die [g=119]GEMA[/g], wenn Du selbst Deine eigenen Stücke veröffentlichst.

Drum prüfe....
 
Zitat: selbst Deine eigenen Stücke veröffentlichst

Er zahlt dann auch wenn er seine eigenen Stücke öffentlich aufführt! Natürlich auch noch zusätzliche Bürokratie wie Meldebögen etc. Bei jedem Auftritt, bei jeder Pressung etc.

Wenn er oft genug sich selber aufführt, gibts ja auch von der [g=119]Gema[/g] Geld zurück :)
Ein Aktionskünstler kam ja schon auf den Gedanken wenn die [g=119]Gema[/g] damit durchkommt z.B. wenn Youtube pro Abruf an die [g=119]Gema[/g] zahlen müsste, sich nur selber oft genug dort abzurufen um sich reich zu klicken. Die [g=119]Gema[/g] Herren haben das gar nicht begriffen. Denn technisch gibts genügend Tools um künstliche Klicks hervorzurufen und sich selber bei Youtube millionenfach selber aufzurufen. Jeder Klick = [g=119]Gema[/g] Tantiemen :)
 

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