GbR gegründet....was nachträglich absetzbar?

  • Ersteller Ash-Zayr
  • Erstellt am
Ich muss das nochmal klarstellen...

Eine GbR hat nichts, aber auch GAR NICHTS mit der Frage zu tun, ob man gewerblich (ist bei einer Band völliger Blödsinn!!) oder sonst, sagen wir mal, nebenberuflch als freier Künstler tätig ist oder ob sie nur den Zweck hat, Geld zu versenken, um Spaß bei 3 Auftritten pro Jahr zu haben!

Jede Band, die zusammen Equipment anschafft und sich die Gagen für Auftritte teilt, ist eine GbR, egal, ob die Bandmitglieder das nun ausdrücklich so vereinbart haben, oder ob sie noch nie den Begriff GbR gehört haben. Völlig wurscht. Auch eine GbR kann ihre Band nur als Liebhaberei betreiben.

Eine ganz andere Frage ist es, ob die Band überhaupt in absehbarer Zeit Gewinne macht. Wenn nicht in mehreren Jahren Gewinne produziert werden, ist das Liebhaberei, und dann braucht man an die Frage, ob man beim FA Vorsteuer, den Verstärker oder auch nur ne Tüte Pommes absetzen kann, nicht den geringsten Gedanken zu verschwenden. Kein Gewinn = ist nix mit Absetzen!

Als ich seinerzeit ein Nebengewerbe angemeldet hatte, hatte das FA sämtliche Steuerbescheide unter Vorbehalt erlassen, und erst nach 5 oder 6 Jahren war es davon überzeugt, dass das bisschen, was dabei als Gewinn herauskam, auch wirklich dauerhaft erzeilt wird, und hat die Steuerbescheide endgültig bestätigt.

Wenn ich den Threadsteller richtig verstehe, gibt es keine Gewinnerwartung. Dann kann er also die Möglichkeit, Vorsteuer und Verluste beim FA geltend zu machen, knicken.
 

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