GbR gegründet....was nachträglich absetzbar?

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Ash-Zayr

Ash-Zayr

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Hallo

Unsere Tribute Band hat sich nun zu einer GbR angemeldet samt Steuernummer. Wir haben gemerkt, dass das in der Branche auf lange Sicht unumgänglich ist, da wir Veranstaltern Rechnungen mit ausgewiesener MwSt austellen müssen.

So, das hat nun Vor- und Nachteile....einer der Vorteile sollte ja nun der sein, dass ich künftig alles an Anschaffungen, was irgendwie mit Musik zu tun hat, wie auch Fahrtkosten zur Probe usw. in meiner privaten Einkommenssteuererklärung absetzen kann. In dem Zusammenhang habe ich auch gehört, dass es auch einen Zeitraum gibt, in dem ich nachträglich rückwirkend zur Gründung der GbR Anschaffungen absetzen kann. Ist dem so, und wie lange zurück zu welchem Wert darf ich das mit reinnehmen in meine kommende Einkommensteuererklärung?

Danke & Gruß
Ash
 
So ganz allgemein würde ich zu einem Steuerberater raten, allein schon aufgrund der Summen sollte der sich aufs Jahr gesehen ganz gut Amortisieren!
 
ääähmm....schön wäre es....bisher zahlen wir eher drauf...bzw. die Einahmen bisher unterschreiten die Investition um eine hundertfaches.....;) Bei 3-4 Auftritten pro Jahr mit vielleicht einem Hunni Gage für jeden lohnt kein externer Berater.....mich wundert ohnehin immer, dass bei allen Fragen solcher Art, auch im privaten Umfeld, jeder meint, man solle mal "seinen Steuerberater" oder Anwalt fragen...ähhm....bin ich der einzige normale Mensch und Nicht-Millionär, der keinen privaten Steuerberater hat, der hinter ihm herläuft....;)

Ash
 
So ganz allgemein würde ich zu einem Steuerberater raten

Kann ich nur unterstreichen. Einmal, weil der auf Sachen kommt, die zu fragen dir nicht mal einfällt und zum anderen, weil das Zeit frisst, die dir ansonsten für die Musik fehlt.

Edit: Sorry, ich war zu langsam.

Schau dir das mal an: http://www.musiker-online.de/Mitgliedschaft.drmv_mitgliedschaft.0.html

Kostet überschaubare 100 Euronen im Jahr und beinhaltet eben neben vielen anderen Leistungen auch "Beratungen" zu Steuerfragen. Ich habe unterschiedliche Erfahrungen mit wechselnden Ansprechpartnern gemacht - den Beitrag waren sie trotzdem auf jeden Fall wert.
 
Naja, der kann halt auch mehr absetzten als du, Ich würde es so machen das erste Jahr mit ihm, und das zweite weisst du ja was er alles so abgesetzt hat ;-)



lg..
 
ääähmm....schön wäre es....bisher zahlen wir eher drauf...bzw. die Einahmen bisher unterschreiten die Investition um eine hundertfaches.....;) Bei 3-4 Auftritten pro Jahr mit vielleicht einem Hunni Gage für jeden lohnt kein externer Berater.....mich wundert ohnehin immer, dass bei allen Fragen solcher Art, auch im privaten Umfeld, jeder meint, man solle mal "seinen Steuerberater" oder Anwalt fragen...ähhm....bin ich der einzige normale Mensch und Nicht-Millionär, der keinen privaten Steuerberater hat, der hinter ihm herläuft....;)

Ash

Aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Dann musst du halt die (wohl überschaubaren) steuerrechtlichen Verhältnisse selbst einstellen.
Viel geht da eh nicht und bei 50 Buchungszeilen pro Jahr sucht man sich irgendeine Handwerkersoftware (Lexware?).


So komplex ist eine Band-GBR nicht.
Aber man darf sich halt auch nicht verdaddeln mit längerfristigen Abschreibungen und TatüTata.

Zum Start einen Fachkundigen heranziehen ist schon vernünftig.
Weitermachen im selben Muster kann man dann selber...
 
Der Sinn einer GbR ist vor allem, überhaupt eine Rechtsform zu haben. Einem Gespräch mit dem Steuerberater möchte ich nicht vorgreifen. Allen Kram, den ihr in die Gesellschaft eingebracht habt, wird der bewerten. Das sind dann die persönlichen eingebrachten Dinge, die dann auch der Abschreibung unterliegen und steuerlich geltend gemacht werden.
Nur wie gesagt: ohne Steuerberater geht da gar nichts.
 
Ash-Zayr schrieb:
ääähmm....schön wäre es....bisher zahlen wir eher drauf...bzw. die Einahmen bisher unterschreiten die Investition um eine hundertfaches.....;) Bei 3-4 Auftritten pro Jahr mit vielleicht einem Hunni Gage für jeden lohnt kein externer Berater.....mich wundert ohnehin immer, dass bei allen Fragen solcher Art, auch im privaten Umfeld, jeder meint, man solle mal "seinen Steuerberater" oder Anwalt fragen...ähhm....bin ich der einzige normale Mensch und Nicht-Millionär, der keinen privaten Steuerberater hat, der hinter ihm herläuft....;)

Ash

Lustig, gerade hatte ich meinen Beitrag gelöscht, weil er eigentlich nichts zum Thema tut :D

Ich meinte genau das, was Du ansprichst. Steuerberate u Anwälte werden gerne empfohlen, man darf aber nicht vergessen, dass da sogar jede Minute Beratung zählt ...

Obwohl ich selbst gewerblich ( mit Steuerberater aus der erw. Verwandtschaft ) unterwegs bin würde ich Dir eher eine ( weiter oben ) bereits empfohlene Mitgliedschaft empfehlen. In Ö bist Du als Selbständiger autom. ( Zwangsmitgliedschaft - danke ) bei einer der Branche entsprechenden Kammer, wo Du auch einen Jahresmitgliedsbeitrtag zahlen musst. Dort gibt es dann zB ebenfalls Beratungen zu diversen Themen ( Recht, Steuer, etc ) .

Evtl ist das bei Euch ähnlich ?

lg
Andi
 
Bill_Presston schrieb:
Der Sinn einer GbR ist vor allem, überhaupt eine Rechtsform zu haben. Einem Gespräch mit dem Steuerberater möchte ich nicht vorgreifen. Allen Kram, den ihr in die Gesellschaft eingebracht habt, wird der bewerten. Das sind dann die persönlichen eingebrachten Dinge, die dann auch der Abschreibung unterliegen und steuerlich geltend gemacht werden.
Nur wie gesagt: ohne Steuerberater geht da gar nichts.

Mag alles sein, wenn aber ohnedies kein Gewinn gemacht wird, sehe ich das erstmal, als nebensächlich.
 
Bill_Presston schrieb:
Der Sinn einer GbR ist vor allem, überhaupt eine Rechtsform zu haben. Einem Gespräch mit dem Steuerberater möchte ich nicht vorgreifen. Allen Kram, den ihr in die Gesellschaft eingebracht habt, wird der bewerten. Das sind dann die persönlichen eingebrachten Dinge, die dann auch der Abschreibung unterliegen und steuerlich geltend gemacht werden.
Nur wie gesagt: ohne Steuerberater geht da gar nichts.

Mag alles sein, wenn aber ohnedies kein Gewinn gemacht wird, sehe ich das erstmal, als nebensächlich.

Das ist Unsinn.
Vielleicht willst du zum Beispiel ja die Gründungsverluste steuerlich vortragen lassen.

Entweder du hast eine Firma, hier in diesem Fall gegründet um Rechnungen mit Mwst. ausstellen zu können, oder eben keine.
Wenn du eine Firma hast, ist das ein neuer Körper und der muss auch steuerrechtlich hergestellt werden.

Mit allen formellen Konsequenzen.

Und je besser du das beurteilen kannst, desto präziser kannst du die Situation lenken.

Wenn du als Privatperson etwas für 2.000 EUR kaufst, hast du das Gerät und das Geld ist weg.
Interessiert keinen. Privatspass.

Wenn du als Firma ein Gerät kaufst, gehört es zum Inventar und muss mit einer Abschreibung steuerlich verwaltet werden.
Das Anschaffungsgeld ist weg, die Mwst. bekommst du wieder raus aber die Gewinnminderung durch die Anschaffung zieht sich über Jahre hinweg.
Das Geld ist weg, aber du wirst besteuert als wenn du das Geld zu Teil noch hättest.

Dazu muss in der Buchhaltung ein Konto eröffnet werden und laufend bebucht.

Soweit ich weiss, kann man Geräte welche vor Gründung privat angeschafft wurden und dann in der neuen Firma dienen bis zu einem Jahr vorher heranziehen.
Das obliegt aber letztlich einer gewissen Willkür des zuständigen Beamten wieviel Prozent der innerhalb welchen Zeitraumes zulässt.

Sowas wie ein Fahrtenbuch beim Auto gibt es bei Equipment nicht.
 
So im Schwarz / Weiß Sinn ist das durchaus kein Unsinn ...

Da ich seit 12 Jahren eine Firma bin u habe u u.a. in meiner Berufsausbildung auch ( 5J) Buchhaltung lernen "durfte", bin ich da nicht gänzlich unbedarft, aber nat. kein Steuerberater ...

Wie mit USt umzugehen ist hängt ja nicht von einer Firmengründung sondern primär vom Umsatz ab ... Ab soundsoviel bin ich Ustpflichtig , bis dahin suche ich mir aus, ob ich vorsteuerabzugsberechtigt ( u daher UStabführu9ngsverpflichtet ) sein möchte o nicht; eine Ermessensfrage ( Investition vs Ertrag )

( mit der genannten Gesellschaftsform in D kenne ich mich aber nicht aus, hier ist wie BillPresston anmerkte erstmal wichtig eine Gesellschaftsform zu haben ( bei uns mit GesellschafterVertrag ) -> wer, wer macht was, AusstiegsSzenarien, etc )

Zu aktivierendes Inventar hängt ( bei uns ) vom Anschaffungswert ab ist hoffentlich so wenig wie möglich vorhanden ...

Und man kann Gebrauchtes ( in ebay Zeiten ja üblich ) durchaus auch später kaufen ... solange plausible Begründungen u Bewertungen etc vorliegen interessiert das keinen Prüfer.
( so war das gemeint ) ... "weg" ist erstmal mMn gar nix ...

Bzgl der Fristen, Formalitäten u Vorgehensweise hatte ich ja empfohlen Informationen einzuholen, aber der Kosten wegen nicht unbedingt bei einem selbständigen Steuerberater mit > Eur 150,- Stundenlohn ...

Das ganze Blabla nutzt Dir aber eh alles nix, günstige Informationen bei0 Kammer, Vereinen oder wieauchimmer das bei Euch heisst, sind gefragt ...
ForenLaberer wie zB ich nutzen da recht wenig ...

lg
Andi
 
Die Steuerpflicht ergibt sich bei einem Hobbyisten (hoffentlich) schon aus seinem Einkommen in der "realen Welt". Der Gesellschaftervertrag der GbR regelt die Verteilung der Einkünfte, die dann individuell den sonstigen Einkünften zugerechnet und per Einkommensteuererklärung angegeben und verrechnet werden. Im GbR-Vertrag wird auch geregelt, wie die "Lasten" verteilt werden und auch die werden in der Steuererklärung individuell angesetzt.

Soweit die Einschätzung eines steuerrechtlichen Laien (moi). Ich bin nicht wirklich sicher, ob ich das richtig einschätze, deshalb empfehle ich nach wie vor, fachmännischen Rat eines Steuerberaters oder eines Steuerfachmanns, z. B. beim DRMV, einzuholen.
 
@Ahs-Zayr:

GbR ist gut und richtig. Aber steuerrechtlich solltet Ihr Euch wirklich wenigstens grundsätzlich beraten lassen.

Wie das mit der Umsatzsteuerpflicht aussieht, ist eine wichtige Frage. Ich bin kein Steuerberater, aber wenn Ihr glaubt, dass Ihr Vorsteuer und Verluste immer schon in den Steuererklärungen geltend machen könnt, werdet Ihr irgendwann eine böse Überraschung erleben. So nach 3 - 4 Jahren wird das FA sagen, dass Eure Band nur Liebhaberei ist, und sowohl UmsSt als auch wegen Verlusten ersparte Einkommenssteuer nachzahlen lassen. Wenn Ihr nicht langsam Gewinne macht, ist das so sicher wie das Amen in der Kirche.
 
Wenn Ihr nicht langsam Gewinne macht, ist das so sicher wie das Amen in der Kirche.

Da bin ich mir auch sicher. Ich hab' mein Halbwissen aus einer Band, bei der bisschen was übrig blieb. Und da gab es einen Steuerberater!
 
was ich nicht verstehe, wieso meldet ihr für 3-4 auftritte im jahr denn überhaupt ein gewerbe mit umsatzsteuerpflicht an?

rechnungen (mit dem vermerk das keine umsatzsteuer bezahlt werden muss) könnt ihr ja trotzdem ausstellen und verrechnungstechnisch sollte das für den veranstalter eigentlich keinen unterschied machen weil er die umsatzsteuer ja ohnehin wahrscheinlich nicht bezahlen muss.
 
rechnungen (mit dem vermerk das keine umsatzsteuer bezahlt werden muss) könnt ihr ja trotzdem ausstellen und verrechnungstechnisch sollte das für den veranstalter eigentlich keinen unterschied machen weil er die umsatzsteuer ja ohnehin wahrscheinlich nicht bezahlen muss.

Korrekt, Umsatzsteuer ist ein durchlaufender Posten, soll heissen, ich als Unternehmer addiere diese auf den Endbetrag meiner Rechnung, bekomme den Gesamtbetrag vom Kunden, führe dann die von mir zuvor addierte Ustzst an das Finanzamt ab.

Vorsteuer (also jene Umsatzsteuer die ICH bezahle weil sie in Rechnungen AN MICH ausgewiesen ist) bekomme ich nach dem Zahlen wieder vom Finanzamt zurück...

Also, ein Veranstalter der den Umsatzsteuernachweis in einer Rechnung an ihn haben möchte besteht nur dann dadrauf, wenn er es mit einem Künstler zu tun hat, der dies muss, da er als GbR zB aktiv ist, auch hierbei hat der Veranstalter nix von der Ustzst..

Hat er es mit einem Künstler zu tun der aus Liebhaberei arbeitet zahlt er die Gage eben ohne Umstzst, somit führt er nix ab und es kostet ihn das selbe, gesetzt den Fall die Gagen sind in beiden Fällen identisch, Netto.
 
Bei 3-4 Auftritten pro Jahr mit vielleicht einem Hunni Gage für jeden lohnt kein externer Berater.....


Wenn es dabei bleibt, wird das Ganze sowieso als Liebhaberei eingestuft und du kannst gar nix absetzen.
 
Ich hatte mich schon gewundert.Sonst müsste ja jede Amateurband,die mal nen Gig auf nen grösseren Festival hat,ne GbR gründen.Das kann doch nicht sein,oder?
Ähmm,3-4 Auftritte ist auch nicht wirklich viel und ob sich das in dem Fall wirklich lohnt?
Ich würde mir das,glaube ich nochmal überlegen.

Ich weiss z.B. nur von meiner Frau,die ein Nebengewerbe für Schmuck angemeldet hat,dass es sich fast auch nicht lohnt,da was abzusetzen.Du hast eigentlich nur mehr Arbeit und kriegst da nicht wirklich viel raus.
Dort war es auch nach 2-3 Jahren so,dass das Finanzamt mal angefragt hat,was denn los sei,da die Einnahmen und Ausgaben sich die Waage hielten.
 
Du machst Einkommenssteuererklärung für ein Kalenderjahr.
Alles was da angefallen ist, kannst Du berücksichtigen, auch wenn die Gründung irgendwann im Lauf des Jahres erfolgte.

Google mal zum Thema EÜR (Einnahmenüberschussrechnung), Abschreibung, MWST Voranmeldung.
Das sind die Themen die erstmal wichtig sind für dich (vor allem letzteres)

Man kann auch beim Finanzamt anrufen und da fragen (hab ich auch so gemacht - hab aber Einzelunternehmung)
 
Also ich weiß nicht, ob sich von den Grundlagen her in den letzten 15 Jahren so sehr viel geändert hat - ich glaube es eher nicht.
Ich war von 1992 - 2000 in einer 5 köpfigen Tanzkappelle als Gbr - Gesellschafter beteiligt. Das Thema "rückwirkendes Absetzen" von Aufwendungen, Investitionen, Kosten, etc. würde ich erstmal ausklammern.
Grundsätzlich macht man ja bei Gründung einer deratigen Gesellschaft ähnlich, wie bei anderen Unternehmensformen eine Eröffnungsbilanz mit allen Werten, die in die Gesllschaft eingebracht worden sind.

Steuerrechtlich behandelt, wird das Ganze in einer gesonderten und einheitlichen Gewinn- und Verlustrechnung, wo ich in jedem Falle dazu raten würde, diese von einem Steuerfachangestellten (damals war es die Frau eines Mitmusikern) anfertigen zu lassen.
Was heißt nun einheitlich und gesondert ? Es sind erst einmal Einkünfte aus "selbstständiger" Arbeit. Da gilt es mitgehangen = mitgefangen, also alle Einkünfte und gemeinsame Aufwendungen werden summiert und auf jedes Einzelne GBR-Mitglied bezogen dividiert.

Grundsätzlich gibt es meißtens wenig individeuelle Unterschiede. Das war bei mir damals anders, weil ich zu den Auftritten und Übungsabenden von Berlin nach Braunschweig und zurück fahren mußte und dadurch entsprechende Reisekosten hatte, die regelmäßig zu Verlusten führten, die dann wiederum steuermindernd in meine eigene Gewinn- und Verlustrechnung einfloßen (ich war damals selbstständiger Versicherungsvertreter nach HGB §84).

Was die Einkünfte anging, gab es ja wenig Unterschiede zu meinen Kollegen - die Gagen wurden zu gleichen Teilen aufgeteilt.

Bei den Kosten / Aufwendungen gab es, wie gesagt einige Unterschiede, da jeder Gesellschafter ebend auch Sonderbetriebsausgaben bzw. Sonderwerbungskosten absetzen konnte, die ihn (wie bei mir die Reisekosten) nur persönlich betrafen.

Ansonsten gab es die üblichen Abschreibungssätze z.B. 20 % pro Jahr auf Investitionen, wie Mixer, Effektgerät, Beleuchtungsanlage, Beschriftung für Schild mit Bandnamen, das vor der Bühne stand, teilweise Verpflegungsmehraufwendungen bei über 8 Stunden Einsatz, etc. etc. etc.
Es gab dann später nach ca. 4 Jahren eine Buchprüfung, wo einige Posten streitig blieben, wie z.B. Sakkos, Bühnenbekleidung und leider hatte ich auch eine längerfristige Auseinandersetzung mit dem für die Band zuständigen Finanzamt, die sich allerdings nach zähen und hartnäckigen Verhandlungen mit meinem Steuerberater dann regeln ließ.

Hier mal eine kleine Hausnummer, was die Größenordnung betrifft - wir lagen im Durchschnitt pro Jahr mit der Band bei ca. 15.000,-- - 18.000,--DM.
Das Finanzamt machte 1998 d.h. 6 Jahre nach GBR Gründung, bei mir eine Steuernachzahlung von knapp 3.000,--DM geltend, die wie gesagt aus der einheitlichen und gesonderten Gewinnermittlung resultierte.

Wenn ich mich recht erinnere, wurden wir uns damals nicht über die Begriffe Fahrtkosten (wie bei meinen Kollegen zwischen Wohnung und Arbeitsplatz / Einsatzort zumeißt im 20 km Bereich) und den Reisekosten, die bei mir auftraten, einig.

Nach ca. einem halben Jahr und Intervention meines Steuerberaters ergab sich anstelle der o.g. Nachzahlung eines Rückerstattung des Finanzamtes von ca. 2,500,--DM.

Alle, die in irgendeinerweise selbstständig tätig sind oder waren, werden mir bestätigen, daß man in den ersten 2 Jahren überhaupt nichts vom Finanzamt merkt - es danach aber umso unerbittlicher auf den Plan tritt.
Wehe dem, der finanziell und mental nicht darauf vorbereitet ist.

Grundsätzlich kann man auf steuerliche Fachberatung bei so einem Unterfangen nicht verzichten - ist meine Erfahrung.
Was die UST-Steuer betrifft lohnt es sich wohl nicht in deinem Falle sich da weiterführende Gedanken zu machen.
Die Gründung der GBR, halte ich in jedem Fall für sinnvoll, unabhängig davon, ob man nun 4, oder 40 Gigs pro Jahr spielt.
Andernfalls könnte eine Schätzung des Finanzamtes mit eventuell sehr bitteren Folgen vorgenommen werden.
Wie gesagt ist schon 'ne Weile her und sind meine persönlichen Erfahrungen.

P.S. @atw - Danke für den Begriff "Einnahmeüberschußrechnung" - war mir gerade nicht so präsent.
 

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