Also ich weiß nicht, ob sich von den Grundlagen her in den letzten 15 Jahren so sehr viel geändert hat - ich glaube es eher nicht.
Ich war von 1992 - 2000 in einer 5 köpfigen Tanzkappelle als Gbr - Gesellschafter beteiligt. Das Thema "rückwirkendes Absetzen" von Aufwendungen, Investitionen, Kosten, etc. würde ich erstmal ausklammern.
Grundsätzlich macht man ja bei Gründung einer deratigen Gesellschaft ähnlich, wie bei anderen Unternehmensformen eine Eröffnungsbilanz mit allen Werten, die in die Gesllschaft eingebracht worden sind.
Steuerrechtlich behandelt, wird das Ganze in einer gesonderten und einheitlichen Gewinn- und Verlustrechnung, wo ich in jedem Falle dazu raten würde, diese von einem Steuerfachangestellten (damals war es die Frau eines Mitmusikern) anfertigen zu lassen.
Was heißt nun einheitlich und gesondert ? Es sind erst einmal Einkünfte aus "selbstständiger" Arbeit. Da gilt es mitgehangen = mitgefangen, also alle Einkünfte und gemeinsame Aufwendungen werden summiert und auf jedes Einzelne GBR-Mitglied bezogen dividiert.
Grundsätzlich gibt es meißtens wenig individeuelle Unterschiede. Das war bei mir damals anders, weil ich zu den Auftritten und Übungsabenden von Berlin nach Braunschweig und zurück fahren mußte und dadurch entsprechende Reisekosten hatte, die regelmäßig zu Verlusten führten, die dann wiederum steuermindernd in meine eigene Gewinn- und Verlustrechnung einfloßen (ich war damals selbstständiger Versicherungsvertreter nach HGB §84).
Was die Einkünfte anging, gab es ja wenig Unterschiede zu meinen Kollegen - die Gagen wurden zu gleichen Teilen aufgeteilt.
Bei den Kosten / Aufwendungen gab es, wie gesagt einige Unterschiede, da jeder Gesellschafter ebend auch Sonderbetriebsausgaben bzw. Sonderwerbungskosten absetzen konnte, die ihn (wie bei mir die Reisekosten) nur persönlich betrafen.
Ansonsten gab es die üblichen Abschreibungssätze z.B. 20 % pro Jahr auf Investitionen, wie Mixer, Effektgerät, Beleuchtungsanlage, Beschriftung für Schild mit Bandnamen, das vor der Bühne stand, teilweise Verpflegungsmehraufwendungen bei über 8 Stunden Einsatz, etc. etc. etc.
Es gab dann später nach ca. 4 Jahren eine Buchprüfung, wo einige Posten streitig blieben, wie z.B. Sakkos, Bühnenbekleidung und leider hatte ich auch eine längerfristige Auseinandersetzung mit dem für die Band zuständigen Finanzamt, die sich allerdings nach zähen und hartnäckigen Verhandlungen mit meinem Steuerberater dann regeln ließ.
Hier mal eine kleine Hausnummer, was die Größenordnung betrifft - wir lagen im Durchschnitt pro Jahr mit der Band bei ca. 15.000,-- - 18.000,--DM.
Das Finanzamt machte 1998 d.h. 6 Jahre nach GBR Gründung, bei mir eine Steuernachzahlung von knapp 3.000,--DM geltend, die wie gesagt aus der einheitlichen und gesonderten Gewinnermittlung resultierte.
Wenn ich mich recht erinnere, wurden wir uns damals nicht über die Begriffe Fahrtkosten (wie bei meinen Kollegen zwischen Wohnung und Arbeitsplatz / Einsatzort zumeißt im 20 km Bereich) und den Reisekosten, die bei mir auftraten, einig.
Nach ca. einem halben Jahr und Intervention meines Steuerberaters ergab sich anstelle der o.g. Nachzahlung eines Rückerstattung des Finanzamtes von ca. 2,500,--DM.
Alle, die in irgendeinerweise selbstständig tätig sind oder waren, werden mir bestätigen, daß man in den ersten 2 Jahren überhaupt nichts vom Finanzamt merkt - es danach aber umso unerbittlicher auf den Plan tritt.
Wehe dem, der finanziell und mental nicht darauf vorbereitet ist.
Grundsätzlich kann man auf steuerliche Fachberatung bei so einem Unterfangen nicht verzichten - ist meine Erfahrung.
Was die UST-Steuer betrifft lohnt es sich wohl nicht in deinem Falle sich da weiterführende Gedanken zu machen.
Die Gründung der GBR, halte ich in jedem Fall für sinnvoll, unabhängig davon, ob man nun 4, oder 40 Gigs pro Jahr spielt.
Andernfalls könnte eine Schätzung des Finanzamtes mit eventuell sehr bitteren Folgen vorgenommen werden.
Wie gesagt ist schon 'ne Weile her und sind meine persönlichen Erfahrungen.
P.S. @atw - Danke für den Begriff "Einnahmeüberschußrechnung" - war mir gerade nicht so präsent.