NivraMM
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Hallo Forum
Mal so rein hypothetisch:
Aus einer Bestellung von 2 Geräten würde ein Gerät zurückgeschickt wegen eines Defekts, aber der Preis für beide würde erstattet.
Wie sähe da die Rechtslage so aus? Käufer hat halt Glück oder müsste er den Laden darauf hinweisen?
Ergäbe sich da automatisch eine Forderung draus die der Laden dann jederzeit an den Käufer stellen könnte (im Rahmen der gesetzl. Verjährung)?
Würde die Zahlungsart einen Unterschied machen? Paypal zb hat ja komische Rücknahmefunktionen...aber soweit ich das verstehe nur auf Käuferseite…oder?
Gibts da n fachkundigen Rat hier? War mir nicht sicher obs eher in Musikrecht/Finanzen gehört oder hier her…aber hat ja wenig mit Musikrecht zu tun, eher so Recht allgemein.
Mal so rein hypothetisch:
Aus einer Bestellung von 2 Geräten würde ein Gerät zurückgeschickt wegen eines Defekts, aber der Preis für beide würde erstattet.
Wie sähe da die Rechtslage so aus? Käufer hat halt Glück oder müsste er den Laden darauf hinweisen?
Ergäbe sich da automatisch eine Forderung draus die der Laden dann jederzeit an den Käufer stellen könnte (im Rahmen der gesetzl. Verjährung)?
Würde die Zahlungsart einen Unterschied machen? Paypal zb hat ja komische Rücknahmefunktionen...aber soweit ich das verstehe nur auf Käuferseite…oder?
Gibts da n fachkundigen Rat hier? War mir nicht sicher obs eher in Musikrecht/Finanzen gehört oder hier her…aber hat ja wenig mit Musikrecht zu tun, eher so Recht allgemein.