Schönen guten Tag!
Als Filmemacher bin ich ein lupenreiner Freiberufler, weil ich alle gestalterischen Leistungen selbst erbringe. Daher als selbständiger Künstler/Publizist sozialversicherungspflichtig nach KSVG. Dafür aber keine Gewerbesteuer und keine IHK-Mitgliedschaft. Alles, was Nebenleistung zur Herstellung meiner Filme ist, sehe ich als unproblematisch an, also wenn ich zum Beispiel andere Sprecherinnen und Sprecher bei mir aufnehme.
Nun frage ich mich: An welcher Stelle würde ich aus der künstlerisch-publizistischen Schiene rausfallen? Passiert das schon, wenn ich hin und wieder Studioleistungen für Dritte erbringe? Also wenn zum Beispiel ein Sprecher oder eine Sprecherin bei mir etwas für andere Auftraggeber aufnehmen möchte? Oder könnte man immer so argumentieren, dass eine gute Sprachaufnahme immer auch gute Synchronregie benötigt, so dass die rein technische Leistung dahinter zurücktritt und ich selbst dann künstlerisch tätig bleibe, wenn ich die Person gut durch die Aufnahme führe?
Lassen wir den umsatzsteuerlichen Aspekt mal beiseite und sicherheitshalber alles mit 19 Prozent machen.
Matthias
Als Filmemacher bin ich ein lupenreiner Freiberufler, weil ich alle gestalterischen Leistungen selbst erbringe. Daher als selbständiger Künstler/Publizist sozialversicherungspflichtig nach KSVG. Dafür aber keine Gewerbesteuer und keine IHK-Mitgliedschaft. Alles, was Nebenleistung zur Herstellung meiner Filme ist, sehe ich als unproblematisch an, also wenn ich zum Beispiel andere Sprecherinnen und Sprecher bei mir aufnehme.
Nun frage ich mich: An welcher Stelle würde ich aus der künstlerisch-publizistischen Schiene rausfallen? Passiert das schon, wenn ich hin und wieder Studioleistungen für Dritte erbringe? Also wenn zum Beispiel ein Sprecher oder eine Sprecherin bei mir etwas für andere Auftraggeber aufnehmen möchte? Oder könnte man immer so argumentieren, dass eine gute Sprachaufnahme immer auch gute Synchronregie benötigt, so dass die rein technische Leistung dahinter zurücktritt und ich selbst dann künstlerisch tätig bleibe, wenn ich die Person gut durch die Aufnahme führe?
Lassen wir den umsatzsteuerlichen Aspekt mal beiseite und sicherheitshalber alles mit 19 Prozent machen.
Matthias