Frage zur Veröffentlichung eines Remixes

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Hallo liebe Homerecordler,

ich habe mich jetzt schon ein wenig durch das Forum gekämpft aber nicht so wirklich eine Antwort auf meine Frage gefunden.

Es gab vor kurzem einen Remix Kontest auf MySpace von Kelis neuer Single "Acapella".
Man konnte sich das Vocal ganz offiziel runterladen. Jetzt habe ich einen Remix produziert, den ich aber nicht abgegeben habe.

Meine Frage lautet also:
Kann ich meinen Remix trotzdem auf verschiedenen Portalen veröffentlichen oder brauche ich trotzdem wieder eine Genehmigung?

Ich bedanke mich schon mal für alle Antworten.

lg
 
Kann ich meinen Remix trotzdem auf verschiedenen Portalen veröffentlichen oder brauche ich trotzdem wieder eine Genehmigung?
Du wirst es nicht dürfen, und Du wirst keine Genehmigung bekommen.

Hast Du beim Download der Vocals die Nutzungsbedingungen nicht gelesen? - Ganz offziell herunterladen heißt sicher, dass Du sie auch nur ganz offiziell in dem Contest verwenden und nur über den dort angegebenen Weg veröffentlichen darfst, bzw. sie zur Prüfung einsendest, und (ich glaube es ist) Universal behält sich die Veröffentlichung vor.

Du hast bestimmt beim Download auch zugestimmt, was mit den Rechten Deines schöpferischen Anteils am Contestbeitrag geschieht....

Unentgeltlich...
 
Du hast bestimmt beim Download auch zugestimmt, was mit den Rechten Deines schöpferischen Anteils am Contestbeitrag geschieht....

Also beim Download musste ich keinen Nutzungsbedingungen zustimmen.
Aber ok, dann werde ich meinen Remix nicht veröffentlichen.
Nur noch eine Frage hierzu.

Warum kann man dann z.B. auf Youtube schon einige Remixes von diesem Lied anhören? Haben die Remixer dann für die Vocals ein Entgelt bezahlt?
 
Das kommt ganz auf den Contest und darauf, was Du mit veröffentlichen meinst, an. Beim Contest zu Moguai's "Nyce" auf djdownload.com war z.B. ausdrücklich erlaubt, das Stück unabhängig vom Contest auf soundcloud, myspace, facebook etc. pp hochzuladen solange man als Artist "Moguai" angegeben hat und im Titel "remix competition entry" vorkam.
 
Den meissten ist es einfach sch..egal ob sie es dürfen oder nicht.

Ansonsten wird darauf hingewiesen,ob der RMX anderswo zum anhören freigegeben werden darf oder eben untersagt ist.

Und den RMX irgendwo für Geld anbieten ist ganz verboten,sowas bedarf auf jeden Fall ein Gespräch mit dem Urheber.
Aber darauf läuft es ja letztenendes raus,man möchte die RMXe die für gut genug befunden wurden auch veröffendlichen.

Hättest Deinen RMX nur früher einreichen sollen,vielleicht wärst Du ja dabei gewesen?

YouTube kann das auch nicht alles kontrollieren was da hochgeladen wird,es sei denn ein User meldet da was,kann aber auch sein das die auf sowas wie Schlüssewörter achten.

Ich habe zb,meinen RMX von ICH u ICH da hochgeladen,da hab ich das Wort Original und RMX in meiner Beschreibung benutzt,man muss ja sagen wo es herkommt.
Entweder lag es daran,oder es hat sich jemand verklickt und den Meldebutton ausversehn geklickt,oderoderoder,ich weiss es nicht?

Es wurde aber von denen erstmal nicht gelöscht,ich habs dann selbst gelöscht um Ärger zu vermeiden.
So gesehn glaube ich einfach,das es den Leuten kack egal ist was sie da hochladen.
Wieviel laden das Original da hoch,manches auch in HQ,das ist schon seltsam wie das da gehandhabt wird.

Man hat mir auch nicht zurück geschrieben,als ich nach den Trick fragte wie es andere machen:D

Aber egal,denn Grundsätlich ist es erstmal nicht erlaubt,es sei denn man bekommt die Erlaubnis.
Oder es geht einem am A... vorbei und macht es dennoch.
 
Vielen Dank für die Antworten.

Ich hab gerade dem Urban Street Team auf MySpace eine Nachricht geschickt und dort nochmal nachgefragt.
Die haben mir jetzt die Bestätigung gegeben das ich den Remix auf meine MySpace posten darf.

Euch noch einen schönen Tag
 
Biggy_D schrieb:
Warum kann man dann z.B. auf Youtube schon einige Remixes von diesem Lied anhören?
Haben die Remixer dann für die Vocals ein Entgelt bezahlt?
Nein, aber die kümmern sich einfach nicht so sehr
um Dinge wie Eigentum, Recht und Unrecht ...
 
essential schrieb:
Biggy_D schrieb:
Warum kann man dann z.B. auf Youtube schon einige Remixes von diesem Lied anhören?
Haben die Remixer dann für die Vocals ein Entgelt bezahlt?
Nein, aber die kümmern sich einfach nicht so sehr
um Dinge wie Eigentum, Recht und Unrecht ...

Und die Drohung geht noch weiter: Wenn sie wolle, könnte die Allianz sämtliche Werkes ihres Repertoires von YouTube entfernen lassen, hieß es in der Erklärung der Gema. Mit Blick auf die Bedürfnisse der Musiknutzer und Musikurheber werde man darauf aber verzichten.

quelle: http://www.zeit.de/digital/internet/2010-05/gema-gegen-youtube

die gema kriegt einfach den hals nicht voll und läßt so für ihre kunden viel, viel kohle einfach mal sausen.
und als ob das nicht genug ist, geben sie auch noch zu, daß (illegale) musikvideos auf youtube den bedürfnissen der urheber entsprechen.
mit eigentum, recht und unrecht ist das heute alles etwas komplizierter geworden ;)
 
Oh... oh, mit so einer Nummer bewegt man sich auf sehr dünnem Eis, was Abmahnungen zur folge haben kann.
Wenn es Universal ist sende eine Anfrage an

Ariane.Harder@umusic.com

Die Dame ist für Cover und Remixes zuständig
 

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