Frage zu KSK-Eintrittsdatum und Rentenversicherung-Nachzahlung

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Hi all,

ich habe Musik studiert. Während dem Studium habe ich unterrichtet und regelmäßig über 400€ verdient. Nach Ende meines Studiums habe ich mich bei der KSK angemeldet. Nun will die Rentenversicherung für dieses Jahr eine Nachzahlung. Das ist deren gutes Recht. Mein Fehler war, nicht schon während des Studiums der KSK beizutreten. Daher muss ich nun die 10% Arbeitnehmer sowie die 10% Arbeitgeber-Anteil übernehmen.

Klar, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Aber gibt es irgendwelche Erfahrungen mit der KSK, ob ich dort den Eintritt evtl vordatieren kann? Nehme an die machen das eher nicht.

Einfach doof gelaufen oder meint ihr ich kann da was machen mit dem Arbeitgeberanteil? Evtl gibts auch ne Regelung für den Start in die Selbständigkeit?
 
EInkünfte aus selbständiger Arbeit sind m.W. gar nicht versicherungspflichtig, sondern unterliegen lediglich der Einkommensteuer... wenn Du Dich natürlich freiwillig versicherst, dann musst Du auch beide Anteile übernehmen.
 
  • Danke
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Ok. Verstehe. Ich war Selbständig, ergo sind Rentenversicherungsbeiträge freiwillig.

Folgefrage: ich müßte ca 2000€ nachzahlen, wenn ich für Konzert und Unterrichtstätigkeit 20% abgeben muss für den Zeitraum wo ich noch nicht bei der KSK war.

Unklar ist nun, ob 2000€ und ein Jahr mehr in der Rentenversicherung besser ist, als zu sagen ich war zu dem Zeitpunkt Selbständig und nicht freiwillig Rentenversichert und behalte die 2000€.

Meinungen? Keine Ahnung wie man das am geschicktesten ausrechnet.
 
Geld selbst anlegen für 'ne Rente bringt m.E. immer mehr, als etwaigen Versicherungen die Kohle zum Zocken in den Rachen zu stopfen, zumal dank Zinstief und Wirtschaftskrise die Renditen im Moment für den Eimer sind...
 
Ich würde das nicht bezahlen, denn da sitzt eh nur ein Vertreter, der seine Provision in Gefahr sieht und notfalls was zurückzahlen muss.

Ausserdem schiessen die 2000-€ nicht doll ins Gewicht

LG Ilka
 
u sagen ich war zu dem Zeitpunkt Selbständig und nicht freiwillig Rentenversichert und behalte die 2000€.


also wenn du nicht sozialversicherungspflichtig warst dann behalt die kohle.

jeder cent den du nicht in marode rentensysteme steckst ist gewonnenes geld.

mein bruder ist bei der staatlichen rentenversicherung.
ich hab mich lange beraten lassen von ihm und meinem steuerberater und private versicherungen verglichen. vor allem was denn wirklich aus vor 10-20 jahren versprochenen renditen heute wirklich geworden ist.

ein lächerlicher WITZ!!!

meine altersvorsorge ist meine firma.
bevor ich mein geld in banken stecke die das eh nur verzocken investiere ich es lieber in meine eigenen projekte wo ich das risiko selber einschätzen und entscheiden darf.

mit meinen knapp 30 werd ich nie mehr als grundsicherung sehen egal wieviel % von meinem einkommen ich in normale rentensysteme einzahle.

ich zahl mit meiner einkommenssteuer als selbstständiger eh schon zu einem riesen teil alle renten in deutschland.
da brauch mir keine frau von der leyen auf die moralische kommen dass ich dem staat später ungerechterweise auf der tasche liege.

alle offiziellen anerkannten also nicht pfändbaren & übertragbaren rentensyysteme sind in deutschland bis jetzt jedenfalls ein schlechter scherz.
 
Na sag ich doch
 
Super, danke für eure Hilfe. Klarer könnte ein Meinungsbild kaum ausfallen. Mal schauen wie der Fall für mich ausgeht.
 
Für 2000-€ haben wir alle einen Danke Button verdient
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Ich hake noch mal nach. Im Vordruck der Rentenversicherung (V021) steht folgendes:

[sub]"Die gesetl. Rentenversicherung unterscheidet bei selbständig Tätigen zwischen einer Pflichversicherung kraft Gesetzes und einer Pflichversicherung auf Antrag.[/sub]

[sub]Pflichtversicherung kraft Gesetzes[/sub]
[sub]In der gesetzl. Rentenversicherung sind kraft Gesetztes, d.h. ohne dass es eines entsprechenden Antrags bedarf, folgende Selbständige versicherungspflichtig:[/sub]

[sub]* Lehrer und Erzieher, die im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen (z.B. selbständige Tennis, Golf-, Reit-, Schwimm,- Fahrlehrer, ferner Lehrbeauftragte / Dozenten an Universitäten, Hoch- und Fachhochschulen, Volksschulen und an sonstigen - auch privaten - Bildungseinrichtungen)."[/sub]

Hm, das scheint mir ziemlich genau die Tätigkeit von Musikunterricht zu beinhalten. Hieße das nicht, dass ich damit (trotz Studentenstatus) versicherungspflichtig bin? Und um die Nachzahlung nicht drumherum kommen werde?
 

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