for promotional use only ???????

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tach,ich hoffe ihr könnt mir helfen.

wie haben ein mixtape im stil von kool saves "kool savas goes hollywood" aufgenommen.

das bedeutet wie haben raptracks von amis genommen, dazwischen für ne strophe das passende instrumental geschnitten, un auf diesem abschnitt ne deutsche strophe gerappt.

jetz wollen wir das auf unserer homepage veröffentlich, for free. also um werbung zu machen.

im booklet von savas goes hollywood hab ich keine rechtlichen hinweise gefunden.

theoretisch müssten wir uns soweit ich weiss erstmal die genehmigung für die bearbeitung holen, sowie die nutzungsrechtseinräumung für die tracks, und wahrscheinlich unsere leistungsrechte abtreten,wenn wir die cd verhökern wollen würden. aber wir wollen ja kein geld damit machen.

wie isn das genau???

reicht da dieser spruch "for promotional use only" auf der cd aus???

wäre für schnelle hilfe dankbar...
 
Pint-One schrieb:

theoretisch müssten wir uns soweit ich weiss erstmal die genehmigung für die bearbeitung holen, sowie die nutzungsrechtseinräumung für die tracks.

Genauso ist es. Ohne Wenn und Aber. Ganz egal, ob kommerziell oder promotional oder für ne Fahrstuhlbeschallung.

Gruß Rainer
 
reicht da dieser spruch "for promotional use only" auf der cd aus???

nein, du stellst das material öffentlich zur verfügung, also greifst du in das urheberrecht und leistungsschutzrecht ein. ohne einholung der nutzungsbewilligung kann das böse folgen haben. man weiß ja nie, vielleicht boomt euer zeug und dann siehts böse aus.

hab grad von einer bekannten band von mir erfahren, dass sie eine beatles bearbeitung gemacht haben und die beatles sind ja bekannt, dass man keine rechte bekommt. plattenfirma und presse hätten den song als next big thing aufgepauscht - denkste. jez muss eine andere single her.

lg
flox
 
okay, danke erstmal für die schnellen antworten.

aber was hat es denn mit diesem "for promotional use only" auf sich?

zur zeit werden ja überall mixtapes rausgeschmissen mit amibeatz. un ich denke ma nich das sich die meisten künstler da die handynummer von dr. dre besorgt haben, un ma schnell angefragt haben ob sie den beat für lau verwerten dürfen. und diesen "for promotional use only" schriftzug sieht man ja ständig. is das also nich rechtmäßig, aber hat sich so als gängige praxis eingebürgert, oder wie?

hoffe ihr könnt mir nochmal helfen
 
aber was hat es denn mit diesem "for promotional use only" auf sich?

soll darauf hinweisen, dass die kopie nicht verkauft werden darf sondern wie der name schon sagt als promotionzweck dient.

lg
flox
 
also sind so ziemlich alle mixtapes illegal.
mal abgesehen das 4promo only drauf steht und trotzdem verkauft wird.
hat sich auch noch nie jemand um irgendwelsche rechte gedanken gemacht.
es werden einfach remixe mit drauf gepackt und über irgendwelsche ami beatz gerapt.
 
also sind so ziemlich alle mixtapes illegal.

keine ahnung wie das in der szene gehandhabt wird, vielleicht wird es ja von den leuten geduldet, ergo gibts auch keine beschwerden. wenn dre oder timbaland es cool finden, wenn 250 andere künstler ihre beats für promo-zwecke benutzen, dann ok. ich denke aber, sobald veröffentlichungen anstehen, kann sich das keine plattenfirma leisten, denn die cd's müssen dann so schnell eingestampft werden wie du nur schauen kannst.

lg
flox
 
okay danke.

naja der punkt is ja auch das dre un co davon nix wissen.

aber im klartext bedeutet das also wenn son mixtape, was rechtlich vorher nich abgeklärt wurde, mal überraschend viel erfolg hat, und son major das mitkriegt gibs richtig dick probleme..okay

was könnte das eigentlich für folgen haben bei sonem free-mixtape, weil wenns keine einnahmen gibt, kann man ja auch nix zurückzahlen bzw. abtreten?

gruß an flox, bin auch an ner sae :eek:)
 
@floxe das wird so in der szene gehandhabt.
da kümmert sich keiner drum ob er jetzt gegen sample rechte verstöst oder ob dr dre evt was dagegn hätte wenn sein beat benutzt wird.

@pintone

wenn du auf der sae bist lernst du doch sowas oder ?
 
Zitat:
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aber was hat es denn mit diesem "for promotional use only" auf sich?
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soll darauf hinweisen, dass die kopie nicht verkauft werden darf sondern wie der name schon sagt als promotionzweck dient.

lg
flox
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...was gilt eigentlich als promotion, un was als offentliche vorführung?
was erlaubt mir der spruch mit dem promotional überhaupt?

gruß
 
@scywalker

bin ersn halbes jahr dort, da is noch nix mit musikrecht

...aber ich denk ma bei sonem savas mixtape hat sich bmg schon vorher um die rechte gekümmert...aber das sind ja auch wiederum andre dimensionen
 
Hi Pint-one! Ich kenn einen der hat auch ein mixtape nur übers internet kostenlos verbreitet. Das label könnte man ja jetzt eigentlich verklagen oder wie auch immer. Aber Dr. Dre und co geben da worwörtlich ein #### drauf wenn ein 2 klasse rapper ihre beats benutzt um sich zu promoten. also solange du nicht deutschlands bester rapper bist würde ich auf sowas scheissen. sorry für meine ausdrucksweise bin grade schlecht gelaunt
 
klar, und wenn irgendein Obermucker schlechte Laune hat und nicht drauf furzt, dann ist hazz der erste, der seine große Klappe schließt und Pint-one die Verfahrenskosten ersetzt.

:nonono:
 
außerdem glaube ich dass Dre & CO. dass relativ wurscht ist, nur das Label bzw. der Rechteinhaber wird das a bisserl anders sehen... :|
 
von timextreme oder wie der sich schimpft, gibt es ein album 4 free und die beatz sind alle von "eminem".
also entweder hat er die rechte dafür für o bekommen oder es intressiert ihn nicht.

auf den ganzen mixtapes, streettapes und freestyletapes werden auch ami beatz verwendet...
 
mMn nach völlig wurscht. kein mensch holt sich für mixtapes alle rechte. war schon immer so und wird immer so sein.
 
jungs lest ma meine einträge oben, das is mir auch schon aufgefallen
... DESWEGEN wollt ich ja auch mal wissen wie das mit der rechtlichen seite konkret aussieht
 
was meinst du mit konkret aussieht?
mach es oder lass es.
ich selbst hab einige mixtapes gemacht und sie auch rumverteilt(kostenlos)
und sitze nicht im bau, kenne auch niemanden
der für mixtapes in bau gewandert ist oder klagen wegen urheberrechtsschutzverletzung
bekommen hat(was nicht heissen soll das es unmöglich ist)
aber sieh es halt so, wie als wenn du bei rot über die ampel gehst.
verstehst du was ich meine? ;)


peazen

aliazz
 
... nur dass das ampel ignorieren entweder 15 €uro kostet, nichts passiert oder man tot geht^^
mh, interessanter thread, ich habs nicht gewusst und werde sofort jeden ami-beat-track zurückziehen. schade eigentlich, aber selbst wenn die chance erwischt zu werden 1:10000 ist, wäre mir die konsequenz zu teuer.
 

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